Skandal in Gelsenkirchen: Gotteshaus wird Musiktheater
Bistumsleitung Essen mißachtet Kirchenrecht
(News4Press.com)
Pressemeldung des Christoferuswerks vom 1. September 2009
Die St.-Georgs-Kirche mitten in Gelsenkirchen ist ein wuchtiges, eindrucksvolles Gotteshaus im neuromanischen Stil, erbaut vor über 100 Jahren, zugleich eine der größten Kirchen im Ruhrbistum Essen.
Doch seit 1. August wird diese Kirche für ein halbes Jahr „umgenutzt“, wie man das neukatholisch nennt - genauer: sie fungiert nun als Musik- und Theaterhalle, denn sie wurde ans MIR vermietet, also ans „Musiktheater im Revier“. Da wundert sich sogar die linke WAZ und fragt in einem Artikel vom 29.8.2009: „Wann passiert so etwas schon einmal, dass ein Gotteshaus zum Opernhaus wird?“
Gottlob passiert „so etwas“ äußerst selten oder nie, erst recht nicht in Kirchen, die nicht profaniert, demnach nicht durch den Bischof „entweiht“ bzw. nicht einmal „außer Dienst gestellt“ wurden. Die zum Theater umfunktionierte Kirche St. Georg soll nach dem halbjährlichen Opernspektakel durchaus wieder für Gottesdienst, Sakramente und Andachten zur Verfügung stehen - und sie wird sogar während der „Umnutzung“ durchs Musiktheater weiterhin im Chorraum wöchentlich für Vorabendmessen verwendet.
Eine Erklärung der vatikanischen Gottesdienstkongregation vom 5. November 1987 äußert sich zum Thema "Konzerte in Kirchen" eindeutig; demzufolge darf nur in jenen Kirchen, die nicht mehr für Gottesdienste verwendet werden, sakrale oder religiöse, aber auch weltliche Musik zugelassen werden - und auch das nur unter der Voraussetzung, daß dies mit der Heiligkeit des Ortes in Einklang steht. Die St-Georgs-Kirche - weder profaniert noch außer Dienst gestellt - wurde dennoch seit dem 1. August rein weltlichen Musikfreuden dienstbar gemacht - mit Abendkasse im Eingangsbereich und Cafe für die Opernfreunde inklusive, wobei der Altarraum zur Bühne umfunktioniert wurde.
In solch klaren Fällen versteht das Kirchliche Gesetzbuch (CIC) keinen Spaß an heiliger Stätte, denn das Gotteshaus ist durch die Kirchweihe jeder unangebrachten Nutzung entzogen und allein für Liturgie, Gebet und Sakramente bestimmt. Daher regelt Can. 1210, daß an einem geweihten Ort nur zugelassen werden darf, was "dem Kult, der Frömmigkeit und der Ausübung und Förderung der Gottesverehrung dient" - und daß auch bei einer Einzelfallregelung durch den Bischof von einem Gotteshaus alles "ferngehalten wird, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist".
Demnach ist die Vorgehensweise der Essener Bistumsleitung eindeutig rechtswidrig: Das zuständige Ordinariat hatte einer Vermietung der Georgs-Kirche ans Musiktheater ausdrücklich zugestimmt, genauer: Weihbischof Franz Vorrath - derzeit bis zur Amtseinführung eines neuen Bischofs als Diözesan-Administrator tätig - hatte die umstrittene Vermietung bereits im April 2009 „abgesegnet“ und gegen jede Kritik vehement verteidigt.
Selbst die linksorientierte WAZ kommt nicht umhin, in ihrem wohlwollenden Artikel über die „Umwidmung“ der St-Georgs-Kirche auch über kritische Stimmen zu berichten. So meldet die Regionalzeitung am 29. August, daß sich „hinter den Kulissen auch Kritik regt“ und stellt fest:
„Nicht überall wird der kurzzeitige Umzug des MiR in die Kirche St. Georg mit Begeisterung aufgenommen. So sind einige Gemeindemitglieder der Kirche...verärgert über den Einzug des Musiktheaters in „ihr” Gotteshaus. „Es ist mir unerklärlich, wie ein Gotteshaus, das nicht profaniert worden ist, einfach für weltliche Konzerte und Opernproduktionen genutzt werden kann, die keinen religiösen Bezug haben”, erklärt ein Gemeindemitglied...Nach eigenen Angaben spricht es damit für die 70 bis 80 Gemeindemitglieder, die noch regelmäßig an Andachten und Gottesdiensten in der Kirche St. Georg teilnehmen.“
Da tröstet es die Gläubigen wenig, wenn Bistumssprecher Ulrich Lota laut WAZ betont, daß sich das Musiktheater an „bestimmte Auflagen“ halten müsse: „Etwa, daß die Auswahl der Werke dem Raum und der Heiligkeit des Ortes angemessen sein müssen.“
Schaut man sich jedoch die Stücke näher an, die in der St-Georgs-Kirche ihrer Aufführung harren, darf an den frommen Worten Lotas wohl gezweifelt werden, etwa hinsichtlich der Oper „Lamenti über Liebe und Tod“, vorgesehen für den 19. Dezember.
Wenn Ariadne den Verlust ihres Liebhabers Theseus betrauert, so mag das gut in eine Musikhalle passen, aber schlecht in ein Gotteshaus. Diese Aufführung läßt offenbar keine Actionwünsche offen, heißt es doch im MIR-Programm, teilweise laufe quasi „vor den Zuhörern ein moderner Kriegsfilm ab“ – freilich auch dies nicht ohne alten Mythos: „Der beleidigte Liebesgott Amor erscheint mit seiner Mutter Venus vor Pluto, um jene verdammten Frauen aufrufen zu lassen, die auf Erden die Liebe der Männer grausam zurückwiesen, denn verschmähte Liebe ist das größte Verbrechen.“
Abgesehen von diesem - gelinde gesagt – merkwürdigen Frauenbild dürfte solch mythologischer Heidenzauber kaum geeignet sein, der „Heiligkeit des Ortes“ gerecht zu werden, geschweige paßt dergleichen in eine katholische Kirche.
Felizitas Küble, Vorsitzende des Christoferuswerks eV.
Das Christoferuswerk ist eine als gemeinnützig anerkannte Aktionsgemeinschaft katholischer und evangelischer Christen, die 1971 von Günter Stiff (Münster) gegründet wurde und sich für christliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit einsetzt.