WLan - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wird eine WLan-Verbindung für illegale Zwecke mißbraucht, haftet der Betreiber des Internetanschlusses.


WLan - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

(News4Press.com) So urteilte das Landgericht Magdeburg im Urteil vom 11.05.2011 unter Az.: 7 O 1337/10. Zitat: "Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für den ungesicherten Donwload von Pornos über eine P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er nicht gewusst hat, wie die Verschlüsselung des Routers funktioniert." - Zitat Ende. Es ist also ratsam bei Nutzung einer WLan-Verbindung zu prüfen, ob diese sicher ist. Dabei sollte sich nicht auf den netten Nachbarn von nebenan verlassen werden, der sich freundlich anbietet seine Kenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall bleibt dennoch der Betreiber des Internetanschlusses für eventuell entstandenen Schaden verantwortlich - und nicht der freundliche Nachbar, dessen Kenntnisse sich später als nicht ausreichend erweisen. Will man auf WLan nicht verzichten obwohl die notwendigen Kenntnisse für die sichere Einrichtung einer WLan-Verbindung fehlen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Fachmann. Alternativ finden sich im Internet leicht verständliche Anleitungen zur Einrichtung von sicherem WLan wie zum Beispiel hier http://langsamesinternet.blogspot.com/2011/12/wlan-drahtlos-ins-internet.html

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