Podiumsdiskussion zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und neue Organisation der EU-Finanzaufsicht
News4Press.com - Bremen, den 03.02.2011- Am 9. Februar 2011 wird das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz im Rechtsausschuss unter der Federführung des Finanzausschusses beraten. Am Freitag, den 11. Februar 2011 wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.
Am 2. Februar 2011 fand auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion eine Podiumsdiskussion in Bremen statt, die sich mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz auseinandersetzte. Unter dem Titel „Verbraucher ohne Schutz“ hatte die SPD-Bundestagsfraktion Frau Kerstin Tack SPD, Mitglied des Bundestages, MdB, Herrn Dr. Carsten Sieling SPD, MdB, einen Vertreter der Verbraucherzentrale Bremen e.V., ein Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbandes der deutschen Banken, den Vorsitzenden des Bankenverbandes Bremen e.V. und einen Vertreter der Gewerkschaft verdi geladen. Unter der Leitung von Uwe Beckmeyer SPD, MdB entwickelte sich vor mehr als 50 Zuhörern eine lebhafte Diskussion.
Beanstandet wurde u.a., dass der so genannte „Graue Kapitalmarkt“ von den neuen Regelungen des Gesetzentwurfs ausgenommen worden sei. Kritisiert wurden insbesondere die gravierenden Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Der ursprüngliche, umfangreiche Gesetzentwurf stamme aus dem Hause des Bundesministeriums für Finanzen und habe auch den Grauen Kapitalmarkt umfangreichen Regelungen unterworfen, so Frau Tack. Sie führte weiter aus, dass sämtliche Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt entfernt worden seien. Dies, so Frau Tack, liege ausschließlich am „Engagement“ der FDP, die direkt in den Gesetzgebungsprozess eingegriffen habe.
Der Vertreter des Bundesverbandes der deutschen Banken lobte den ursprünglichen Gesetzentwurf ebenfalls und forderte, dass die Regelungen des jetzigen Gesetzentwurfs 1:1 auf den Grauen Kapitalmarkt übertragen werden müssten. Allein der Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH sei ein Grund, weshalb man sich mit diesem Segment auseinander setzen müsse. Der Vertreter von verdi führte aus, dass der freie Anlageberater im Gegensatz zum Bankberater kein monatliches Gehalt bekomme, so dass der Verkauf von Finanzprodukten überlebenswichtig sei und der freie Berater Produkte „auf Teufel komm´ raus“ verkaufen müsse. Es könne deswegen nicht sein, dass dieser Teil aus dem Gesetzentwurf ausgenommen sei. Nach Aussage von Herrn Dr. Sieling würden 60.000 bis 80.000 Vermittler versuchen, auf dem Grauen Kapitalmarkt ihre Produkte zu veräußern. Uwe Beckmeyer ergänzte, dass es derzeit ca. 800.000 Finanzprodukte gebe, die feilgeboten würden.
Auch weitere Aspekte des Gesetzes wurden kritisch betrachtet. So kritisierte der Vertreter des Bankenverbandes die Datenbank, die bei der BAFin entstehen solle. In dieser Datenbank müsse jeder Bankenmitarbeiter, der in der Beratung tätig sei, registriert werden. Er favorisiere stattdessen ein Modell wie die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Nur bei Beschwerden über die Beratung sollten seiner Meinung nach die Berater und die Vertriebsbeauftragten bei der BAFin gemeldet werden. Der Vertreter der Verbraucherzentrale und Frau Tack hielten dem entgegen, dass der Vertriebsdruck der Banken das eigentliche Problem sei. Der Berater arbeite lediglich auf Vorlage des Arbeitgebers und sei lediglich ein Teil des Systems. Der Vorsitzende des Bankenverbandes Bremen widersprach einem Vertriebsdruck. Die Bank habe vielmehr ein Interesse an einem gesunden Mitarbeiter und wolle mit den Kunden zudem nachhaltig und langfristig zusammenarbeiten. Der Vertreter von verdi kritisierte in diesem Zusammenhang die „Sandwichposition“ des Bankberaters. Der Berater stehe zwischen der Geschäftsleitung und dem Kunden. Nunmehr greife zunehmend der Gesetzgeber mit konkreten Vorgaben ein. Das sei für die Berater ein schwieriges Kapitel.
Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber neu eingeführten Beratungsprotokolle erklärte der Vertreter der Verbraucherzentrale, dass man die Beratungsprotokolle der Testpersonen von Stiftung Warentest ausgewertet habe. In allen 61 Fällen hätten die Testpersonen gegenüber dem Berater < / > der Beraterin ausdrücklich erklärt, dass mindestens das Kapital erhalten bleiben müsse. In 59 von 61 Fällen sei diese wesentliche Aussage nicht in das Beratungsprotokoll aufgenommen worden. In Streitfällen sei das eine große Baustelle für den Anleger, weshalb er sich - ebenso wie Dr. Sieling - für eine Beweislastumkehr zugunsten der Anleger aussprach.
Zur neuen Organisation der EU Finanzaufsicht
Eine neue Organisationsstruktur der Europäischen Finanzaufsicht gilt ab dem 1. Januar 2011. Es existieren jetzt drei Finanzaufsichtsbehörden: die Europäische Bankaufsichtsbehörde mit Sitz in London (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde in Paris (ESMA).
Diese Behörden lösen die bisherigen EU-Ausschüsse ab, nämlich die CEBS, CEIOPS und die CESR. Die neuen Behörden setzen sich zusammen aus den Vertretern der 27 nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Finanzaufsichtsbehörden dürfen Vorschriften für nationale Behörden erlassen, ebenfalls für Finanzinstitute, ferner technische Standards, Leitlinien und Empfehlungen.
Den neuen EU-Aufsichtsbehörden kommt eine spezielle Bedeutung für die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu. Die diversifizierte Kickback-Rechtsprechung bei komplexen Finanzinstrumenten hatte sich parallel entwickelt zu den Richtlinien und Verlautbarungen der CESR. Die aufklärungspflichtigen Standards in Bezug auf 31 d Wertpapierhandelsgesetz zum Verbraucherschutz gehen auf die Tätigkeiten der CESR zurück.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.