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Schiffskrise: Kreditsicherheiten ohne förmliches Sanierungsgutachten problematisch

News4Press.com Bremen, den 03.04.2010. Wenn in der Schiffskrise die Zinsen nicht gezahlt werden, konnte es auch kein frisches Geld mehr geben. Nur eine kurzfristige Überbrückung bis zur Erstellung eines Sanierungsgutachtens ist dann noch möglich. Bei einer langfristigen Finanzierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich, und zwar nach der Rechtsprechung mit einer Billigung durch einen neutralen Dritten. Bei einer Einschiffsgesellschaft hat auch der Finanzierer eigenen Sachverstand. Bei einem langfristigen Kredit ist ein Sanierungsgutachten erforderlich, um die Anfechtbarkeit der Sicherheiten, also der Schiffshypothek oder der Schiffe, zu sichern Korrektur: auszuschließen. Bis zur Erstellung des Gutachtens ist ein Überbrückungskredit kurzfristig möglich, und zwar auch in einer nicht anfechtbaren Weise. Das Konzept im Sanierungsgutachten muss tragfähig sein. Den Überbrückungskredit kann man auch sichern lassen. Der Überbrückungskredit ist mit insolvenzfesten Sicherheiten möglich für einen Zeitraum von drei Monaten.

Wenn der Kredit allerdings in eine Beteiligung umgewandelt wird, gilt dann das Prinzip der tiefen Taschen wegen der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage.

Damit gewinnt der vom IDW “Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer” verabschiedete Standard IDW S6, der im Oktober 2009 verabschiedet wurde, enorme Bedeutung für die Erstellung von Sanierungsgutachten.

Im Rahmen der Gutachtenerstellung sind alle wesentlichen Aspekte der aktuellen Unternehmenslage und die ihr zugrunde liegende Vergangenheit heranzuziehen. Auf der Basis dieser Informationen sind die Krisenursachen zu identifizieren und die einzelnen Krisenstadien von der Stakeholderkrise bis hin zur möglichen Insolvenzreife zu beschreiben.

Auf der Basis eines zu erarbeitenden Leitbildes für die Zukunftsentwicklung des Unternehmens sind dann die Maßnahmen aufzuzeigen, die zur Beseitigung der Krisenursachen führen. Darauf aufbauend muss dann eine integrierte Planung für die nächsten 3 Jahre davon mindestens 18 Monate auf Monatsbasis erstellt werden, die u.a. die Auswirkungen der Maßnahmen aufzeigt. Diese Planwerte dienen zu einer letztendlichen Einschätzung, ob man für das Unternehmen von einer nachhaltigen Wettbewerbs-, Rendite- und Sanierungsfähigkeit ausgehen kann nach < / > < www.projektcockpit.de/idw-s6-als-neuer-standard-fur-sanierungsgutachten). >


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Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
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Fax:0421 < / > 18944
segelken@anwalt-a.de








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