Wie so oft, wenn für den Bürger ungünstige Neuerungen eingeführt werden, geschieht das möglichst heimlich, still und leise, gut kaschiert mit beschwichtigenden Kommentaren. Doch das dicke Ende kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Ein Paradebeispiel ist das Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist. Es kam gewissermaßen auf leisen Sohlen daher. Für die meisten Menschen schien sich nichts geändert zu haben, niemand machte viel Aufhebens um diese neue Regelung. Doch das war ein fataler Irrtum.
Kürzlich schlug die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) Alarm: Rund zwei Millionen Rentnern drohen Steuernachzahlungen. Auch wenn es die wenigsten Rentner gewusst haben: Seit 2005 müssen viele von ihnen als Folge des neuen Alterseinkünftegesetzes einen erheblichen Teil ihrer Rente versteuern. Bisher hatte das Finanzamt zumeist nichts unternommen. Doch nächstes Jahr, wenn jedem Bürger eine Steuer–identifikationsnummer zugeteilt sein wird, wird der Staat die Steuern auf die Renten einfordern und gleich noch für die vergangenen Jahre nachfordern. Für viele Rentner wird das ein böses Erwachen geben.
Durch das Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 die Renten stärker besteuert. Zuvor wurden nur auf den Ertragsanteil der gesetzlichen Rente Steuern erhoben. Dieser Anteil bewegte sich bei etwa 27 Prozent. Seit 2005 liegt der zu versteuernde Teil der Rente jedoch bei 50 Prozent, also rund beim Doppelten. Laut der DStG muss damit etwa jeder dritte Rentnerhaushalt Steuern zahlen, weit mehr als bisher. Insbesondere Rentner mit Zusatzeinkommen wie betrieblichen Altersrenten oder Ähnlichem müssen sich auf massive Zusatzbelastungen einstellen.
Beschwichtigungsversuche des Finanzministeriums
Alles halb so schlimm, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Nur wenige Rentner seien tatsächlich betroffen. Denn erst wenn der zu versteuernde Teil der Rente den Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro (Ehepaare: 15.328 Euro) überschreite, müssten Steuern abgeführt werden. Außerdem würden Freibeträge und Werbungskosten abgezogen. Zudem müssten säumige Rentner in der Regel nicht mit einem Steuerstrafverfahren rechnen, weil man bei ihnen zumeist nicht von einem vorsätzlichen Steuerbetrug ausgehen werde.
Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen, dass heute erst ab einer Rentenhöhe von 1.500 Euro monatlich Steuern anfallen, bei zusammen veranlagten Ehepaaren ab 3.000 Euro Monatsrente. Ist also doch alles nur halb so schlimm? Sind doch nur einige wenige wohlhabende Rentner („Luxus-Rentner“, wie eine Kommentatorin der „WirtschaftsWoche“ abfällig bemerkte) von der neuen Rentenbesteuerung betroffen?
Doch so harmlos, wie das Bundesfinanzministerium tut, ist die neue Regelung keineswegs. Erstens sind nicht nur wenige Spitzenverdiener unter den Rentnern betroffen, sondern immerhin rund zwei Millionen Menschen. Zweitens ist es ein schwacher Trost, wenn nicht gleich ein Steuerstrafverfahren droht. Eine Nachzahlung für mehrere Jahre in Verbindung mit einem Säumniszuschlag von 6 % ist schlimm genug. Drittens ist das, was wir heute sehen, nur die Spitze des Eisbergs. Denn die Lage wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Nur wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss heute und in Zukunft 50 % seiner Rente versteuern. Für jedes Jahr, das jemand später in das Rentenalter eintritt, steigt der Prozentsatz um 2 %. Wer also 2006 in Rente ging, muss bereits 52 % versteuern. Bei einem Renteneintritt 2007 sind es 54 %, dieses Jahr sogar schon 56 %. Wer heute 55 Jahre alt ist und voraussichtlich in 12 Jahren mit 67 in Rente gehen wird, kann dann schon 80 % seiner Rente versteuern. Schöne Aussichten!
Wie soll das gehen?
In Zahlen ausgedrückt (und unter Berücksichtigung typischer Abzüge für Freibeträge und Werbungskosten) heißt das: Wer 1.700 Euro Rente oder andere Einkünfte (z.B. betriebliche Altersversorgung) im Monat erhält und dieses Jahr in den Ruhestand gegangen ist, muss im Jahr 263 Euro Steuern zahlen. Wer bei gleicher Rentenhöhe im Jahr 2020 in Rente geht, zahlt 1.335 Euro Steuern. Wer heute Mitte Dreißig ist und mit 67 Jahren einmal 1.700 Euro Rente beziehen wird, wird diese Einkünfte voll versteuern müssen. Das macht dann 2.373 Steuern pro Jahr. Selbst wenn ein heute 35-Jähriger im Alter nur 1.000 Euro im Monat Rente erhält, muss er dann immer noch 531 Euro Steuern zahlen. Man fragt sich, wie das gehen soll.
Besonders krass: Die neue Rentenbesteuerung gilt auch für vorgezogene Altersrenten, Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet eine zum Teil dramatische Verschlechterung, da diese Renten bisher lediglich mit dem besonders günstigen Ertragsanteil nach § 55 EStDV versteuert wurden. Dieser richtete sich nach der Dauer der Rentenzahlung. Je kürzer die Laufzeit der Rente war, desto niedriger war der Ertragsanteil. Die Renten wurden im Allgemeinen zunächst befristet für drei Jahre gewährt und danach ggf. verlängert. So betrug der steuerpflichtige Ertragsanteil bei der erstmaligen Befristung auf drei Jahre 4 % des Rentenbetrages. Wurde die Rente anschließend um weitere drei Jahre verlängert, wurde der Ertragsanteil ab dem vierten Jahr auf 11 % festgesetzt. Bei einer weiteren Verlängerung um drei Jahre betrug der Ertragsanteil ab dem siebten Jahr 17 %. Bei einer Befristung auf zehn Jahre betrug der Ertragsanteil 19 %. Damit führt die Neuregelung zu einer gewaltigen Mehrbelastung.
Bei der erstmaligen Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für drei Jahre müssen im Jahre 2005 statt bisher 4 % nun 50 % versteuert werden. Das ist eine Erhöhung des steuerpflichtigen Betrags um nicht weniger als 1.150 %! Insbesondere, wenn der Ehepartner noch berufstätig ist oder andere Einkünfte vorliegen, wird diese enorme Steuermehrbelastung auch nicht durch den steuerfreien Grundfreibetrag abgefedert, sondern schlägt voll durch. Ein absoluter Skandal!
Eine soziale Katastrophe
Was verbirgt sich hinter diesen Zahlen? Eine langfristige soziale Katastrophe! Zum einen werden in Zukunft ohnehin immer mehr Rentner mit massiven Rentenkürzungen wegen längerer Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnbeschäftigung zu rechnen haben. Zweitens wird die steigende Inflation den Wert der Renten immer mehr aufzehren. Schon heute haben die Rentner aufgrund mehrfacher Nullrunden in den letzten Jahren und einer kümmerlichen Erhöhung um 1,1 Prozent dieses Jahr bei dreimal höherer Inflationsrate eine massive Einbuße an realer Kaufkraft zu beklagen. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft noch fortsetzen und verschlimmern. Wer später einmal in den Ruhestand geht, wird eine Rente erhalten, für die er sich – bei gleicher Rentenhöhe – viel weniger wird kaufen können als heute. Und dann wird zu allem Überfluss die durch Inflation entwertete Rente auch noch voll versteuert werden müssen.
Ein Grundfehler des Alterseinkünftegesetzes ist es, dass als Ausgleich für die immer stärkere Besteuerung der Renten das Geld, das während des Arbeitslebens für das Alter zurückgelegt wird, schrittweise steuerfrei gestellt wird. So werden die Beiträge zur Rentenversicherung im Jahr 2025 schließlich komplett steuerfrei sein. Dadurch soll die private Rentenvorsorge unterstützt werden. Doch davon werden viele Menschen nicht sonderlich viel haben. Schon heute lebt jede fünfte junge Familie in Deutschland am Rande des Existenzminimums. Die Verarmung weiter Teile der Bevölkerung schreitet rasch voran. Die steigende Inflation, insbesondere die explodierenden Lebensmittel- und Energiepreise tun ihr übriges dazu. Wer kann da noch im großen Stil private Rücklagen fürs Alter bilden?
Sehr zu Recht hatten die Sozialverbände schon 2003 während der Beratungen zum Alterseinkünftegesetz ihre warnende Stimme erhoben und das Gesetz als „Dolchstoß für die gesetzliche Rentenversicherung“ bezeichnet. So hatten der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im Deutschen Beamtenbund (BRH), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Bundesverband der Volkssolidarität seinerzeit an die Bundesregierung appelliert, die Vorschläge zur langfristigen Vollbesteuerung der Renten zurückzuweisen. Die Rente würde ihre Lohnersatz- und Lebensstandsicherungsfunktion nicht mehr langfristig erfüllen können. Gleichzeitig entstehe die Gefahr einer wachsenden Altersarmut.
Leider wurden diese Stimme nicht gehört. Anstatt die Renten zu sichern, verpulvert die Bundesregierung Steuergelder lieber in Form von milliardenschweren Geschenken an die EU oder immer neuen Reparationszahlungen oder sinnlosen und gefährlichen Auslandseinsätzen der Bundeswehr in Regionen, in denen wir nichts verloren haben. Anstelle Georgien in die NATO aufzunehmen, wie Bundeskanzlerin Merkel fordert, und damit nicht nur aberwitzige militärische Beistandsverpflichtungen zu übernehmen, sondern auch finanzielle Hilfeleistungen, z.B. für die Modernisierung der dann verbündeten georgischen Armee, sollte die Bundesregierung lieber dafür sorgen, dass heute und morgen die Senioren in Deutschland ein menschenwürdiges Leben frei von bitterer Armut führen können.
Alexandra von Grothe-Friedrichstein
----------------------------------------------------------------------------
Als Abonnent der NATIONAL-ZEITUNG erfahren Sie die wahren Hintergründe des Geschehens, von denen der Durchschnittsbürger nicht einmal ahnt. Bedienen Sie sich des Bestellscheins für ein kostenloses Probeexemplar:
www.abo.national-zeitung.de
----------------------------------------------------------------------------
www.national-zeitung.de
DSZ-Verlag
Postfach 60 04 64
81204 München
Tel.: (089) 89 60 850