News4Press.com - Bremen, den 15.10.08 täglich
Inhaltsverzeichnis
1 Informationsveranstaltung zum Insolvenz- und Entschädigungsverfahren NY
1 a Falsch formulierte Klagen können zum Anspruchsverlust in den USA führen - aber: Kein Anlass zur Besorgnis
2 Lehman Brothers Inc. wird abgewickelt – aktueller Bericht v. RA Naber
3 Für LBT Amsterdam ist holländ. Entschädigungseinr. eintrittspflichtig
4 Zur Medienarbeit der Interessensgemeinschaft
5 EU-weit MiFID-Verletzungen zur Überprüfung durch Gerichte gestellt
6 Risikoaufklärung über Derivative Wertpapiere war ungenügend
7 Gewollt war die Einlage und nicht die Anlage
8 Fehlende Informationen über die konkreten wirtschaftlichen Zusammenhänge
9 Emittentenrisiko nicht korrekt eingebunden
10Ausgangsform von Derivativen Wertpapieren Zertifikaten
11Kapitalerhaltungsgarantie auch einlösen
12Risikohinweise waren Hauptleistungspflicht des Emittenten
13Verkauf an Barclay Capital Inc. genehmigt
14Entschädigungsverfahren vor der SIPC
15Ansprüche mehrgleisig geltend machen
16Bei Verstoß gegen Verfolgungsschutz droht Anspruchsverlust
17Keine Benachrichtigung durch das Gericht
18Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber vertritt in Sachen Lehman Bros.
19Interessensgemeinschaft <
http://www.anwalt-a.de/html/vertretungsformular.html >
1 Informationsveranstaltung zum Insolvenz- und Entschädigungsverfahren NY
Interessenten werden gebeten, ihre Teilnahme unter 0421 <
/ > 321121 an der Veranstaltung am 01. November 08, 14.00 Uhr, Hotel Maritim Stauffenbergstr. 26, 10785 in Berlin anzukündigen. Über das Lehman-Brothers-Entschädigungsverfahren und das Insolvenzverfahren in den USA wird der Kollege Rechtsanwalt Helge Naber Rechtsanwalt in Deutschland und den USA berichten. Eingeladen werden ferner Referenten der Citibank wie auch der Dresdener Bank zwecks Klärung des regulatorischen Entschädigungsumfeldes. Andere Banken übernehmen freiwillig Kapitalschutz. Die Interessensgemeinschaft Lehman Brothers Zertifikate wird von zehn Anlegerkanzleien betreut.
1 a 1 a "Falsch formulierte" Klagen können zum Anspruchsverlust in den USA führen - Heilung müsste möglich sein
Wie berichtet, hatte das Insolvenzgericht für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York am 17. September 2008 auf Antrag der LEHMAN BROTHER HOLDING INC. ein globales Rechtsverfolgungs-und Vollstreckungsverbot gegen LEHMAN BROTHERS verhängt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum Verlust von Ansprüchen gegen die Insolvenmasse und den Ausschluss von der Teilnahme an dem SIPC-Liquidationsverfahren führen. Darüberhinaus macht sich der Rechtsbrüchige nach 11 U.S.C. §362h gegenüber dem Massevermögen der LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. schadensersatzpflichtig.
Ein außerhalb der USA geführtes Verfahren gegen die mit dem Vertrieb von LEHMAN-Zerifikaten beauftragten Vermittler kann einen solchen Verstoß begründen. Dies ergibt sich aus dem weiten Anwendungsbegriff des in 11 U.S.C. §362a normierten Vollstreckungsschutzprivilegs zugunsten des Insolvenzschuldners. Ein ausländisches Verfahren gegen eine dritte Partei kann dann mittelbar gegen das Vollstreckungsverbot verstoßen, wenn das Ergebnis eines solches Verfahrens einen quantifizierbaren Effekt auf die Komposition oder den Umfang von Masseverbindlichkeiten und dem zu ihrer Bedienung im Eröffnungszeitpunkt vorhandenen Massevermögen oder die Durchführung der Reorganisation hat, vgl. 11.
Es besteht aber die Möglichkeit, vorsorglich beim Insolvenzgericht eine Befreiung vom allgemeinen Vollstreckungsverbotes nach 11 U.S.C. §362d zu erwirken und so die negativen Folgen eines Ausschlusses oder gar einer Schadensersatzpflicht gegenüber LEHMAN BROTHERS auszuschließen.
Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Insolvenzgerichts für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York, vgl. In re Johns-Manville Corp., 26 B.R. 405 S.D.N.Y. 1983 und In re Calpine Corp.,354 B.R. 45 S.D.N.Y. 2006.
Die Interessensgemeinschaft Lehman Brothers Zertifikate geht davon aus, dass diese Rechtsfrage von dem Kollegen Naber zeitnah gelöst und publiziert wird, zumal sich Hinweise mehren, die auf eine einvernehmliche gütliche Gesamtregelung mit den Finanzinstituten hindeuten.
2 Lehman Brothers Inc. wird abgewickelt – aktueller Bericht v. RA Naber
Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der amerikanischen SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, stattgegeben und der Liquidierung von LEHMAN BROTHERS INC. zugestimmt. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehmen Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann. Damit wird LEHMAN BROTHER INC. nach den Regeln des Security Investors Protection Act von 1970, 15 U.S.C. § 78aaa ff. abgewickelt.
Das Gericht hatte hinsichtlich des vorausgehenden Verkaufs der prinzipiellen Vermögenswerte von LEHMAN BROTHERS INC. an die BARLCLAY CAPITAL INC. erhebliche Bedenken bezüglich der zeitlichen Abfolge des zur Genehmigung vorgelegten Verkaufs geäußert, da nicht alle betroffenen Parteien volles rechtliches Gehör gewährt werden konnte, bevor eine Entscheidung über das Verkaufsangebot erforderlich wurde. Auch bestanden erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf tatsächlich den Gläubigerinteresssen bestmöglich diene, da man offensichtlich das erstbeste Kaufangebot akzeptiert hatte, ohne ernstzunehmend nach besseren Möglichkeiten zu suchen. Das Gericht hat sich dennoch für eine “extrem liberale Auslegung” der verfassungsmäßen Mindestanforderungen an den Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden, selbst auf die Gefahr hin, verfassungsmässige Rechte von Gläubigern zu verletzen.
Das SIPA-Liquidationsverfahren wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-AP-01420 geführt. Liquidator ist James W. Giddens. Annahmestelle für Entschädigungsanträge betroffener Kunden ist das Lehman Brothers Inc. Claims Processing Center, FDR Station, P.O. Box 5015, New York, New York 10150-5015. Die Teilnahme am SIPA-Liquidationsverfahren steht allen Kunden von LEHMAN BROTHERS INC. unabhängig von Nationalität und Wohnsitz offen. Nach der Gesetzesdefinition in 15 U.S.C. §78lll2 können alle die Anleger, die bei LEHMAN BROTHERS INC. in Wertpapiere investiert haben, mit Entschädigungszahlungen aus der Liquidationsmasse rechnen.
Die Liquidation under dem Security Investors Protection Act läuft nach ähnlichen Gesetzmäßigkeiten ab wie eine Liquidationsinsolvenz nach US-Insolvenzrecht und endet mit der vollständigen Vernichtung des Unternehmens. Alle Ansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Liquidationbeschlusses angemeldet werden.
Nur die im Eröffnungszeitpunkt namentlich bekannten Gläubiger werden direkt unterrichtet, während sich alle anderen Geschädigten am Veröffentlichungszeitpunkt des Liquidationsbeschlusses zu
orientieren haben. Die zur Bedienung dieser Ansprüche zur Verfügung stehenden Vermögensmasse ist in genauer Höhe noch unbekannt. Zu beachten ist aber, dass auch Mittel aus dem allgemeinen Entschädigungsfond herangezogen, wenn von LEHMAN BROTHERS INC. eingebrachten Vermögenswerte zum 100%igen Ausgleich nicht ausreichen sollten.
Damit sind nun auch für LEHMAN-Kunden und -Gläubiger die Rechtsmittelpfade zur einer erfolgreichen Repatriierung verlorenen Vermögens geebnet und in einen geordneten und prognostizierbaren Verfahrensweg gegossen. Die formalen Anforderungen an die Anmeldung zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind weniger stringent als in einem Insolvenzverfahren, dennoch ist eine dokumentierte Spezifizierung ratsam, da der Liquidator nur so die Begründetheit überprüfen kann. Zudem bestehen auch schon in Deutschland die unterschiedlichsten Sichtweisen. Die strengste ist die, dass eine Forderungsanmeldung den Substantiierungsanforderungen einer Klage genügen müssen.
3 Für LBT Amsterdam ist holländ. Entschädigungseinr. eintrittspflichtig
Über das Vermögen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. LBT in Amsterdam mit Zertifikatenschulden in Höhe von 30 Mrd. Euro in Gesamteuropa ist das Insolvenzverfahren in Amsterdam eingeleitet worden. Für diese Zertifikate hatte die insolvente amerikanische Lehman Brothers LBH wertlose Hedging-Garantien erteilt. An Restvermögen ist bei der LBT in Holland ein Betrag von 5,5 Mio. Euro vorhanden. Die größte Vermögensposition der LBT war eine Forderung gegen die amerikanische Muttergesellschaft LBH, bestehend aus so genannten „underlying assets“, die aufgrund von typisierten Bilanzmanipulationen überbewertet wurde. Diese Zertifikatensicherheit ist im wesentlichen uneinbringlich. Besitzer von Lehman Brothers Treasury Co. B.V.-Zertifikaten können ihre Ansprüche innerhalb der gesetzten Frist von den Anwälten der Interessensgemeinschaft Lehman Brothers Zertifikate beim Insolvenzverwalter in Amsterdam anmelden. Gewiss ist die holländische Entschädigungseinrichtung für den Ausgleich eintrittspflichtig, da nach den dortigen Entschädigungsregelungen diese Einrichtung auch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften haftet. Die deutschen Rechtsschutzversicherungen haben hierfür in vielen Fällen bereits Kostendeckung erteilt.
4 Zur Medienarbeit der Interessensgemeinschaft
Engagierte Betroffene der Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers-Zertifikate informierten mit Hilfe der Bild am Sonntag Auflage 11 Mio. über die tatsächlichen Umstände der Verkäufe bei Lehman-Zertifikaten. Bundesweit wurden an einem einzigen Tag mit erheblichem Aufwand Zertifikate-Investoren fotografiert. In zahlreichen Fernsehsendungen und Presseinterviews informieren Privatanleger der Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers-Zertifikate täglich über die Situation. Wer sich hier für Life-Interviews und Reportagen zur Verfügung stellen möchte, zeige dieses bitte unter 0421 <
/ > 321121 an.
5 EU-weit MiFID-Verletzungen zur Überprüfung durch Gerichte gestellt
Gleichartige Erscheinungsformen bei der Kommerzialisierung der strukturierten Lehman-Bonds teilen Kollegen aus anderen europäischen Ländern mit. Zunächst nehmen die Geschädigten daher an der Liquidation von Lehman Brothers in dem Insolvenzverfahren in New York teil, in denen die Zertifikate zu Insolvenzforderungen konvertieren.
Europaweite Anspruchsgrundlage wegen der Prüfung von Beratungspflichten entsprechend der Kategorie der Klienten wird nach Auffassung ausländischer Kollegen daneben die MiFID sein. Zur Verteidigung ihrer Interessen werden die Lehman-Geschädigten daher auf der Basis umfassender MiFID-Anwendungen eine gleichlautende europäische Rechtsprechung entwickeln können <
http://www.experten.de/NET/epn/0a508517-44a5-4a40-80f0-6130e95eafd9.epnnews. > Die Anforderungen an die Klagebegründung spitzen sich auf die fehlerhafte MiFID-Compliance zu und weniger auf die fehlende anlegergerechte Beratung. Letzte ist schon dadurch indiziert, dass der Geschädigte zum Anwalt kommt. Schadensersatzansprüche bestehen auch für Zertifikate vor 2008.
Die derzeitige Derivatenblase begann mit der Abkoppelung der Finanzterminkontrakte 1998 von physischen Gegenwerten. Als Korrektiv wäre neben der Ankoppelung von Terminkontrakten an physische Werte ein Wert zu empfehlen, der an die geometrische Mitte aus der Multiplikation von physischem Wert und finanzieller Fiktion Preis anknüpfte. Bei Beachtung dieser Jahrtausende alten Regel seit den Phöniziern hätte die Derivatenblase nicht entstehen können.
Schulden aus Finanzterminkontrakten waren und bleiben Verbindlichkeiten minderer Art aus dem Graumarktsegment, Matthäus 21:12-13 about saints and sinners. Zwar wurde durch das 4. FinMarktFördG v. 21.05.02 mit Wirkung zum 01.07.02 die Vorschrift des § 764 BGB a.F. die Gleichstellung von Finanztermingeschäften mit Wettgeschäfte aufgehoben, allerdings können weiterhin durch § 37 g WpHG Finanztermingeschäfte durch Rechtsverordnung verboten werden, wenn dieses zum Schutz der Anleger erforderlich ist. Dieses Verbot wirkt auch zivilrechtlich und erfasst auch Nebengeschäfte wie Bürgschaften.
Der Verkauf von Lehman-Zertifikaten an US-Bürger war verboten gewesen, da eine entsprechende Erlaubnis der amerikanischen Behörden für derartige Nonsenspapiere nicht vorlag.
Das Emittentenrisiko bei Zertifikaten entspricht bei Beachtung der Insolvenzantragspflicht einem Verlustrisiko von 10 %. Wenn die Verbindlichkeiten des Emittenten nur noch zu 90 % durch die Vermögenswerte gedeckt werden können, muss eine Kapitalgesellschaft zum Schutze der Masse Insolvenzantrag stellen. In Fällen unterhalb dieser Quote liegt eine strafbare Insolvenzverschleppung vor.
6 Risikoaufklärung über Derivative Wertpapiere war ungenügend
Jedem Kunden musste in dem ersten Beratungsgespräch die Gebührengestaltung der Zertifikate, die Provisionsrückverütung und die Gewinnbeteiligung transparent gemacht werden, was nicht geschehen ist. Einige Tage vor der Insolvenz wurde drei scheidenden Mitarbeitern ein Bonuspaket von zwanzig Millionen Dollar verfertigt. Noch nach einer internen Liquiditätswarnung im Januar 2008 wurden 5 Milliarden US-$ an Boni für das Jahr 2007 an leitende Mitarbeiter ausgezahlt. Dieses waren die weichen aufklärungsbedürftigen Kosten.
Dem englischsprachigen Prospekt von Lehman Brothers Securities N.V. zu ihrem „Warrant and Certificate Programme“, erlassen in Curacao Niederländisch Antillen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin vorgelegt und von ihr genehmigt, fehlt es beispielsweise nicht an unzureichenden Hinweisen auf das Risiko von derivativen Elementen der strukturierten Finanzinstrumente. Der Anleger übernahm danach im vollen Bewusstsein des Emittenten das totale Kreditrisiko von Lehman Brothers Securities N.V. Auf das operationelle Risiko des Verlustes aufgrund von inadäquaten Prozessen, Technologien, Menschen und externen Ereignissen wurde zwar in verknoteter Sprache hingewiesen, nicht aber auf den Totalverlust aufgrund der internen Tangentialen der Risikokontrakte. Es fehlten nämlich Hinweise auf die Höhe der weichen Kosten und der Kick-backs gemäß der EU-Richtlinie 2004 <
/ > 39 <
/ > EG über Märkte für Finanzinstrumente, weshalb Rückabwicklungsansprüche gegen die in Deutschland tätigen Institute leicht durchsetzbar sind, allerdings gegen Abtretung der werthaltigen Entschädigungsansprüche in den USA. In nicht wenige Fällen konnten bei den Zertifikaten vorinsolvenzlich außergerichtlich ohne jedes Prozessrisiko erstaunlich günstige Vergleiche erzielt werden.
7 Gewollt war die Einlage und nicht die Anlage
Nach den Erkenntnissen der Interessengemeinschaft Lehman-Brother-Zertifikate wurde kein Käufer von Lehman- Zertifikaten über die Risiken und Funktionsweise gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung und von § 5 WpDVerOV informiert. Die durchschnittliche Höhe der Einzelschäden belief sich auf ca. 20.000,-- Euro. Diese Höhe sprach nicht einmal für eine konservative Anlagepräferenz, sondern für einen auf Einlagesicherheit bedachten Verwahrungswillen, also für eine Einlage und nicht für eine Anlage. Risikokontrakte in Gestalt von strukturierten Finanzprodukten Derivative Wertpapiere sind grundsätzlich für den Privatanleger sowie als Form der Einlageverwahrung ungeeignet. Die Einstandspflicht trifft die verantwortlichen Institute. Den Lehman-Geschädigten wird empfohlen, sich bei der Interessengemeinschaft Lehman-Brother-Zertifikate eintragen zu lassen.
8 Fehlende Informationen über die konkreten wirtschaftlichen Zusammenhänge
Die Prospekte für die Derivativen Wertpapiere enthielten zwar gem. Anhang XII der EU-Prospektverordnung einzelne Angaben zu bestimmten Risikofaktoren harmloses Währungsrisiko z.B., unterließen aber den unmissverständlichen Hinweis, dass durch die exorbitante Höhe der weichen Kosten und der Kick-backs das Chancen-Risiko-Verhältnis der in Aussicht genommenen Finanztermininstrumente aus dem Gleichgewicht gebracht werden würde. Die Risikoaufklärung über Derivative Wertpapiere war in den bisher bekannt gewordenen Fällen mangelhaft. Gemäß § 5 WpDVerOV Kundeninformationen über Risiken, das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistung, Kosten und Nebenkosten müssen die zur Verfügung zu stellenden Informationen über Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden eine ausreichend detaillierte allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente enthalten. Die Beschreibung der Risiken muss u.a. die folgenden Angaben enthalten:
a. die mit Finanzinstrumenten der betreffenden Art einhergehenden Risiken, einschließlich der Erläuterung der Hebelwirkung und ihrer Effekte, und des Risikos des Verlustes der gesamten Kapitalanlage,
b. das Ausmaß der Schwankungen des Preises Volatilität der betreffenden Finanzinstrumente und etwaige Beschränkungen des für solche Finanzinstrumente verfügbaren Marktes.
c. Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen zusammengesetzten Finanzinstrument vorliegend die Kombinationen aus Inhaberschuldverschreibungen und Optionen größer sind als die Summe der mit jedem der Bestandteile verbundenen Risiken, sind angemessene Informationen über die Bestandteile des betreffenden Instruments und die Art und Weise, in der sich das Risiko durch die gegenseitige Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht, darzulegen. Nur eine derartige vollständige Information befähigt den Anleger zu einer eigenverantwortlichen Anlageentscheidung. Damit sind für den vorprogrammiert Rechtsfall die Hürden für die Aufklärung so hoch gesetzt, dass zumindest das negative Interesse garantiert ist, also Schadenseratz im Sinne der geleisteten Zahlung ohne die garantierten Gewinne.
Überdies fehlten in den den Aufklärungen verifizierbare Hinweise auf eine Wertentwicklung der Finanztermininstrumente für die letzten fünf Jahre.
Institute, die Zertifikate anbieten, sind gegenüber den Inhabern von kreditorisch geführten Bankkonten also, wenn Geld auf dem Konto istzu dem rechtlichen Hinweis verpflichtet, dass deren Ersparnisse im Insolvenzfall weder aussonderungs- noch absonderungsfähig sind und für die Forderungen von Zertifikategläubigern r a n g g l e i c h haften.
9 Emittentenrisiko nicht korrekt eingebunden
Die Institute hatten wegen des Emittentenrisikos bei Lehman Brothers verschwiegen, dass Lehman Brothers außerhalb der USA nur in sehr geringem Umfang sicherbares Vermögen für die Zertifikate besaß. Dies war keinesfalls selbstverständlich, da die ehemals viertgrößte Investmentbank der Welt über lastenfreien Grundbesitz und Betriebsvermögen in beträchtlicher Höhe hätte verfügen müssen. Die Institute hatten es jedoch unterlassen, den Wert des einer Sicherung und Absonderung tatsächlich zugänglichen Auslandsvermögens zumindest näherungsweise zu quantifizieren. Dieses wäre ohne größeren Aufwand möglich gewesen und hätte dem potenziellen Kapitalanleger verdeutlicht, dass seine Forderungen so gut wie gar nicht durch verwertbares Vermögen abgesichert sind. Bei Zertifikaten von ausländischen Gesellschaften sind Informationen über Sicherheiten der Schuldnerin für die Kaufentscheidung von nicht unwesentlicher Bedeutung. Relevant sind insbesondere jene Daten, die auch bei einer üblichen Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen heranzuziehen sind, also hier insbesondere Hinweise zur Vermögenslage. Die Anleger waren sich beim Erwerb der Zertifikate nicht der angespannten finanziellen Lage der Schuldnerin bewusst, und auf diese kritische finanzielle Situation wurde nicht hingewiesen, insbesondere nicht auf das seit Jahren diskriminierende Verhältnis von Eigenkapital und Verbindlichkeiten. Die Privatanleger hatten daher unter anderem auch aussonderbares Vermögen bei den veräußernden Instituten im Inland als in Frage kommende Sicherungsmasse für ihre Forderungen im Auge, mit denen hätte wirksam aufgerechnet werden können, zumal die Insolvenz von Lehman Brothers nicht mit gegenläufigen Finanzterminkontrakten abgesichert werden konnte. Wenn die Institute darauf hingewiesen hätten, dass aussonderbares Vermögen im Insolvenzfalle von Lehman Brothers nach seinerzeitigem Kenntnisstand in Deutschland nicht vorhanden gewesen sein dürfte bzw. die Möglichkeit solcher Gegensicherungen zumindest fragwürdig war, hätten die Anleger einen wichtigen Anhaltspunkt dafür gehabt, mangels verfügbarer Sicherheiten die Zertifikate nicht zu erwerben.
In Anbetracht dieser einem Privatkunden bei der Begründung eines Forderungsverhältnisse mit einem Emittenten ausländischer Finanzinstrumente insoweit typischerweise drohenden Gefährdungen und Erschwernisse musste sich die Prüfung der Institute sich wenigstens auch auf konzeptionelle Erschwernisse für eine Rechtsverfolgung und Durchsetzung künftiger Aufrechungs-und Zurückbehaltungsansprüche der Kunden erstrecken, was ersichtlich unterlassen wurde.
10Ausgangsform von Derivativen Wertpapieren Zertifikaten
Während bei der Ausgangsform von Derivativen Wertpapieren, der europäischen Option, bei einer Call-Option z.B. grundsätzlich auch der Basiswert geliefert werden konnte, z.B. Öl oder Weizen, ein Kontrakt ohne Beziehung zur Menge der Waren und der Preise keinen wirtschaftlichen Sinn machte, sind mit den Derivativen Wertpapieren auch Finanzprodukte unabhängig vom Güter- oder Geldverkehr möglich. Das Finanztermingeschäft ohne Marktbezug muss aber durch seine Ausgestaltung den Barausgleich ermöglichen, um Luftgeschäfte zu vermeiden. Diese Ergänzung stößt allerdings auf charttechnische Grenzen, worüber der Anleger bei den Zertifikaten aufgeklärt werden musste. Damit sind für den vorprogrammierten Rechtsfall die Hürden für die Aufklärung so hoch gesetzt, dass zumindest das negative Interesse garantiert ist, also Schadensersatz im Sinne der geleisteten Zahlung ohne die prognostizierten Gewinne.
11Kapitalerhaltungsgarantie auch einlösen
Von den Schadensersatzansprüche aus Garantie-Anleihen, Express-Zertifikaten etc. bei den Lehman-Brothers-Zertifikaten sind vor allem die Dow Jones 50 Absolute Performeranleihe, Lehman Brother Alpha Express Europa <
/ > USA-Anleihe, Lehman Brothers Bonus Express Zertifikate III, die Deutschland Garant Anleihe sowie verschiedene Express- und Garantiezertifikate betroffen. Bei den Verkaufsberatungen wurde z.B. behauptet, Schwankungen könne es bei den Anleihen nur in den Renditen geben, nicht in der Substanz. Risiken seien nach „oben und unten abgepuffert“. Colibri-Anleihen wurden als geeignetes Instrument der Altersvorsorge verkauft. Diese Nonsensprodukte, dem äußeren Schein nach Anleihen, ihrem Wesen nach Indexterminoptionen, waren indessen schon bei der Ausgabe wertlos gewesen, weshalb die kapitalerhaltende Rückabwicklung im Mittelpunkt der Betrachtungen steht.
12Risikohinweise waren Hauptleistungspflicht des Emittenten
Ausdrücklich wird in dem „prospektus“ selbstdistanzierend mitgeteilt, dass er keine Entscheidungsgrundlage bilde und der Anleger eigene Investigationen durchführen müsse Each investor contemplating purchasing securities issued by LBS should make its own independent investigation of the financial condition and affairs, and its own appraisal of the creditworthiness, of LBS. Die EU-Prospektrichtlinie zum 01.07.05 sollte gerade aber sicherstellen, dass Privatanlegern europaweit gleiche und aussagekräftige Informationen vom Emittenten an die Hand gegeben werden. Die entsprechenden Risikoinformationen stellten eine Hauptleistungspflicht des Emittenten dar und nicht des Anlegers. Die prospektverneinenden Hinweise belegen den Vorsatz des Emittenten.
13 Verkauf an Barclay Capital Inc. genehmigt
Am Samstag, den 20. September 2008, hatte das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der Insolvenzgläubigerin LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. den Verkauf der Investmentsparte LEHMAN BROTHERS INC. an die BARCLAY CAPITAL INC. genehmigt. Die BARCLAY BANK bezahlt hierfür 1,7 Mrd. US$ und übernimmt zusätzlich Verbindlichkeiten von rund 1,5 Mrd. US$. Bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatten BARCLAY und LEHMAN BROTHERS über eine Übernahme verhandelt, deren Scheitern ausschlaggebend für die Pleite war. Nach Eingang des Antrags am 17. September erreichten das Gericht insgesamt 76 Einsprüche gegen den Herausverkauf von LEHMAN BROTHERS INC., die das Gericht sämtlichst zurückwies.
14Entschädigungsverfahren vor der SIPC
Die Übernahmevereinbarung sieht vor, dass BARCLAY die Vermögenswerte, nicht aber den Großteil der Verbindlichkeiten von LEHMAN übernehmen wird. Sie sieht weiter vor, dass BARCLAY und LEHMAN ein Entschädigungsverfahren vor der SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, einleiten werden, aus welchem geschädigte Anleger dann Restitutionsgelder erhalten sollen. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der WertpapierhandelsunternehmenEDW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen des echten Einlageverlustes ein. Inwieweit die SIPC sich hier zur Verantwortung bekennt, die über ihren gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht, bleibt abzuwarten.
15 Ansprüche mehrgleisig geltend machen
Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung von vertraglichen oder Schadensersatzansprüchen mehrgleisig erfolgen wird, da Ansprüche nunmehr gegen LEHMAN BROTHERS INC. unter Führung von BARCLAY CAPITAL außerhalb der Insolvenz, gegen LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. innerhalb der Insolvenz und gegenüber der amerikanischen Securities Investor Protection Corporation geltend gemacht werden müssen. Es bleibt somit jedem Anleger selbst überlassen, seinen Anspruch an der richtigen Stelle im richtigen Verfahren prozessual korrekt darzutun und geltend zu machen. Das Insolvenzgericht hat trotz der 76 mahnenden Einsprüche die hohe Verlustgefahr für Kleinanleger und Privatbankkunden zugunsten der Rettung des viertgrößten US-Investmentbank offensichtlich als kleineres Übel ignoriert.
16 Verstoß gegen Verfolgungsschutz führt zum Anspruchsverlust
Am 15. September 2008 hatte die amerikanische Investmentbank LEHMAN BROTHERS beim Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-BK-13555 Antrag auf Reorganisationsinsolvenz gestellt. Am 16. September 2008 erging durch das Insolvenzgericht des Gerichtsbezirks Südliches New York u.a. der folgende, für Kunden, Geschädigte und Anleger relevante Beschluss:
"LEHMAN BROTHERS genießt extraterritorialen Verfolgungs- und Vollstreckungsschutz, d.h. weltweit darf kein Gläubiger gegen LEHMAN BROTHERS vorgehen, solange das Insolvenzverfahren rechtshängig ist."
17 Keine Benachrichtigung durch das Gericht
Geschädigte, Anleger, Kunden und sonstige Gläubiger sollten beachten, dass sie nach der jetzigen Beschlusslage von LEHMAN BROTHERS oder vom Insolvenzgericht keine Benachrichtigungen hinsichtlich ihres Status oder Ausschlussfristen zur Anmeldung von Ansprüchen erhalten werden, das Verfahren also selbst beobachten und die notwendigen Schritte zur Wahrung ihrer Rechte einleiten müssen. Mit der Ausweitung der Beschlüsse auf weltweite Geltung hat LEHMAN BROTHERS die Möglichkeit, international Gläubiger, die hiergegen außerhalb der USA verstoßen, sumarisch von der Geltendmachung gegen die Insolvenzmasse auszuschließen.
Geschädigten, Anlegern, Kunden und sonstige Gläubigern wird außerdem empfohlen, das Insolvenzverfahren sowie alle verfahrensleitenden Beschlüsse und masserelevanten Entscheidungen sorgfältig und ständig zu beobachten und sich ggfs. frühzeitig von im US-Insolvenzrecht erfahrenen Experten beraten lassen, da sonst durch Unüberlegtheit der Ausschluss von der Teilnahme am Insolvenzverfahren droht.
18 Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber berät zahlreiche deutsche Geschädigte, deren Anwälte sowie in diesen Angelegenheiten tätige Anlegerkanzleien in Sachen Lehman Bros. Herr Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unter <
www.naberpc.com > erreichbar, ist in Deutschland und den USA jeweils als Rechtsanwalt zugelassen und überzeugte speziell durch die erfolgreiche Vertretung deutscher Anlegerinteressen in amerikanischen Graumarktverfahren. Gerne werden Auskünfte in Notfällen von den auch mit ihm kooperierenden Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, Bremen Kapitalanlagerecht, unter 01724107745 oder 0421 <
/ > 321121 kollegialiter erteilt. Oder aber Sie füllen das Vertretungsformular unter <
www.anwalt-a.de > aus ("Vertretungsformular" ober links). Wer Mitglied der Interessensgemeinschaft der Lehman-Brothers-Opfer werden möchte, kann dieses Formular ebenfalls mit dem Zusatz werwenden "Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers-Opfer". Teilnehmer der Interessensgemeinschaft erhalten dann weitere Informationen über das Verfahren. Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherzentralen u.a. können die Ansprüche über den Kollegen Naber zur Entschädigung in dem Entschädigungsverfahren vor der SIPC anmelden.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein und ist spezialisiert auf die rechtliche Seite strukturierter Derivate.
Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421 <
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