Portal für Pressemeldungen Meldungen bewerten Kostenfrei publizieren

Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 
Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 

  Wirtschaft |  Computer |  Sport |  Kultur/Reisen |  Vermischtes
Autor/Pressekontakt  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden


WBG Leipzig-West: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Dresden
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen)

Autor:

RSS
Media-Center
www.anwalt-a.de

WBG Leipzig-West: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Dresden

Haftung des Wirtschaftsprüfers möglich - niemals zuvor war ein Verfahren dieser Art derart weit fortgeschritten



(News4Press.com) - Bremen, den 14.02.2009 - Nach einer Mitteilung der Kollegen Resch Rechtsanwälte, Berlin, fand am 28.01.2009 vor dem Oberlandesgericht Dresden die Berufungsverhandlung in dem von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Steinhübel & von Buttlar, Stuttgart, im Mai vergangenen Jahres gegen den Wirtschaftsprüfer der WBG Leipzig-West AG gewonnenen Verfahrens statt. Das Landgericht Leipzig hatte mit Urteil vom 07.05.2008 den Wirtschaftsprüfer zum Schadensersatz verurteilt, da der von ihm erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk, der in den Prospekten der WBG Leipzig-West AG abgedruckt wurde, nicht hätte erteilt werden dürfen.

Das Oberlandesgericht machte deutlich, dass eine Haftung des Wirtschaftsprüfers nicht ausgeschlossen werden könne. Um dies jedoch abschließend beurteilen zu können, soll ein Gutachten über die Korrektheit des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes eingeholt werden. Weitere Voraussetzung für die Haftung des Wirtschaftsprüfers sei es, dass der Anleger den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor seiner Anlageentscheidung zur Kenntnis genommen und ihn auch zur Grundlage dieser Entscheidung gemacht hat. Ein weiterer Termin zur mündlichen Verhandlung wird im März 2009 stattfinden. Soweit die Mitteilung der Kollegen Resch Rechtsanwälte aus Berlin.

Die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, haben ebenso nicht wenige Klagen beim Landericht Leipzig eingereicht und die Anspruchsgrundlagen gegen die im Focus der Mühewaltungen stehenden Versicherung zu Zwecken der Rechtsfortbildung ausführlich herausgearbeitet (siehe http://www.news4press.com/Wirtschaftsprueferproblematiken-gegenueber-PrivatanlegernN_350593.html )

In dem Zusammenhang mit Fragen der Wirtschaftsprüferhaftung wegen Prüfungsverschuldens wies der III. Senat des Bundesgerichtshofes, der in den Cinerenta-Angelegenheiten die Wirtschaftsprüferhaftung in den Fällen von Treuhandversagen letztlich bejaht hatte, in dem Beschluss vom 30.10.2008 - III ZR 307/07, NJW 2009, 512, noch einmal auf die strengen Anforderungen hin, die der Senat an die Haftung des mit der Pflichtenprüfung nach §§ 316 ff. HGB betrauten Abschlussprüfers gegenüber Dritten für erforderlich halte. Die Einbeziehung des Anlegers in den Schutzbereich des Prüfungsvertrages sei allerdings grundsätzlich möglich. Die BGH-Entscheidung vom 30.10.2008 bringt auch wegen der stillschweigenden Ausklammerung der Grundsätze der Prospekthaftung mit all ihren Problemen einen Fortschritt. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das OLG Dresden kennzeichnet den Fortschritt in der Praxis. In vergleichbaren Fällen aus dem Graumarkt ist bislang noch kein Gutachten eingeholt worden.

Am 27.01.2009 hat – nach einer Mitteilung der Kollegen Resch, Berlin - der Gläubigerausschuss der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West getagt. Das Insolvenzverfahren gehe seinen Gang. Ein Ende sei nicht abzusehen. Angesichts der derzeitigen Immobilienkrise sei der weitere Abverkauf des verbliebenen Streubesitzes an Wohnungen und Immobilienobjekten ausgesetzt. Der Gläubigerausschuss habe zur Kenntnis genommen, dass gegen Jürgen S. ein Insolvenzantrag gestellt worden sei. Über die Eröffnung des Verfahrens sei noch nicht entschieden.

Die Fortsetzung des Strafverfahrens gegen S. und K. sei noch nicht terminiert. Dem Vernehmen nach solle der Prozess in diesem Jahr wieder aufgenommen werden.

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de




Bookmark Buttons



Lehman Brothers: Kickbacks - erste juristische Orchidee in der Judikatur bereits zu Zeiten von Kaiser Wilhelm II.
Bei den Schadensersatzprozessen wegen der Lehman Brothers Zertifikate kann die Markowitztheorie nicht überzeugen
Zur Haftung von Vorständen und Aufsichts-/Verwaltungsräten bei den Instituten

Klick für Details auf www.anwalt-a.de



Kontakt  |  www.anwalt-a.de  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden

Valid XHTML 1.0 Transitional