Der neuerliche Erfolg gegen einen Vermittler zeigt, dass Anleger, die damals bei der Zeichnung der Inhaberschuldverschreibungen der seit April 2006 insolventen Vermögensgarant AG fehlerhaft beraten wurden, gute Aussichten haben, den infolge der Insolvenz erlittenen Schaden ausgleichen zu können.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern von MHG weist darauf hin, dass „zum Jahresende die Verjährung der Schadensersatzansprüche droht.“ Geschädigte Anleger sollten daher bald fachkundigen Rat suchen. Erfahrungsgemäß übernehmen Rechtsschutzversicherung die Kosten der Auseinandersetzung.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Vermögensgarant AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Für die Betroffenen notleidend
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