In Verl geht die Angst um - Entsteht dort die 2. Bürgerwehr?
(News4Press.com)
Verls CDU-Bürgermeister Paul Hermreck lobt sich selber: "Verl, unsere Heimatstadt, hat sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt. Die CDU als stärkste politische Kraft hat daran einen massgeblichen Anteil. Sie steht für Berechenbarkeit und politische Stabilität. Verl soll auch in Zukunft attraktiv bleiben – als Wohngemeinde, als Einkaufsstätte, als Schul- und Sportstandort und als wichtiger Wirtschaftsstandort für Arbeitnehmer und Selbständige." Was Hermreck verschweigt, dass er den Persönlichkeitsschutz eines verurteilten Kindesschänder höher bewertet als den Schutz der Kinder vor einer Widerholungstat. Hermreck hatte es bisher nicht für notwendig gehalten, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, dass ein verurteilter Kindesschänder sich in Verl häuslich eingerichtet hat.
Vor einem Jahr wurde "Manuel R." als überführter Kindesschänder verurteilt. Bis heute hat er seine Haft nicht angetreten und läuft seit mehr als einem Jahr frei herum - weil er nicht haftfähig sein soll. Das Opfer und seine Eltern sind entsetzt zumal der Kindesschänder auch in Verl wohnt, wie das Opfer. Eine derart dreiste Handlungsweise eines Kindesschänders ist einzigartig. Er scheint es förmlich darauf anzulegen, dass er mit dem Opfer noch einmal in Kontakt treten kann.
Die Stimmung in Verl ist derart aufgeladen, dass aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerwehr fordern, da sie kein Vertrauen mehr in den Bürgermeister, die Gerichtsbarkeit und die Polizei haben. Das Vertrauen zum Bürgermeister soll derart gestört sein, dass bereits Drohanrufe in der Stadtverwaltung eingegangen sein sollen.
Was geht im Kopf eines bisher tadellosen Bürgermeisters vor, der das Risiko einer Wiederholungstat durch "Manuel R." so gering einschätzt?
Das Landgericht Bielefeld hatte den Frührentner Manuel R. (64) im Juni vergangenen Jahres unter dem Aktenzeichen 3 KLs66Js652 / 08 wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Portugiese hatte im Prozess zugegeben, in seiner Wohnung das damals 13-jährige Mädchen missbraucht zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im vergangenen Jahr bestätigt, es ist rechtskräftig.
Der Mann hatte im Sommer 2008 eine befreundete Familie gebeten, ihm im Haushalt zu helfen, weil seine Frau im Krankenhaus lag. Die Familie schickte ihm die 13-jährige Tochter, was der Frührentner ausnutzte. Im Urteil heißt es: »Unter dem Vorwand, dass sie das Bett frisch beziehen sollte, lockte er sie ins Schlafzimmer.« Und: »Als das Mädchen ihn wegstieß, zog er sich aus und drückte die Beine des Kindes mit den Händen auseinander (. . .) Anschließend vollzog er den ungeschützten Geschlechtsverkehr.« Laut Feststellung des Gerichts war es im Sommer 2008 zu insgesamt sechs Taten gekommen.
Das Mädchen hatte lange aus Scham geschwiegen. Der Vater (39) der Schülerin sagt: »Irgendwann erzählte uns eine Bekannte, dass der Mann während eines Portugalurlaubs ein Mädchen missbraucht haben soll. Ich fragte meine Tochter, ob er ihr auch etwas angetan habe. Und sie hat uns alles erzählt.«
Die Familie überzeugte das Kind, bei der Polizei auszusagen. Die Mutter (38) sagt: »Wir haben unserer Tochter gesagt, dass sie alles erzählen muss, damit der Mann ins Gefängnis kommt.« Die Schülerin sagte aus - erst bei der Kripo, dann vor Gericht. Manuel R. kam in Untersuchungshaft und wurde nach vier Wochen gegen Auflagen (unter anderem eine Kaution von 10 000 Euro) wieder freigelassen. Vor 13 Monaten wurde er dann zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, doch er hat bis heute nicht einen Tag in Strafhaft gesessen. Sein Anwalt Niclas Volkening sagt: »Mein Mandant leidet an schwerer Diabetes, Bluthochdruck und beginnender Demenz. Ich habe Haftaufschub beantragt.«
Der wurde genehmigt: Erst bis Juni 2010, und jetzt kam die Verlängerung bis zum 31. Dezember. Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart aus Bielefeld sagt: »Wir haben ein Gutachten des Justizkrankenhauses Fröndenberg eingeholt. Danach gibt es in ganz Deutschland keine Justizeinrichtung, die einen Häftling mit diesen Erkrankungen aufnehmen kann.«
Für das heute 14 Jahre alte Mädchen ist es nach Angaben der Eltern belastend, dem Mann immer wieder auf der Straße zu begegnen. Die Mutter sagt: »Unsere Tochter hält sich deshalb nur noch in der Nähe unseres Hauses auf. Sie ist aggressiv und fühlt sich irgendwie verraten. Alle hatten ihr gesagt, der Mann würde verschwinden, wenn sie eine Aussage macht. Stattdessen ist er frei!«
Der Vater erzählt, seine Familie spüre auch im persönlichen Umfeld Anfeindungen: »Wir hatten damals einigen Bekannten erzählt, was unserer Tochter passiert ist, aber das glaubt uns heute niemand mehr. Die Leute sagen: So schlimm wird es schon nicht gewesen sein - der Mann läuft ja noch frei herum!«
Manuel R. wohnt in Verl nicht einmal 100 Meter vom nächsten Kindergarten entfernt. Die Mutter des Opfers sagt: »Ich habe der Kindergärtnerin das Urteil gezeigt, damit sie weiß, wer der Mann ist, und aufpassen kann.« Die Kreispolizei Gütersloh will nicht sagen, für wie gefährlich sie den Mann hält oder ob sie etwas unternimmt, um die Bevölkerung zu schützen. Sprecher Karlheinz Stehrenberg sagte gestern: »Wir kennen den Fall, äußern uns aber nicht dazu.«
Die Eltern des Opfers können sich nicht vorstellen, dass Manuel R. haftunfähig sein soll. Die Mutter meint: »Er lebt in seiner eigenen Wohnung und wird morgens ab und zu beim Bäcker gesehen, wo er einen Kaffee trinkt. Und so ein Mann kann nicht ins Gefängnis? Er war ja auch gesund genug, um vier Wochen in U-Haft zu sitzen!«
Aufgrund der ärztlichen Gutachten geht der Rechtsanwalt Niclas Volkening davon aus, dass sein Mandant überhaupt nicht mehr ins Gefängnis muss: »Schließlich werden seine Krankheiten eher schlimmer als besser.« Die Anwältin Gabriele Martens, die das Opfer vertritt, sagt: »Ich prüfe gerade, ob es die Möglichkeit gibt, den Mann in seine Heimat abzuschieben. Dann müsste das Mädchen zumindest keine Angst mehr haben, ihm zu begegnen.«
Einige Eltern wird heute nach dem Lesen der Zeitung Unbehagen beschleichen. Da läuft ein Kinderschänder frei herum, ja, er wohnt sogar in der Nähe eines Kindergartens. Es ist kein Pädophiler, der »nur« Kinderpornofotos sammelt, sondern ein Mann, der ein Kind missbraucht hat und deshalb nach Überzeugung des Gerichts für lange Zeit hinter Gitter gehört.
Ob das Gerücht stimmt, er habe bereits früher ein Mädchen missbraucht, muss dahingestellt bleiben: bewiesen ist das nicht. Aber auch so werden sich Eltern fragen: Können wir unser Kind noch nach draußen lassen? Müssen wir nun ständig in Angst leben?
Unverständlich ist, dass die Polizei nicht klipp und klar sagt, ob sie den Mann weiter für gefährlich hält. Und dass die Behörde zu der Frage schweigt, ob sie etwas zum Schutz der Bevölkerung unternimmt. So schafft man kein Vertrauen, im Gegenteil: Bürger, die fürchten, in Gefahr zu sein, nehmen die Sache irgendwann selbst in die Hand. Wie in Heinsberg, wo sie ein Jahr lang vor dem Haus des Kinderschänders "Karl D." demonstrierten. In Heinsberg ist zur Zeit Deutschlands 1. Bürgerwehr im Aufbau begriffen. Als Initiator der 1. Deutschen Bürgerwehr "Security Wächter Heinsberg", bin ich für jede materielle und logistische Unterstützung dankbar.