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Schon wieder: Aufgrund eBay-Panne wird Widerrufsbelehrung nicht angezeigt



Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits Anfang September, dass ein eBay-Händler aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, abgemahnt wurde. Der Grund: Seine bei eBay für das Feld „Rücknahmebedingungen“ hinterlegte Widerrufsbelehrung wurde nicht angezeigt. Dies war kein Einzelfall, wie ein unter www.wortfilter.de veröffentlichter Bericht zeigt.



Axel Gronen, Betreiber des Online-Portals Wortfilter.de, gibt eBay-Händlern den folgenden Rat:

„(...)Da solche eBay-Pannen nicht gerade selten vorkommen, empfiehlt es sich, die Widerrufsbelehrung zusätzlich immer in die Artikelbeschreibung selbst zu integrieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Widerrufsbelehrung auf die Mich-Seite zu setzen und sie aus der Artikelbeschreibung heraus mit einem so genannten "sprechenden Link" zu verlinken, also etwa mit dem Text: "Als Verbraucher können Sie den Kauf ohne Angaben von Gründen innerhalb eines Monats widerrufen, weitere Infos dazu finden Sie hier." Die zweite Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie die Widerrufsbelehrung gegebenenfalls nicht in allen Artikelbeschreibungen ändern müssen, sondern nur auf der Mich-Seite und im Feld "Rücknahmebedingungen".

Dies deckt sich weitgehend mit der Empfehlung der IT-Recht Kanzlei.


Mehr Infos?

http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-checkliste-recht.html



IT-Recht Kanzlei
RA Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339  München 
Tel:089-54035618  
m.keller@it-recht-kanzlei.de
www.it-recht-kanzlei.de




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