Wilfried Fesselmann - Die Zwischenbilanz eines Missbrauchsopfers - Almosen der DBK
Bistum München zahlt vorbestraften Kinderschänder und Ex-Pfarrer Hullermann seine Bezüge weiter
News4Press.com
Ein Jahr nach dem Kirchenskandal und der Suspendierung von Pfarrer Peter Hullermann in Bad Tölz. Was ist in dieser Zeit passiert, wie hat die Kirche gehandelt? Am 12. März 2010 wurde Pfarrer Peter Hullermann in Bad Tölz durch die Medienberichte suspendiert. Seitdem bekommt er aber vom Bistum München < / > Freising monatlich seine Bezüge weiter, die nicht unerheblich sein sollen.
Ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer die jetzt mit 5.000 € Schmerzensgeld bzw. Almosen von der Deutschen Bischofskonferenz DBK abgefertigt werden sollen von einer der reichsten Kirchen der Erde. Es wurden viele Briefe von Opfer und Hilfsorganisationen geschickt an die Bundesjustizministerin, Dr. Christine Bergmann, an den "Runden Tisch", an die "DBK" und sogar zweimal an den "Papst". Desweiteren zig Briefe und Mails an das Bistum Essen und das Bistum München-Freising. Was hat es gebracht? Es gab ein persönliches Gespräch beim Bistum Essen und eine Rückmail vom Pressesprecher des Bistums. Ende September 2010 ist der suspendierte Pfarrer, wieder über Nacht, von Bad Tölz nach München umgezogen. Ein Ex-Priester, der vor seinen eigenen Schandtaten fliegt, statt dazu zu stehen. Erbärmlicher kann ein Menschenleben nicht sein und das von einem selbst ernannten "Mann Gottes" durch die Römisch Katholische Kirche.
Auf Anschreiben durch den Anwalt reagiert Hullermann nicht. Die Beantragung einer Kur durch Fesselmann wurde durch die Krankenkasse abgelehnt. Die Beantragung einer Reha durch die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls abgelehnt. Beide mit der Begründung, dass die Kirche die Kosten übernehmen muss. Fesselmanns Anwalt Jan-David Hoppe hat jetzt das Bistum Essen erneut angeschrieben, wegen einer vernünftigen außergerichtlichen Einigung. Als letzte Frist wurde der 31. März 2011 eingeräumt. Danach will Fesselmann durch seinen Anwalt Klage bei Gericht einreichen. Dieses ist sinnvoll und notwendig durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sollte es dort zu einem Urteil gegen die Vatikan-Kirche kommen, wäre dieses ohne Beispiel in der 2000 Jahre alten Vatikan-Kirchengeschichte. Kein Priester könnte dann jemals mit guten Gewissen sein Amt ausüben. Guttenberg durfte in seinen letzten Tagen als Verteidigungsminister ungestraft als Betrüger öffentlich bezeichnet werden. Wie wird die Vatikan-Kirche reagieren nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes?
Fesselmanns Anwalt bereitet eine Klage über Erwerbsausfallschaden in Höhe einer sechsstelligen Summe vor. Sein Mandat und Opfer, Wilfried Fesselmann, kann durch die Tat seit über 14 Jahren nicht mehr arbeiten. Zitat Hoppe: „Wenn es sich die Kirche leisten kann, einen Pfarrer 30 Jahre zu decken und zu bezahlen, dann kann die Kirche es sich auch leisten, die Opfer zu rehabilitieren und finanziell menschenwürdig zu entschädigen.“
Die Deutsche Bischofskonferenz DBK hat finanzielle Entschädigungen für Opfer sexueller Übergriffe beschlossen. Wie die DBK mitteilte, zahlen kirchliche Einrichtungen Betroffenen bis zu 5.000 Euro, wenn diese ihre Ansprüche wegen Verjährung vor Gericht nicht mehr durchsetzen können. Zusätzlich übernimmt die Kirche die Kosten für eine Psychotherapie. In besonders schweren Fällen könne auch eine höhere Entschädigungssumme gezahlt werden. Die Regelung hat sich offensichtlich nicht am österreichischen Stufen-Modell orientiert, das bei den Entschädigungszahlungen wesentlich großzügiger ist. Viele Opfer betonen, dass dieses ein "vergiftetes" Angebot ist, um wieder Ruhe im Kirchenland einkehren zu lassen.
Das von den deutschen Bischöfen und Ordensoberen beschlossene Konzept wurde bei einer Sitzung des "Runden Tischs" der Bundesregierung in Berlin vorgestellt. Das Gremium befasst sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger; ihm gehören rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche, Gesellschaft, Wissenschaft und Interessenverbänden an. Die Besetzung des "Runden Tisches" ist immer wieder kritisiert worden ohne Erfolg.
Es sei noch nicht absehbar, wann sich der "Runde Tisch" auf eine gemeinsame Regelung zur Entschädigung verständigen könne, begründete die DBK ihren Vorstoß abseits des "Runden Tisches". In diesem Fall ist der Vatikan-Kirche voll zuzustimmen. Der "Runde Tisch" kann sich nicht einigen, wie die Kostenverteilung zwischen Bund und Länder geregelt werden soll. Beamtenmentalität und Erpsenzähler dominieren den "Feigenblatt-Tisch". Die Kirche sieht sich in der Pflicht, den Opfern "schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten". Weiter heißt es: "Unsere jetzige Vorgehensweise bedeutet jedoch keine Absage an möglicherweise vom 'Runden Tisch' noch zu entwickelnde Lösungen."
Als Metapher bezeichnet das "Feigenblatt" einen Gegenstand, der vor einen anderen Gegenstand gestellt ist, um diesen in der Absicht zu verbergen, dessen moralisch angreifbare Eigenschaft nicht gewahr werden zu lassen. "Jemandem oder etwas ein Feigenblatt umzuhängen" hat umgangssprachlich die Bedeutung der unvollständigen oder notdürftigen Verdeckung eines obszönen oder unschicklichen Sachverhaltes. Vorzugsweise ist der Ausdruck abwertend gemeint im Sinne eines Ablenkungsmanövers, das den wahren Sachverhalt scheinheilig verschleiern soll und hat hierbei eine Nähe zu dem Ausdruck "einen Deckmantel umhängen". Auch die Redewendung "Kein Feigenblatt vor den Mund nehmen." oder " Feigenblätter suchen flechten" für Ausflüchte, Entschuldigungen suchen deuten in die gleiche Richtung.
An einem eventuellen gemeinsamen Fonds zur Übernahme von Therapiekosten will sich die katholische Kirche allerdings nicht beteiligen: Dagegen spreche die Tatsache, dass bereits "seit geraumer Zeit" Orden und Diözesen derartige Kosten übernähmen, sofern diese nicht durch die Krankenkassen finanziert würden, hieß es. Stattdessen will die Bischofskonferenz 500.000 Euro für einen "Präventionsfonds" bereitstellen, aus dem Projekte für die Verhinderung neuer sexueller Übergriffe finanziert werden sollen. Diese Summe wird von den Opfer-Hilfsorganisation als Hohn bezeichnet, da bekanntermaßen die Katholische Kirche in Deutschland die reichste Kirche der Erde sein soll.
Um eine Entschädigungssumme zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Ein entsprechendes Formular kann ab sofort auf der DBK-Website < www.dbk.de > heruntergeladen werden. Anschließend gehen die Anträge an eine "Zentrale Koordinierungsstelle".
Die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzte Kommission ist ebenso wie die Projektstelle für den Präventionsfonds beim "Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich" der DBK in Bonn angesiedelt. Sie prüft die eingegangenen Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung zurück an die betroffenen Diözesen und Orden, die am Ende über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Der Rechtsweg ist bei diesem Verfahren ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung der kirchlichen Einrichtungen handelt.
Die Gelder sollen nach Auskunft der DBK nicht aus Kirchensteuermitteln kommen: Zunächst werde versucht, den Täter zur Zahlung zu bewegen; wenn dies nicht möglich sei, werde die betroffene Diözese oder der Orden auf "sonstige Vermögenswerte" zurückgreifen, um die Entschädigung zu finanzieren. Wie viele Missbrauchsfälle es bundesweit in kirchlichen Einrichtungen gab, ist ebenso offen wie die Frage, wie viele Opfer einen Antrag auf Entschädigung stellen werden.
Ausgehend vom Berliner Canisiuskolleg der Jesuiten waren im Vorjahr zahlreiche, oft Jahrzehnte zurückliegende Fälle sexuellen Missbrauchs bekanntgeworden, die sich an kirchlichen sowie an privaten und staatlichen Einrichtungen ereignet hatten. Da viele Fälle strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt sind, wurde vom deutschen Bundesministerien für Justiz, Familie und Bildung ein "Runder Tisch" mit Experten und Vertretern betroffener Organisationen eingerichtet, der Wege für außergerichtliche Aufarbeitung finden und Strategien für eine Verhinderung neuer Fälle aufzeigen soll.
Was ist der betroffenen Opfer zu raten? Besser ca. 5.000 Euro als garnichts in Gerichtsverfahren wegen Verjährungsfristen? Die Problematik der Abfindungszahlungen der DBK ist, dass die Opfer jetzt und in Zukunft auf weitere Entschädigungszahlungen verzichten müssen.
Zusammenfassend hier mein Meinung: Jedes Opfer sollte im Klageverfahren versuchen, mindestens ca. 80.000 Euro einzuklagen. Falls der Gesetzesgeber die Verfährungsfristen nicht nachträglich gesetzlich ändert - und damit ist bei der jetzigen Bundesregierung nicht zu rechnen - sollten die Kläger durch alle Gerichtsinstanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. In jedem Fall sollte bei den Gerichtsprozessen so viel wie möglich an Öffentlichkeit hergestellt werden, um die Bedeutung jedes Falles für die Opfer deutlich zu machen. Regelmäßige Demonstrationen und Mail-Rundschreiben sowie "facebook-Aktivitäten" gegenüber Politikern, Bistümern und Kirchenvertretern sollten organisiert werden. Hier sind jetzt schon namhafte Hilfsorganisationen vorbildlich tätig. Was Guttenberg den Deutschen in "facebook" wert ist, sollte den Deutschen, die berechtigten Forderungen der Opfer von körperlichem und sexuellen Missbrauch durch Priester, Nonnen, Diakone und freiwillige Kirchenhelfer, recht sein. Wer dem gaunerhaften Treiben von Großbankern nicht Einhalt gebieten kann und will - und sogar "Bad-Banken" einrichtet, damit die Banker ihre Schulden wieder schnell los werden - der versteht nur den aktiven "Willen des Volkes" auf den Straßen und im Internet. Wer jedes Jahr u.a. das Bischofs- und Kardinalspersonal im Vatikan umfangreich ausweitet, der sollte für seine Bistümer Geld für die Opfer bereit stellen oder für immer schweigen.
freier Journalist EPF
Johannes Schumacher
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