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Türkei - Arbeitserlaubnis für Ausländer? Nur geringe Chancen!

Da zu arbeiten, wo andere Urlaub machen ist ein Traum, den sich so mancher Deutscher gern erfüllen würde. Diese Botschaft wird von mancher Fernsehsendung Woche für Woche vermittelt. Teilweise sind die Unternehmungen von Deutschen im Ausland von Erfolg gekrönt, manchmal aber auch scheitern sie - zum Beispiel, weil sie nicht sorgfältig genug geplant wurden.

Ein Erfahrungsbericht in der neuesten Ausgabe der Aktuellen Türkei Rundschau belegt, dass es für Ausländer nahezu aussichtslos ist, auf eigene Kappe in der Türkei eine Arbeitserlaubnis zu erlangen. Jedem, der mit dem Gedanken spielt, in die Türkei auszuwandern, kann nur dringend angeraten werden, vorher den ATR-Bericht zu lesen.

(News4Press.com) Türkei 03.07.2008 - «Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr interessiert, für einige Jahre in der Türkei zu arbeiten. Können Sie mir einige Tipps geben, wo oder an wen ich mich wenden kann? Herzlichen Dank und freundliche Grüße aus Z., D. H.»

WIRKLICHKEIT IM TÜRKISCHEN ALLTAG RAUBT ALLE ILLUSIONEN

Solche und ähnliche Anfragen gehen bei der Redaktion der Aktuellen Türkei Rundschau regelmäßig ein. Häufig resultieren sie aus Eindrücken, die man in einem Urlaub gewonnen hat. Dann entsteht der Wunsch, „dort zu leben und arbeiten, wo andere Urlaub machen“.

Doch der Alltag und die Wirklichkeit sieht oft ganz anders aus. Und das gilt in besonderem Maße für die Türkei, wo es für Ausländer in der Praxis außerordentlich schwierig ist, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Mit großen Plänen kam Sebastian (Name von der Redaktion geändert) vor einiger Zeit in die Türkei, berichtet die ATR. Ein erfahrener und hoch motivierter Handwerker, der das Gefühl hatte, dass seine Fähigkeiten in Deutschland nicht mehr anerkannt wurden, weil er ja schon zu alt war. Schließlich hatte er die 40er-Schallmauer schon deutlich überschritten.

In der Türkei wollte er noch einmal durchstarten. Eine fundierte Ausbildung, viele Jahre Berufserfahrung im Hintergrund und die Information, dass man auch in der Türkei bei Vorlegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, schienen ihm die richtige Grundlage zu sein. Wenn man alle Dokumente zusammen hat und diese auch noch als beglaubigte Übersetzungen in türkischer Sprache vorlegen kann, dürfte das Ganze eigentlich kein Problem sei.

Davon war Sebastian nach dem Studium einschlägiger Informationen und halbamtlicher Merkblätter überzeugt. Also stellte er mit deutscher Gründlichkeit alle Dokumente zusammen, die er vorlegen musste, ließ hiervon beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Das kostete zwar eine Menge Zeit und etliche Hundert Euro.

ERNÜCHTERUNG: ANTRAG ABGELEHNT, WEIL FALSCHEN VORDRUCKE VERWENDET WURDEN

Doch die Ernüchterung folgte schon nach wenigen Monaten. Sein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, er habe die falschen Vordrucke benutzt. Doch damit nicht genug. Bei der Gelegenheit erfuhr er dann auch gleich, dass er außerdem nicht einfach als Handwerker tätig werden könne. Es sei vielmehr notwendig, dass er eine Gesellschaft nach türkischem Recht gründe und außerdem müsse er in der neu zu gründenden Firma drei Leute einstellen!

Einen Teil der Auflagen konnte Sebastian erfüllen, aber um drei Leute einzustellen hatte Sebastian nicht genügend Aufträge. Einige Monate ging der Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und ihm hin und her. Doch eine Arbeitserlaubnis hat Sebastian bis heute nicht. Die Firma existiert zwar immer noch, wirft aber keine Gewinne ab, weil Sebastian für diese wegen der fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten kann.

Und so hat sich Sebastian bis auf weiteres für eine türkische Lösung entschieden: er ist der freundliche Nachbar, der anderen hilft und dafür eine Anerkennungsprämie erhält. Wie lange diese Lösung halten wird oder ob er vielleicht eines Tages - plötzlich und unerwartet - doch noch seine Arbeitserlaubnis erhält, weiß er nicht.

SCHLECHTE AUSSICHTEN FÜR DIE ZUKUNFT

Doch die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht sehr groß, denn in dem türkischen Gesetz, das die Verteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer regelt, gibt es noch eine Generalklausel und mit der kann nahezu jeder Antrag abgeschmettert werden - ohne dass man die Möglichkeit hätte, sich dagegen zu wehren.

Eine Arbeitserlaubnis kann nämlich grundsätzlich verweigert werden „wegen schlechter wirtschaftlicher Lage“ oder wenn am türkischen Arbeitsmarkt ausreichend eigene Kräfte für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen. Ach ja, und dann gibt es noch ganze „Sektorbereiche“, in denen generell keine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Dazu gehört zum Beispiel nahezu der gesamte Gesundheitssektor in der Türkei.

Der vollständige Bericht erscheint in der nächsten Ausgabe der Aktuellen Türkei Rundschau.

AUSGABE NR. 190 STEHT AB 04. JULI 2008

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