Der NPD-Kreisrat Jens Gatter hat Anfang November den ersten Sachantrag der NPD-Fraktion in den Kreistag von Nordsachsen eingebracht. Mit einem lokalen Aktionsplan sowie einem Runden Tisch soll der lückenhaften Gesundheitsversorgung im Landkreis Nordsachsen begegnet werden und Landrat Michael Czupalla zu Maßnahmen gegen den eklatanten Ärztemangel bewegt werden.
Der Antrag wird auch eine Nagelprobe auf die Bereitschaft der anderen Kreisräte zur ideologiefreien Sacharbeit sein. Schließlich hatte der CDU-Fraktionsvize Roland Märtz nach der Konstituierung des nordsächsischen Kreistages vollmundig angekündigt, er werde alle Sachanliegen im Interesse der Bürger unterstützen, auch dann, wenn entsprechende Initiativen von der NPD ausgehen. Er werde Anträge „nicht einfach ablehnen, nur weil sie die NPD stellt“, zitierte ihn die Presse. „Wenn die NPD Vorschläge hat, die für den Kreis gut sind, gibt es keinen Grund, sie abzulehnen“.
NPD-Kreisrat Jens Gatter erklärt dazu: „Ich hoffe, daß die Worte von Herrn Märtz nicht nur heiße Luft waren und er in der CDU-Fraktion für die Zustimmung zu unserem Antrag wirbt. Es wäre ein glaubwürdiges Zeichen für die von Lokalpolitikern erwartete Bereitschaft, Sachpolitik über leere Abgrenzungsrituale zu stellen. Sollte die CDU unseren Antrag niederstimmen oder Landrat Czupalla den Antrag aus fadenscheinigen Gründen gar nicht erst auf die Tagesordnung des Kreistages setzen, werden wir diese christdemokratische Blockadepolitik aus niederen Beweggründen zum Thema eines kreisweit verteilten Flugblattes machen. Wir machen Druck von unten.“
Der Wortlaut des Antrages:
„Der Kreistag möge beschließen:
A. den Landrat zu beauftragen,
I. den Kreistag über seine bisherigen Aktivitäten zur Bekämpfung des Ärztemangels im alten Landkreis Delitzsch und über die diesbezüglichen bisherigen Aktivitäten des Landrates des alten Landkreises Torgau-Oschatz zu unterrichten;
II. den Kreistag über die von ihm beabsichtigten Aktivitäten zur Bekämpfung des Ärztemangels im neuen Landkreis Nordsachsen zu unterrichten;
III. dem Kreistag einen lokalen Aktionsplan gegen Ärztemangel im Landkreis Nordsachsen vorzulegen. Hierbei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Die Verwaltung unterteilt den Landkreis sinnvoll in Bedarfsregionen und benennt für jede Region einen Ansprechpartner, der bei der Ansiedlung neuer Ärzte behilflich ist. Eine Liste dieser regionalen Ansprechpartner ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zu hinterlegen.
2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Werbestrategie für die Anwerbung von Medizinabsolventen deutscher und österreichischer Staatsangehörigkeit zu entwickeln.
3. Auf die Sparkasse ist dahingehend einzuwirken, an junge Mediziner besonders günstige Existenzgründungsdarlehen zu vergeben, wenn sie sich im Landkreis Nordsachsen zwecks Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis niederlassen.
4. Es sind mietfreie oder zumindest mietgünstige Praxisräume für eine definierte Zeit und günstiger Wohnraum oder Bauland in attraktiver Gegend für niederlassungswillige Ärzte bereitzustellen.
5. Der Landrat beruft einen „Runden Tisch gegen Ärztemangel“ ein, dessen Vorsitz er führt und dem u.a.
- Gesundheitsexperten aus allen Parteien im Kreistag,
- regional zuständige Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung,
- regional zuständige Vertreter der Landesärztekammer,
- ein zuständiger Vertreter der Sparkasse für die Darlehensvergabe,
- die unter Punkt A. III. 1 genannten regionalen Ansprechpartner angehören sollen.
B. die Staatsregierung zu ersuchen,
I. den Landrat über ihre bisherigen Aktivitäten zur Bekämpfung des Ärztemangels im Gebiet des neuen Landkreises Nordsachsen zu unterrichten;
II. dem Landtag einen Maßnahmeplan vorzulegen, mit dem bis zum Jahr 2015 der Ärztemangel im ländlichen Raum spürbar abgebaut werden kann. Hierbei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Die hausärztliche Versorgungslage ist genauso zu verbessern wie die fachärztliche.
2. Der Maßnahmeplan ist in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer und in Abstimmung mit den Bürgermeistern der kreisfreien Städte bzw. den Landräten der Landkreise zu erstellen.
3. Erfahrungen aus bisherigen (und zum Teil noch laufenden) Modellprojekten zur Bekämpfung des Ärztemangels sind zeitnah auszuwerten und in den Maßnahmeplan einzubeziehen.
4. Die Fördermaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung in der vertragsärztlichen Versorgung sind über die bisher festgelegten Planungsbereiche hinaus auszudehnen.
5. Für die Gewährung von Fördermaßnahmen ist künftig bereits ein Grad der Unterversorgung von unter 85 Prozent bei Hausärzten und von unter 75 Prozent bei Fachärzten festzulegen.
6. Im Doppelhaushalt 2009/2010 sind ausreichende Mittel für ein Sonderförderungsprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales im Rahmen des Aktionsplans bereitzustellen.
III. sich auf Bundesebene weiterhin für eine gänzliche Angleichung der Ärztehonorare in West- und Mitteldeutschland einzusetzen.
Begründung:
Mittlerweile sinkt nicht nur die Zahl der Hausärzte, auch der Fachärzte-Mangel hat einen Umfang angenommen, der nicht mehr akzeptabel ist. In der offiziellen Sprachregelung ist zumeist nur von einem „drohenden Ärztemangel“ die Rede. Diese verharmlosende Darstellung folgt der Definition der Kassenärztlichen Vereinigung, die erst dann von einer Unterversorgung ausgeht, wenn ein Versorgungsgrad von unter 75 Prozent bei Hausärzten oder 50 Prozent bei Fachärzten in der jeweiligen Region gegeben ist.
Aufgrund dieser Regelung sieht die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen auf dem Gebiete des Landkreises Nordsachsen derzeit nur Fördermaßnahmen für den Planungsbereich Torgau-Oschatz vor. Gleichzeitig sind die Fördermaßnahmen auf die hausärztliche Versorgung beschränkt. Ziel des vorliegenden Antrages ist es, den Planungsbereich auf den gesamten Landkreis auszudehnen. Gleichzeitig sollen diese Maßnahmen auf die fachärztliche Versorgung ausgedehnt werden.
Die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung zur Bekämpfung des Ärztemangels sind unzureichend. Der Landrat des Landkreises Nordsachsen steht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern in der Pflicht, die Staatsregierung auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und auf geeignete Maßnahmen zu drängen. Wenn hier nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, werden sich Beschwerden über unzumutbar lange Wartezeiten auf Termine bei Haus- wie Fachärzten häufen.
Jeder sollte sich vor Augen führen, daß zu lange Wartezeiten nicht in erster Linie die Geduld des Patienten überstrapazieren, sondern vor allem den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen können. Dies muß bei allen Verantwortlichen schon aus ethischen Gründen Handlungsbereitschaft erzeugen. Es sei zudem bemerkt, daß nicht rechtzeitig behandelte oder „verschleppte“ Krankheiten unnötige Mehrkosten für das Gesundheitssystem verursachen.
Die Staatsregierung ist in der Pflicht, einen Maßnahmeplan zu erstellen, der die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer und die lokalen Verantwortungsträger mit einbezieht. Es ist darüber hinaus auch Aufgabe der Staatsregierung, sich weiterhin auf Bundesebene für eine umfassende Reform des Gesundheitswesens zum Wohle der Patienten einzusetzen. Ziel dieser Reform ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in allen Teilen Deutschlands. Grundvoraussetzung hierfür ist unter anderem auch die gleiche Bezahlung der Ärzte in ganz Deutschland. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Die kommunalen Gebietskörperschaften wie auch die Kassenärztlichen Vereinigungen handeln derzeit unter dem Eindruck einer mangelhaften ärztlichen Versorgungslage, die auch eine Folge der von den etablierten Versagerparteien auf Bundesebene verursachten demographischen Katastrophe ist. Vor diesem Hintergrund sehen sich die kommunalen Verwaltungen auch hier in der Rolle von „Reparaturbetrieben“, die auf der Ebene der Kreise und Kommunen das zu korrigieren haben, was durch fatale Weichenstellungen auf Bundesebene fehlgelenkt wurde. Aus diesem Grund setzt der vorliegende Antrag auf eine Verknüpfung von lokaler Aktion und Handlungsappell an die nächsthöhere politische Ebene:
Die Durchführung von kurz- bis mittelfristig wirksamen Maßnahmen auf der Ebene des Kreises und gleichzeitig die beständige Intervention gegen ein Gesundheitssystem, das diesen Namen bald nicht mehr verdient, weil es die ärztliche und medizinische Grundversorgung nicht mehr zu garantieren vermag und eine Zwei-Klassen-Versorgung etabliert.“
Jürgen Gansel, MdL (npd-nordsachsen.de)
www.npd-sachsen.de
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