Neues Entschädigungskonzept der BaFin für Investmentfonds zur Konsultation
Anleger können sich beteiligen
News4Press.com - Bremen, den 13. Mai 2011. Im Falle von Verlusten soll den Anlegern von Investmentfonds ein formalisiertes Verfahren von Entschädigungs– und Informationspflichten sowohl gegen die Kapitalanlagegesellschaft als auch gegen die Depotbank zur Verfügung gestellt werden. Anleger der Investmentfonds Degi Europa, Morgan Stanley P2 Value, Kanam US-Grundinvest wie auch von CS Euroreal, SEB Immoinvest, Kanam Grundinvest, Axa Immoselect, Degi International, TMW Immob. „Weltfonds", Axa Immosolutions und Degi Global Business sollten sich mit eigenen Beiträgen an der BaFin-Konsultation über den Entschädigungsentwurf beteiligen.
In der Konsultation 9 < / > 2011 stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf der Verordnung zur Konkretisierung des in § 28 Abs. 3 des Investmentgesetzes vorgesehenen Entschädigungsverfahrens vor. Stellungnahmen dazu sollen bis zum 24. Mai 2011 abgegeben werden ( Konsultation-09-11@bafin.de). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Website der BaFin.
Die Entschädigungsverordnung (Anteilswert- und Anlagegrenzverletzungsverordnung – AntAnlVerlV) sowie Änderungen in der Investment-Prüfungsberichtsverordnung sowie der Investment-Rechnungslegungs– und Bewertungsverordnung sollen zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Zum einen sollen Schäden ersetzt werden, die aus Rechenfehlern bei den Kursen der Anteile erwachsen. Wird der Kurs zu hoch berechnet, kann der Käufer eine Entschädigung erhalten. Wird der Kurs zu niedrig berechnet, bekommt der Verkäufer eine Entschädigung. Soweit zu den bloßen Rechenfehlern.
Von Bedeutung ist allerdings die Entschädigung im Falle einer aktiven Anlagegrenzverletzung. Gemeint sein dürften damit verschuldete Fehlinvestitionen bei faktisch masselosen Fonds.
Je nach Verantwortlichkeit soll die Entschädigung gezahlt werden durch die Kapitalanlagegesellschaft oder durch die Depotbank, und zwar aus eigenen Mitteln.
Nach dieser Verordnung haftet nicht der Staat. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben allerdings neben dieser Entschädigungsverordnung möglich.
Ein entsprechender Entschädigungsplan soll auch über die Ursachen der aktiven Anlagegrenzverletzungen informieren und Kompensationsmaßnahmen gegenüber dem Sondervermögen oder gegenüber den Anlegern darstellen (Informationspflicht).
Kompliziert formuliert, aber logisch ist die Berechnung der Entschädigung. Maßgeblich für die Entschädigung ist die zwischen Kauf und Verkauf eingetretene Wertminderung des Vermögenswertes, auf einfache Worte verkürzt.
Der Schaden soll typisierend dadurch ermittelt werden, dass ein Vergleich zwischen dem tatsächlichen Rücknahmepreis und einem hypothetischen Anteil erfolgt. Zur Ermittlung des hypothetischen Anteilwertes werden bei der Berechnung des hypothetischen Anteilwertes anstelle der die Anlagegrenzverletzung verursachenden Vermögensgegenstände Bankguthaben angesetzt. Der Wert der dabei anzusetzenden Bankguthaben bestimmt sich nach der Gegenleistung, die ursprünglich für den Erwerb des die Anlagegrenzverletzung verursachenden Vermögensgegenstandes aus dem Sondervermögen gezahlt wurde. Aus der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Rücknahmepreis und dem hypothetischen Anteilswert ergibt sich der Fehler bei der Anteilswertermittlung.
Soweit in Kürze aus der Begründung zur Anteilswert- und Anlagegrenzverletzungenverordnung (AntAnlVerlV).
Das unvermeidliche Problem semantischer Unbestimmtheit von Rechtsnormen ist eine Eigenheit des Rechts. Die Steuerungsleistung sinkt allerdings in dem Umfange zunehmender Unschärfen in der Formulierung potenzierter Umständlichkeiten.
In zivilrechtlicher Hinsicht sind Schadensersatzansprüche in dem Dreiecksverhältnis Kapitalanlagegesellschaft, Depotbank und Anleger wegen diverser Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten daneben möglich.
Ferner kommen Entschädigungsansprüche gegen die EdW in Betracht.
Die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten bereits zahlreiche Investmentfonds-Geschädigte. Nähere Auskünfte zu den Entschädigungsmöglichkeiten werden telefonisch erteilt.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.