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MPC Schiffsfonds: Was können Anleger der MPC Schiffsbeteiligungen angesichts der dramatischen Schifffahrtskrise tun?


Die Probleme der Schiffsfonds intensivieren sich im Sommer 2012 in nie zuvor gekanntem Ausmaß. Welche Rechte stehen Anlegern zu, deren Schiffsfonds von der Krise überrollt wird? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.




MPC Schiffsfonds: Was können Anleger der MPC Schiffsbeteiligungen angesichts der dramatischen Schifffahrtskrise tun?
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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Die Schiffsfonds des Dortmunder Emissionshaus Münchmeyer Petersen Capital (MPC) werden von der Schifffahrtskrise nicht ausgespart. Jüngstes Krisenopfer unter den Schiffsfonds ist der Fonds MPC Santa P Schiffe. Dieser Schiffsfonds hat - wie so viele andere - mit niedrigen Einkünften zu kämpfen. Die Hälfte der 6 Schiffe des Fonds kann nur einen Bruchteil der erwarteten und benötigten Einnahmen erzielen. Daher musste ein Sanierungskonzept für den Fonds geschmiedet werden, über das die Anleger des MPC Santa P Schiffe demnächst entscheiden müssen.

Krisensommer 2012 sucht Schiffsfonds heim

Das Schicksal dieses MPC Schiffsfonds ist beileibe kein Einzelfall im Sommer 2012. Weder bei MPC noch auf dem gesamten Schifffahrtsmarkt. Fast jeden Tag werden neue Insolvenzanmeldungen und Rettungspläne bekannt. Und da MPC ein großer Anbieter von Schiffsbeteiligungen ist, sind natürlich MPC Schiffsfonds von der Krise betroffen, wenn auch nicht jeder Fonds mit existenzbedrohenden Problemen zu kämpfen hat. Für Anleger, denen MPC Schiffsfonds vielfach als sichere Kapitalanlage angepriesen wurden, dürfte die oftmals mehr als dürftige Entwicklung ihres Schiffsfonds ernüchternd sein. Und da sich die Krise der Schifffahrt in der jüngsten Zeit zuspitzt, ist eine generelle Entwarnung für MPC Schiffsfonds noch verfrüht.

Die Gründe für die aktuelle Krise der Schifffahrt der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Charterraten für Schiffstransporte können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das allzu oft Aus.

Anleger sind nicht rechtlos

Dennoch müssen Anleger, deren MPC Schiffsfonds von der Krise überrollt wird, nicht einfach tatenlos zu sehen, wie ihr investiertes Geld gefährdet wird. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie gut die Chancen der betroffenen Anleger sind, dass sie Schadensersatz fordern können. Da die Anlageberatung durch Banken und Finanzberater oft zu wünschen übrig ließ, haben Anleger gute Chancen, Schadensersatz wegen Falschberatung zu fordern. Beispielsweise wurde kaum ein Anleger auf die hohen Provisionen hingewiesen, die bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig an die Berater flossen. Auch musste Anlegern erläutert werden, wie ein Schiffsfonds funktioniert und dass es sich bei einem Schiffsfonds nicht um ein sicheres Sparbuch handelt, sondern um ein Unternehmen. Dass Unternehmen auch in gefährliche finanzielle Schieflagen geraten können, mussten Anleger mitten in der Schifffahrtskrise bereits erfahren. Daher sollten Anleger der MPC Schiffsfonds, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Von MPC stammen zum Beispiel die folgenden Schiffsfonds: MPC Fonds 131 - MS Santa-R Schiffe, MPC Fonds 204 Santa L Schiffe, MPC Fonds 209 - MS Merkur Sky, MPC Fonds 243 - MS Santa Vanessa, MPC Fonds 256 - MS Mendelssohn Star, MPC Fonds 283 - MPC Offen Flottenfonds - Santa B Schiffe, MPC Fonds 287 - MPC Reefer-Flottenfonds 1, MPC Fonds 308 - MS Santa Letitia und MS Santa Liana, MPC Fonds 311 - MPC Reefer Flottenfonds 2, MPC Fonds 372 - MS Santa Lorena und MS Santa Luciana, MPC Fonds 375 -Santa P-Schiffe 2, MPC Fonds 376 - Offen Produktentanker Flotte, MPC Fonds 387 - MPC Deepsea Oil Explorer, MPC Fonds 395 - CPO Nordamerika Schiffe 1, MPC Fonds Rio Adour, MPC Santa B Schiffe

Für die Prüfung von Ansprüchen aus MPC Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/MPC gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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