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Sexualstraftäter zieht nach Düsseldorf

REPUBLIKANER fordern Bekanntgabe der Wohnanschrift

Zehn Jahre befand sich der 60-Jährige in Sicherungsverwahrung. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs mussten bereits bundesweit zahlreiche Intensivtäter freigelassen werden, da ihre nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Zu diesem Personenkreis zählt auch der Essener, der jetzt nach Düsseldorf gezogen ist. Über 22 Jahre war er inhaftiert, unter anderem wegen Sexualstraftaten. Mehrere verurteilte Straftäter hatten gegen eine Verlängerung ihrer Sicherungsverwahrung geklagt. Dies führt dazu, dass im Bundesgebiet eine regelrechte Entlassungswelle folgte. Dem Essener Straftäter hatten mehrere Gutachten bescheinigt, dass seine Rückfallwahrscheinlichkeit bei 50 Prozent liegt.


„ Lange war es bereits unter Juristen bekannt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung angreifbar sein könnte. Immer wieder warnten wir REPUBLIKANER vor den möglichen Folgen und wurden dafür belächelt. Nun steht auch Düsseldorf vor der Situation und kann sich mit einem freigelassenen Sexualstraftäter befassen, dem eine immense Rückfallgefahr bescheinigt wird. Zum Schutz der Bürger muss nun die Bekanntgabe des Wohnsitzes erfolgen. Die Bevölkerung soll sich auf die Bedrohungslage vorbereiten können und Kinder vor dem Sexualstraftäter warnen. Der Schutz unserer Kinder ist gewichtiger, als die Privatsphäre eines Sexualtäters, der eigentlich für immer weggesperrt werden müsste “, sagte der Kreisvorsitzende und Bezirksabgeordnete Karl-Heinz Fischer.


REP-Themenblatt: < http://www.rep-duesseldorf.de/Kinderschutz2.pdf >

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