ROSWITHA MÜLLER-PIEPENKÖTTER propagiert Rechtsstaatsabbau mit Hetzmethoden - sekundiert von Rechtsanwalt DETLEF BURHOFF, STRAFRECHT ONLINE
BRD entfernt sich immer mehr und immer schlimmer von rechtsstaatlichen Standards. Während die CDU-Remscheid Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung als ihr Markenzeichen anpreist, betreibt ihr Mitglied Roswitha Müller-Piepenkötter die Rückkehr zu absoluter Justizwillkür.
(News4Press.com) Unter folgender Schlagzeile:
"NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter plant Bundesratsinitiative gegen Prozess-Sabotage durch Beweisantrags-Flut"
wird der Abbau grundlegender Angeklagtenrechte propagiert. Nach Ablauf einer von den Gerichten gestellten Frist sollen alle eingehenden Beweisanträge der Verteidigung automatisch als "zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich" abgelehnt werden.
1. Es ist offensichtlich, dass der Ablauf einer willkürlich gesetzten Frist nichts darüber aussagen kann, ob Beweiserhebungen zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sind, oder nicht.
2. Wenn Beweisanträge offenkundig sinnlos sind, also den Tatbestand der Prozessverschleppung klar erfüllen, dann ist es auch möglich, sie mit sachlichen kurzen Begründungen abzuweisen. Es ist also nicht erkennbar, dass unsinnige Beweisanträge Prozesse aufblähen können.
3. Das beabsichtigte Vorgehen beschädigt die notwendige "Waffengleichheit" von Anklage und Verteidigung, denn es ist nicht die Rede davon, dass die Möglichkeiten der Anklage, Beweisanträge zu stellen, durch Fristsetzungen beschnitten werden sollen.
4. Es können sich innerhalb eines Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, auch solche, die in erheblichem Maße Entlastung versprechen. Selbst darauf bauende Beweisanträge der Verteidigung wären dann nach dem "Vorbei ist vorbei-Prinzip" niederzudrücken.
Bezeichnenderweise wird dieses Vorgehen im Jura-Blog von folgender Person im Wortlaut und unkommentiert dargeboten, die über ihren Blog schreibt:
In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf- und OWi- rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
RA Detlef Burhoff lässt zu dem Artikel offenbar keine kritischen Kommentare zu. Er selbst hat ein Buch veröffentlicht, dessen Titel über die tendenziöse Haltung des Autors bereits alles sagt:
"Strafvereitelung durch Strafverteidiger"
Offensichtlich ist RA Detlef Burhoff einseitig blind, denn was man im Internet z.B. beim Googeln unter JUSTIZWILLKÜR findet, lässt annehmen, dass ignorant und irrational begründete Antragsabweisungen durch die Justiz in vielen Fällen Prozesse aufblähen: Sie ziehen Befangenheitsanträge nach sich, Rechtsbeschwerden und bewirken sicherlich auch, dass gute Strafverteidiger letztlich alles vortragen, was sich ihrer Ansicht nach vortragen lässt.
Was ex-Richter Frank Fahsel (Googeln) zum Zustand der deutschen Justiz gesagt hat, lässt keine Zweifel daran, in welche Richtung die weitere Beschneidung von Verteidigungsrechten führen soll.
Wer die Zeichen heute nicht erkennt, der braucht sich morgen über nichts mehr zu wundern.
Dieser NRW-Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter muss in rechtsstaalichem Interesse das politische Handwerk gelegt werden.