(News4Press.com)Bremen, den 24.07.08 - Die verhandelten Gegenstände der Gläubigerversammlung der Securenta AG (Göttinger Gruppe) vom 22. Juli 08 schlossen die Fristsetzung an den bisherigen abgewählten Insolvenzverwalter auf Rechnungslegung ein.
Übersicht
1) Verkaufsvertrag von 37,1 Mio. Euro in der bisherigen Form undurchführbar
2) Steuerrückerstattungen
3) Anfechtungsansprüche
4) Schaden: 1 bis 1,5 Mrd. Euro
5) Die Gesellschafter werden in Gruppen eingeteilt
6) Anfechtungsansprüche gegen Anleger sollen geprüft werden
7) Betriebsprüfung seit 1992
8) Nachträgliche Verlustzuweisungen möglich
9) Aberkennung von Verlustzuweisungen möglich
10) Gläubigerausschuss
11) Bisheriger Verwalter muss bis zum 31.07.08 Schlussabrechnung vorlegen
1) Verkaufsvertrag von 37,1 Mio. Euro über Immobilienpaket in der bisherigen Form undurchführbar
Der Verkaufsvertrag für das Immobilienpaket über 37,1 Mio. Euro ist weiterhin schwebend unwirksam. Mit dem Antrag auf Abwahl des bisherigen Insolvenzverwalters des Securenta AG (Göttinger Gruppe) waren alle danach gefassten Beschlüsse unwirksam. Deshalb liegt bis heute keine wirksame Genehmigung für den Verkaufsvertrag vor.
Der neue Insolvenzverwalter wurde von der Gläubigerversammlung am 22. Juli 08 ermächtigt, die Grundstücke freihändig zu verkaufen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
2) Steuerrückerstattungen
Es ist möglich, dass die Securenta AG über einen Erstattungsanspruch von ca. 100 Mio. Euro gegenüber den Finanzbehörden verfügt. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des EuGH zur Problematik der Versteuerung von Vermittlungsprovisionen (Leistungen von Strukturvertrieben) dahingehend, dass bei reiner Vermittlung keine Umsatzsteuer erwachsen, bei der Beratung aber ja.
Die Beratung nach der Definition des BGH beinhaltet in Abgrenzung zu den geschuldeten Vermittlerauskünften eine Wertung auf der Grundlage persönlicher Verhältnisse. Der Berater nimmt eine konkrete unabhängige Bewertung vor, der Vermittler nicht. Der EuGH entscheidet einmal über die Umsatzsteuerproblematik bei der Securenta und einmal über eine Vorsteuerproblematik.
3) Anfechtungsansprüche
Anfechtungsanprüche könnten gegen die Partim-Bank, die Gutingia-Lebensversicherung, Tennis Borussia Berlin und gegen die Secu-Bank in Höhe von 200-300 Mio. Euro bestehen.
4) Schaden: 1 bis 1,5 Mrd. Euro
Der Schadensbetrag beträgt keine 900 Mio. Euro, sondern er liegt zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro.
5) Die Gesellschafter werden in Gruppen eingeteilt
Die stillen Gesellschafter sind zwar keine Insolvenzgläubiger, sie können ihre Ansprüche aber als Schadensersatzansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.
6) Anfechtungsansprüche gegen Anleger sollen geprüft werden
Es gibt allerdings verschiedene Fallgruppen von Anlegern. Diejenigen Anleger, die mehr ausgezahlt erhielten als sie einzahlten, müssen mit Anfechtungen und Rückzahlungsansprüchen rechnen. Sie können allerdings mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, sofern vorliegend. Hier gelten die Grundsätze der ungerechtfertigen Bereicherung mit den entsprechenden Einwendungsmöglichkeiten der Anleger, die zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung entwickelt wurden.
7) Betriebsprüfung seit 1992
Seit 1992 läuft eine Betriebsprüfung bei der Securenta. Die Ergebnisse sind offen.
8) Nachträgliche Verlustzuweisungen möglich
Jahresabschlüsse bis 2001 liegen vor. Für die Anleger ist es wichtig, dass die Jahresabschlüsse ab 02 zwecks des Erhaltes von Verlustzuweisungen errichtet werden.
9) Aberkennung von Verlustzuweisungen möglich
Allerdings ist es denkbar, dass die Verlustzuweisungen von bislang ca. 300 Mio. Euro wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht durch das Finanzamt ganz oder zum Teil aberkannt werden.
10) Gläubigerausschuss
Ein Gläubigerausschuss soll auf einer besonderen Gläubigerversammlung gewählt werden, weil die Zuteilung der Stimmrechte noch nicht eindeutig gewesen war.
11) Bisheriger Verwalter muss bis zum 31.07.08 Schlussabrechnung vorlegen
Nach den Angaben des jetzigen Insolvenzverwalters sollen bei der alten Insolvenzverwaltung seit ca. einem Jahr noch ca. 1,7 Mio. Euro an Anlegergeldern von Anlegern eingegangen sein, die von der Insolvenz offenbar keine Kenntnis hatten. Der bisherigen Verwalter hatte die Lastschrifteinzüge einfach weiterlaufen lassen Der neue Insolvenzverwalter hat den Lastschrifteinzug gestoppt. Der bisherige Verwalter wurde vom Amtsgericht Göttingen aufgefordert, bis zum 31. Juli 08 eine Schlussabrechnung zu erstellen. Diese soll auf der nächsten Gläubigerversammlung erörtert werden.
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