pro1/10 SEC v. Goldman Sachs & Co., 10-CV-3229-BSJ (S.D.N.Y.)
Sachstandsbericht v. RA Helge Naber (Attorney at Law)
News4Press.com - Bremen, den 05.05.2010 - Am 16. April 2010 hat die amerikanische Börsenaufsicht SEC Securities & Exchange Commission die Goldman Sachs & Co. wegen irreführender und unterlassener, wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit der Vermarktung sogenannter Collateralized Debt Obligation auf Herausgabe aller aus der Vermarktung dieser Wertpapier erlangten Profite und auf Strafschadensersatz verklagt. Die SEC hat ausserdem im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, Goldman Sachs zu verurteilen, die Vermarktung dieser Wertpapiere durch irreführende bzw. unterlassene Aufklärung einzustellen.
Nach den in der Klage behaupteten Tatsachen soll Goldman Sachs im Frühjahr 2007 Wertpapiere unter dem Namen ABACUS-2007-AC1 vertrieben haben, unter denen eine Vielzahl von hochriskanten Wohneigentumsgrundschuldverbriefungen – ähnlich einem Aktienfond - zusammengefasst werden waren.
Die SEC behauptet weiter, Goldman Sachs hätte bei der Vermarktung der ABACUS-Papiere wesentliche Tatsachen verschwiegen. So sei die Anlage damit beworben worden, dass die ACA Management LLC, eine auf die Bewertung und Zusammenstellung von Grundschuldportfolios spezialisierte Gesellschaft, das Grundschuldportfolio analysiert, bewertet und ausgewählt hatte. Die Klägerin behauptet weiter, dass Goldman Sachs verschwiegen habe, dass auch der hedge fund Paulson & Co. Inc. eine entscheidungserhebliche Rolle im Auswahlverfahren des Grundschuldportfolios gehabt und gleichzeitig futures gehalten habe, die auf eine Wertminderung der ABACUS-Papiere spekulierten. Mit anderen Worten, Goldman Sachs hatte verschwiegen, dass Paulson die Auswahl des Grundschuldportfolio so beeinflusst hatte, dass Paulson dann Geld verdiente, wenn sich der Wert des Grundschuldportfolios verschlechterte, die gutgläubigen ABACUS-Anleger also Geld verlören. Weiter behauptet die SEC, dass sich die Werthaltigkeit der ABACUS-Papiere in 9 Monaten um 99% verschlechterte Wertverlust von rund $1 Mrd., als die Immobilienkrise Ende 2007 ihren bekannten Verlauf nahm. Weiterhin behauptet die SEC,
dass der Hedgefond Paulson Goldman Sachs & Co. 15 Mio. Dollar gezahlt hatte, um auf die Auswahl des Grundschuldportfolios Einfluss nehmen zu können. Ausserdem habe Paulson durch die Verluste anderer Anleger rund $1 Mrd. eingenommen, nachdem es Goldman Sachs rund $850 Mio. für die ABACUSFutures bezahlt habe.
Einer der Investoren war die deutsche IKB Bank, die bereits seit 2002 in hochriskante
Grundschuldportfolios investierte. Die IKB hatte im Herbst 2006 von Goldman Sachs verlangt, einen unabhängigen Drittgutachter mit der Bewertung und Auswahl der Portfolio zu betrauen. Goldman Sachs wusste somit, dass die IKB keine weiteren Grundschuldportfolioanteile erwerben würde, wenn nicht die ACA Management LLC oder ein ähnlich renommiertes Unternehmen das Portfolio zuvor analysieren und selektieren würde. Letztlichendlich verlor die IKB durch das ABACUS-Investment rund $150 Mio.
Zur Zeit laufen noch die Zustellungfristen, so dass eine substantielle Einlassung zur Sache
seitens Goldman Sachs noch nicht vorliegt. Es fällt allerdings auf, dass die SEC nur Goldman Sachs, nicht aber ACA Management für verantwortlich hält. Es ist davon auszugehen, dass in der Sache im Verlaufe von 2010 ein Vergleich erreicht werden wird. Geschädigte Anleger sollten daher rechtzeitig einen etwaigen Schaden im Rahmen eines SEC-Reparationsverfahren geltend machen, um an den zu erwartenden Vergleichszahlungen bzw. der Herausgabe des aus den ABACUS-Transaktionen Erlangtem zu partizipieren.
HELGE NABER LL.M.
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Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.