Türkei - Deutschland: Sabrina A. - Kommentar zur Gerichtsentscheidung (ATR)
Die von dem Gericht in Izmir am Ende des zweiten Fahrhandlungstages getroffene Entscheidung eine Unterbrechung der Untersuchungshaft ist für die junge Deutsche nur ein Papyrussieg, denn sie wird aller Voraussicht nach mindestens bis zum nächsten Verhandlungstag mit großer Wahrscheinlichkeit weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen. Der Grund: weder die Deutsche noch die Angehörigen werden die Kaution aufbringen können. Anlass für den Chefredakteur der Aktuellen Türkei Rundschau, Jürgen P. Fuß, die Gerichtsentscheidung zu kommentieren.
(News4Press.com)-(Izmir - Mai 2008) - Entscheidend für die Beurteilung der Schuldfrage, sprich: ob Sabrina mit oder ohne ihr Wissen als Drogenkurierin tätig werden sollte, sind die Aussage des Hauptangeklagten Nihat, die Zeugenaussage von Christian H., sowie die Untersuchung des Koffers, in dem das Rauschgift versteckt war. Von nachrangiger Bedeutung kann bei alle dem die Frage angesehen werden, von welcher Güte das Rauschgift war, das sich in dem Koffer befunden hat.
WARUM NUR UNTERBRECHUNG DER UNTERSUCHUNGSHAFT GEGEN KAUTION?
An Ende des zweiten Verhandlungstages stellt sich die Situation für einen Prozessbeobachter wie folgt dar.
Zwei Zeugen haben unabhängig voneinander ausgesagt, dass Sabrina keinerlei Mitschuld treffe.
Während der Gerichtsverhandlung präsentierte Sabrinas Verteidiger einen Brief, den Nihat während der Untersuchungshaft Sabrina hatte zukommen lassen und in dem er sich dafür entschuldigt, dass er Sabrina ohne ihr Wissen in die Sache mit herein gezogen habe.
Die vom Gericht bei dem ersten Verhandlungstag angekündigte Untersuchung des Koffers durch einen Sachverständigen wurde offensichtlich nicht durchgeführt. Durch dieses Gutachten sollte festgestellt werden, ob eine unbedarfte Person das Geheimfachfeld in dem Koffer hätte entdeckten können.
Stattdessen wurde in der Verhandlung von einem kriminaltechnischen Gutachten gesprochen, mit dem die Güte des Rauschgiftes festgestellt werden sollte. Doch dieses Gutachten lag auch nach acht Wochen zur Verhandlung in dieser Woche nicht vor.
Dass auch das Gericht mittlerweile massive Zweifel an der Schuld von Sabrina haben muss, kann man daraus schließen, dass die Untersuchungshaft unterbrochen wurde.
Doch für Sabrina ist das nur ein schwacher Trost. Da die Freilassung aus der Untersuchungshaft an die Zahlung einer Kaution in Höhe von 20.000 YTL gekoppelt ist, wird Sabrina wohl weiterhin in Untersuchungshaft bleiben müssen. Denn weder sie selbst noch die Eltern können das erforderliche Geld für die Kaution nicht aufbringen.
Außerdem müsste Sabrina für mehrere Monate - sprich: bis zum nächsten Verhandlungstag, der im August sein wird - eine Unterkunft und Geld für sich und das Baby benötigen. Geld, dass die Eltern ebenfalls nicht mehr aufbringen können.
Nach alledem bleibt nach dem zweiten Verhandlungstag ein bitterer Beigeschmack zurück. Immer mehr spricht für die Unschuld von Sabrina. Dennoch muss sie weiter mit ihrem Baby in der Untersuchungshaft bleiben. Bis zum nächsten Verhandlungstag im August werden somit mehr als 12 Monate vergangen sein, seit die junge Deutsche in Antalya verhaftet wurde und seither nicht mehr in Freiheit ist.
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