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Offene Immobilienfonds: Wie erhalten Anleger ihr Geld von aufgelösten oder geschlossenen Fonds zurück?


Die letzten Monate waren für die Branche der offenen Immobilienfonds ein Debakel. Regelmäßig wurden Meldungen über Schließungen, Verlängerungen der Schließungen, Auflösungen und Abwicklungen bekannt. Die Krise der offenen Immobilienfonds lässt sich im Jahr 2012 nicht übersehen. Zu den negativen Höhepunkten dieser Entwicklung gehören die spektakulär gescheiterten Testhandelstage der beiden Branchengiganten CS Euroreal und SEB Immoinvest.




Offene Immobilienfonds: Wie erhalten Anleger ihr Geld von aufgelösten oder geschlossenen Fonds zurück?
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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Allein durch diese beiden aufgelösten Fonds sind Anlegergelder im Wert von rund 12 Mrd. Euro in Abwicklungen gefangen. Doch es gibt noch weitere, ebenfalls geschlossene oder schon aufgelöste offene Immobilienfonds, in denen noch Anlegergelder in Millionenhöhe schlummern. Zum Beispiel die Fonds DEGI International, AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, LBB Stratego Grund oder Morgan Stanley P2 Value. Von der Krise der offenen Immobilienfonds sind hunderttausende Privatanleger betroffen.

Für Anleger sind die oft jahrelangen Abwicklungen nicht selten eine große Belastung. Denn einer der Hauptgründe, Geld in einem offenen Immobilienfonds anzulegen, war häufig die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals. Was nicht jedem Anleger bei der Anlageberatung erzählt wurde: Seit 2004 wurden immer wieder offene Immobilienfonds geschlossen, weil sie über zu wenig liquide Mittel verfügten. So mancher überraschte Anleger musste feststellen, dass eine Schließung bis zu 2 Jahre andauern kann und dass währenddessen keine Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Kam es zum Schlimmsten und der Fonds wurde aufgelöst, sind die Gelder der Anleger oft über Jahre hinweg in dem aufgelösten Fonds „gefangen“. Die Auflösungen des SEB Immoinvest und CS Euroreal sollen beispielsweise jeweils 5 Jahre dauern. Hält man sich nun das ursprüngliche Anlageziel „jederzeitige Verfügbarkeit“ vor Augen, ist es verständlich, wenn Anleger Alternativen zu Auflösungen und Abwicklungen suchen, um wieder an ihr angelegtes Geld zu kommen.

Es gibt für Anleger eines offenen Immobilienfonds Alternativen zu Schließung und Auflösung

Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist wegen der damit verbundenen Unsicherheit und Verkaufsgebühren nicht für jeden Anleger eine Option. Doch es gibt weitere Möglichkeiten: Wollten Anleger seinerzeit von ihren Bank- oder Anlageberatern die Empfehlung einer sicheren und jederzeit verfügbaren Kapitalanlage, steht eine Falschberatung im Raum. Schon wegen der stets möglichen Schließung entsprach und entspricht ein offener Immobilienfonds nicht den Anlagezielen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie sich von ihren Anteilen trennen und Schadensersatz von der beratenden Bank oder dem Anlageberater fordern. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Klage. Bei großen offenen Immobilienfonds gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dass Anleger sich einer Interessengemeinschaft anschließen können, zum Beispiel beim CS Euroreal, LBB Stratego Grund oder SEB Immoinvest. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können Anleger gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen.

Ein Gang vor das Gericht ist aber nicht immer zwingend erforderlich. So gibt es noch weitere Optionen für Anleger eines geschlossenen oder aufgelösten offenen Immobilienfonds. Der BSZ e.V. Kapitalanlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll konnte bereits mehrere Vergleiche mit Banken schließen, durch die Anleger offener Immobilienfonds ihr Geld zurückerhielten. Ansprüche von Anlegern können auch in außergerichtlichen Schiedsverfahren gegenüber Banken geltend gemacht werden. Auch bei solchen Schiedsverfahren konnte die Anlegerschutzkanzlei bereits Erfolge für Anleger offener Immobilienfonds verbuchen. Daher sollten Anleger, deren offenen Immobilienfonds geschlossen oder aufgelöst ist, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Chancen ausloten zu lassen.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „offene Immobilienfonds" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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