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MPC Reefer Flottenfonds I und II: Lage verschlechtert sich dramatisch! Totalverlust droht!


Fondsgeschäftsführung informiert Anleger über die erheblich verschlechterte Lage beim Reefer Flottenfonds II. Das Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 29.Mai 2012 dürfte für die Anleger eine weitere Schreckensnachricht sein, die sich in die Ereignisse der letzten Monate einreiht.




MPC Reefer Flottenfonds I und II: Lage verschlechtert sich dramatisch! Totalverlust droht!
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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Die Lage hat sich seit dem letzten Informationsschreiben vom Januar 2012 nochmals verschlechtert: die Fondsgeschäftsführung hatte Kontakt zu den finanzierenden Banken aufgenommen und um Aussetzung der Tilgung für die Jahre 2012 und 2013 gebeten – die finanzierenden Banken haben dies abgelehnt!

Die Anleger sollen nun in naher Zukunft aufgefordert werden, sich freiwillig an einem Kapitalnachschuss zu beteiligen, der ca. 20 % der nominalen Beteiligungssumme des jeweiligen Kommanditisten betragen soll.

Juni 2012: Beim Reefer Flottenfonds I besteht Insolvenzgefahr!

Die Einnahmen der Kühlschiffe reichen nicht mehr aus, um die Schiffsbetriebskosten und die fälligen Darlehensraten zu bedienen. So wurde es den Anlegern Mitte Juni mitgeteilt. Die Banken fordern offenbar die Sanierung des Fonds.

Die Anleger haben bislang statt der prospektierten Ausschüttungen von ca. 40 % lediglich ca. 14 % erhalten. Und voraussichtlich wird dasselbe geschehen wie beim Nachfolgerfonds: die Anleger werden zur Erbringung eines Kapitalnachschusses aufgefordert werden, der bei ca. 20 % liegen wird.

Nach Auffassung der BSZ-Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte enthält der Prospekt Prospektmängel; außerdem wurden die von dieser Kanzlei vertretenen Anleger fehlerhaft beraten. Beides begründet Schadensersatzansprüche.

Ein Totalverlust der angelegten Gelder droht daher, und wer weiteres Geld investiert, könnte auch dieses am Ende verlieren. Wir raten daher den Anlegern dringend, die Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. vor Gericht durchsetzen zu lassen, bevor es zu spät ist.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Reefer-Flottenfonds I" und "Reefer-Flottenfonds II" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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