(News4Press.com)- Bremen, den 12.07.08 - Inzwischen ist die N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG zum 31.12.2007 aufgelöst worden. Die Auflösung wurde am 06.03.2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hanau eingetragen. Diese Gesellschaft wird daher liquidiert.
Für den Anleger des Fonds bedeutet dies, dass sich das Totalverlustrisiko seiner Einlage weiter erhöht. Mit weiteren Einnahmen der Gesellschaft während der Dauer der Liquidation ist nämlich kaum zu rechnen. Die durch den Fonds produzierten Filme spielten lediglich einen Bruchteil der Produktionskosten ein. Offensichtlich wurde auch nur ein Bruchteil der Filme des Fonds über die 20th Century Fox Film Corp. vertrieben, obwohl zuvor versichert worden war, dass darüber bis zu 10 Filme in bedeutenden internationalen Märkten vertrieben würden. Der Anleger hatte sich jedoch bei seiner Anlageentscheidung ganz wesentlich von der Einbindung dieses namhaften Vertriebspartners in den aufgelegten Filmfonds leiten lassen.
Feststellungsansprüche gegen die involvierten Institute sind begründet, da die Liquidation des Fonds noch nicht beendet ist und es daher nicht ausgeschlossen werden kann, speziell im Hinblick auf § 172 HGB und ein daraus resultierendes Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung sowie mögliche steuerliche Komplikationen. Wegen Prospekthaftung sind Schadensersatzansprüche werthaltig tituliert worden. Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht) vertreten zahlreiche Anleger.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
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