Privatbank Reithinger: Das LG München I verurteilte Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz
Verletzung von Aufklärungspflichten bei Treuhandvertrag
(News4Press.com) Bremen, den 16.08.2010 - Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 02.08.2010 die Procurator Treuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz plus zur Freistellung der Anlegerin von Darlehensverpflichtungen gegenüber der Privatbank Reithinger verurteilt. Die Anlegerin hatte sich im Jahr 1994 (!) an den Deutschlandfonds Nr. 1 der DBVI AG beteiligt. Die gesamte Beteiligung wurde durch die Aufnahme eines Darlehens bei der Privatbank Reithinger (ehemals C & H Bank) finanziert. Der Vermittler hatte angegeben, dass sich die Anlage selbst finanzieren würde, da die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft die kompletten Kosten des Darlehens finanzieren würden. Nachdem der Fonds die Ausschüttungen ausgesetzt hatte und die Privatbank Reithinger insolvent geworden war, hatte die Anlegerin die Kosten des Darlehens, jedoch keine Gegenfinanzierungsmöglichkeit, um das Darlehen abtragen zu können.
Das Landgericht hat nunmehr den Treuhänder zur Schadensersatzzahlung verurteilt, weil der Treuhänder die Anlegerin über personelle und finanzielle Verflechtungen zwischen der Privatbank Reithinger, der Fondsgesellschaft und der DBVI AG nicht aufgeklärt hatte. Das Landgericht stellt in seinem Urteil klar, dass über die Verflechtung mit der Privatbank Reithinger an keiner Stelle im Prospekt aufgeklärt wird. Die von der Privatbank Reithinger und der DBVI AG praktizierten Kreislauffinanzierungen hätten eine erhebliche Gefahr für das Fondsvermögen dargestellt, über die die Anlegerin hätte aufgeklärt werden müssen. Die DBVI AG hatte große Teile des Fondsvermögens Inhaberschuldverschreibungen angelegt. Im Gegenzug hatte die Privatbank Reithinger ihre Forderungen gegen Anleger der Fondsgesellschaft an die Fondsgesellschaft abgetreten (Kreislauffinanzierung).
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.