(News4Press.com) 27.07.08 - Noch im Mai wollte der Richter Sabrina gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. „Und jetzt dieses Urteil, obwohl es für Außenstehende keine neuen Erkenntnisse zu dem Fall gab,“ kommentiert Fuß. Der mitangeklagte Taxifahrer wurde dagegen freigesprochen und der Hauptangeklagte, der den ganzen Deal eingefädelt und insgesamt vier mit Geheimfächern präparierte Koffer von Istanbul an die türkische Riviera gebracht hatte, erhielt zwölf Jahre Gefängnis.
PROZESSVERLAUF UND URTEIL WERFEN VIELE FRAGEN AUF
Sowohl der Hauptangeklagte Nihat, der zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, als auch der eigens aus Deutschland angereiste jetzige Lebensgefährte von Sabrina A. hatten durch ihre Aussagen vor Gericht die junge Deutsche entlastet. Doch das Gericht mochte weder diesen Aussagen noch den Beteuerungen der jungen Mutter, sie habe von Allem nichts gewusst, Glauben schenken.
Prozessbeobachtern war schon während der Verhandlungen aufgefallen, dass zu wesentlichen Punkten keine Beweisaufnahme stattgefunden hatte. So wurde zwar immer wieder über den Koffer gesprochen, in dem sich das Rauschgift in einem Geheimfach befunden hatte. Doch zu keinem Zeitpunkt wurde dieser Koffer dem Gericht präsentiert und Sabrina mit diesem entscheidenden Beweisstück konfrontiert.
Auch ein Gutachten, mit dem nachgewiesen werden sollte, dass eine unbedarfte Person das Geheimfach in dem Koffer nicht hätte finden können - so eine Ankündigung des türkischen Anwalt vor einiger Zeit - wurde nicht angefertigt. Und das, obwohl dieses Gutachten wesentlich zu Sabrinas Entlastung hätte beitragen können.
In der Urteilsbegründung war zudem die Rede von Video-Aufzeichnung, aus denen deutlich hervorgehe, dass Sabrina den Hauptangeklagten Nihat offensichtlich gut gekannt habe. Doch auch diese Aufzeichnungen wurden im Gerichtssaal nicht präsentiert. So hatten weder der Anwalt noch Sabrina Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
ELTERN UND DEUTSCHER ANWALT WOLLTEN KEINE BERUFUNG
Während die Eltern und der deutsche Anwalt von Sabrina A., Hans Reinhardt, es vorgezogen hätten, dass „völlig ungerechte“ Urteil anzuerkennen, um damit möglichst schnell einen Auslieferungsantrag für die junge Mutter stellen zu können, hat sich Sabrina im türkischen Gefängnis für ein Berufungsverfahren entschieden.
Und durch ihren türkischen Anwalt Berufung gegen das Urteil einlegen lassen. Das erfuhr der Chefredakteur der Aktuellen Türkei Rundschau, Jürgen P. Fuß, jetzt aus dem Kreis der Familie. Inwieweit sie sich dabei durch ihren türkischen Anwalt hat leiten lassen, ist derzeit nicht zu klären, da der Vater und die Stiefmutter keinen direkten Kontakt zu ihrer Tochter haben.
SABRINA VERMUTLICH EIN WEITERES JAHR IM TÜRKISCHEN GEFÄNGNIS
So wird Sabrina jetzt auf das Berufungsverfahren warten müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dabei zu einem Freispruch kommen könnte, ist nach den bisherigen Verlauf der Verhandlungen als äußerst gering einzustufen.
„Tatsache ist aber, dass Sabrina A. damit rechnen muss, noch mindestens für ein weiteres Jahr in einem türkischen Gefängnis ausharren zu müssen. Ob ihr damit wirklich gedient ist, muss ernsthaft bezweifelt werden,“ meint der Chefredakteur der Aktuellen Türkei Rundschau.
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