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Politisches Signal für die Familien

Die Väter des Grundgesetz verstanden unter einer Familie: Vater, Mutter, Kinder

Die DVU legte heute beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde über das Gesetz über die Eingetragenen Lebenspartnerschaften ein und möchte, nach den Worten ihres Bundesvorsitzenden Matthias Faust, damit ein Signal für die Familien setzen. Die DVU rügt vor allem die Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich vor allem „gegen das in § 9 Absatz 7 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft geregelte Recht homosexueller Lebenspartner, Kinder ihres gleichgeschlechtlichen Lebenspartners anzunehmen (Stiefkindadoption).“

In der Begründung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Ehe in der deutschen Rechtstradition als Gemeinschaft von Mann und Frau verstanden werde; „’Familie’ als sozialer Lebensform, bestehend aus einem Mann und/ oder einer Frau mit mindestens einem Kind.“ Dieses Ehe- und Familienbild liege dem Grundgesetz nach dem Verständnis des Grundgesetzgebers zugrunde und werde durch das kritisierte Gesetz zerstört und unterlaufen. In der Begründung wurde von Seiten der Beschwerdeführerin betont, dass es sich hierbei nicht um eine Diskriminierung Homosexueller handele, sondern lediglich darum, dass nach Ansicht der DVU die Sonderrechte aus Artikel 6 des Grundgesetzes nur einer Familie im traditionellen Sinn zustehen.

Anderen Lebenspartnerschaften gewähre das Grundgesetz nur allgemeinen, nicht aber institutionellen Schutz: „Sonderrechte, wie die Stiefkindadoption, müssen daher der Ehe bzw. heterosexuellen Lebenspartnerschaften vorbehalten sein, auch und insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl, da anderenfalls ein in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft aufwachsendes Kind entgegen dem dem Grundgesetz zugrunde liegenden christlichen Menschenbild einer Familie aus einem Mann, einer Frau und Kindern sozialisiert wird.“

Matthias Faust betonte, dass diese Verfassungsbeschwerde jetzt von Kirchen und Parteien aufgegriffen und deren gesellschaftspolitischer Gehalt diskutiert werden müsse: „Ich hoffe, dass sich alle konservativen und nationalen Vereine und Parteien aber auch die Kirche hier inhaltlich anschließen. Auch jene CSU-Mitglieder, die von ihrer Parteiführung betrogen worden sind, wollen wir hier ansprechen. Denn am Ende ist dies nicht nur eine Frage für Richter, sondern eine allgemein politische. Mit diesem Gesetz wird die Axt an unsere abendländischen Vorstellungen gelegt. Mit Gender-Mainstreaming und ähnlich wirren Gedanken werden dann, wenn sich hier kein Widerstand entzündet, neue Torheiten Realität werden. Das aber dürfen wir nicht zulassen.“


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