Die fünf Meißener NPD-Kreisräte haben sich in einem Schreiben an die Landesdirektion Dresden als Rechtsaufsichtsbehörde des Kreistages Meißen gewandt, um die Wahl mehrerer Kreisausschüsse anzufechten.
Am 28. August 2008 fanden im Rahmen der konstituierenden Kreistagssitzung die Wahlen zum Sozialausschuß, zum Bau- und Vergabeausschuß, zum Ausschuß für Schule, Kultur und Sport sowie zum Ausschuß für Wirtschaft, Umwelt und Kreisentwicklung statt.
Die Landesdirektion soll nun rechtsaufsichtlich tätig werden und die Wahlen für rechtswidrig erklären. Bei den Ausschußwahlen bildeten nämlich alle Parteien außer der NPD und der Linkspartei eine sogenannte Zählgemeinschaft. Diese zielte darauf ab, einen Ausschußsitz mehr zu erlangen. Es gab drei Wahlvorschläge, den der NPD mit fünf Kreisräten, den der Linken mit 17 Vertretern und den von CDU, SPD, FDP, Grünen, DSU und Freien Wählern mit zusammen 70 Kreisräten. Rechnerisch ist leicht nachzuvollziehen, daß die NPD bei getrenntem Antritt in jedem Wahlgang einen Sitz erhalten hätte. Außerdem ist bei Betrachtung der Stimmzettel festzustellen, daß die Kandidaten der Altparteien genau nach Proporz aufgestellt wurden, nämlich CDU/DSU mit acht Sitzen, die Linke mit drei Sitzen, SPD/Grüne mit zwei Sitzen und die FDP mit einem Sitz. Der Sitz, der bei korrekter Handhabung auf die NPD entfallen wäre, wird zweimal der FDP und zweimal den Freien Wählern zugeschoben.
Dieses Prinzip der sogenannten Reststimmenverwertung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem „Tönisvorst-Urteil“ als rechtswidrig verworfen.
Insbesondere ist zwischen den gemeinsam auf dem Stimmzettel antretenden Parteien CDU, SPD, FDP, Grünen, DSU und Freien Wählern eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Übereinstimmung in allen politischen Fragen nicht gegeben, wie es das besagte Urteil für eine Zählgemeinschaft verlangt. Der gelegentliche Einwand, das Urteil gelte nur in Nordrhein-Westfalen, läuft ins Leere. Zum einen hebt die gerichtliche Begründung des BVG keinesfalls auf NRW-spezifische Regelungen ab, sondern trifft ganz allgemeingültige Aussagen. Zum anderen wurden auch bei dem längst rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden nach einer Klage der Stadträte des Nationalen Bündnisses Dresden um die Ausschußsitze die grundlegenden Aussagen des „Tönisvorst-Urteils“ ohne jeden Abstrich auf Sachsen übertragen.
Die NPD-Kreisräte sind deswegen zuversichtlich, daß die Landesdirektion Dresden die Verwaltungsrechtsprechung berücksichtigt und die vier Ausschußwahlen für ungültig erklärt. Diese müßten dann im Kreistag Meißen ohne die demokratiewidrigen Listenverbindungen der CDU-Strategen wiederholt werden, und Landrat Arndt Steinbach (CDU) hätte wegen seiner Ausgrenzungsversuche gegenüber der NPD sein erstes politisches Eigentor geschossen.