Zur Party mit dem Hund

Anwalt der Tiere: Joachim Cäsar-Preller


Zur Party mit dem Hund

Bei Sommerfesten und Grillpartys müssen Hunde nicht zu Hause bleiben. Damit der Vierbeiner keinen Ärger macht, sollte er auf Kommandos wie „Sitz“, „Platz“ und „Aus“ hören, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Es ist auch wichtig, dass er gelernt hat, das Essen auf dem Tisch in Ruhe zu lassen, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Besitzer sollten feste Gewohnheiten ihres Tieres auch während einer Party beibehalten, etwa wenn der Hund zu bestimmten Zeiten gefüttert wird. Sinnvoll ist es, schon vorab ein Familienmitglied zu bestimmen, das sich um den Hund kümmert, sagt Joachim Cäsar-Preller. Kommen auch Kinder zu der Feier, sollten die Besitzer ihren Vierbeiner im Blick behalten.

Weitere Informationen: Tierrecht http://www.caesar-preller.de

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist auch Tieranwalt in der TV-Sendung "Hund-Katze-Maus" beim TV-Sender VOX (immer samstags, 17.55 Uhr). Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf Tieranwalt http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/tieranwalt

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden

Tel: 0611 45023-0
Fax: 0611 45023-17 oder -18
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
Internet: www.caesar-preller.de
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