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MPC Flottenfonds in Schieflage- Hohe Weich- und Vertriebskosten- Anleger verlieren Kapital.
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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MPC Flottenfonds in Schieflage- Hohe Weich- und Vertriebskosten- Anleger verlieren Kapital.

Der Flottenfonds aus dem Hause MPC Capital (Münchmeyer Petersen Capital AG)besteht aus insgesamt 14 Containerschiffen. ( MS San Alberto, MS San Allessandro, MS San Alfonso, MS San Alfredo, MS San Alvaro, MS San Amerigo, MS San Andres, MS San Antonio,MS San Albano, MS Santa Balbina, MS Santa Belina, MS Santa Bettina, MS Santa Bianca, MS Santa Brunella). Es haben über 2.500 Anleger Ihr Geld in diesen Fonds investiert.



Bei diesem Fonds ist die Konstellation wie folgt:
Der Großteil der Darlehen erfolgte in Yen, Charterraten hingegen in USD. Durch die unterschiedliche Stärke der Währungen erhoffte man sich zusätzliche Chancen. Jedoch keine Chance ohne Risiko. Durch den sehr großen Fremdfinanzierungsanteil bei diesem, wie auch anderen Schiffsfonds, die Ihre Finanzierung in Yen getätigt haben, kann es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen kommen. Die Aufwendungen für den zu bedienenden Kapitaldienst in USD schnellen in die Höhe und der Fonds wird in seiner Liquidität weiter belastet. Sollten die Aufwendungen zu hoch und die Einnahmen weiterhin gering sein, stünde neben dem möglichen Totalverlust parallel auch noch die Kündigung des Schiffshypothekendarlehens im Raum. Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt RA Jan-Henning Ahrens von KWAG Rechtsanwälte ist eine Aufklärung über das Fremdwährungsrisiko wegen einer möglichen Finanzierung des Schiffshypothekendarlehens mit CH-Franken, USD, EUR oder Yen nur in den seltensten Fällen erfolgt.

Bei einer solchen Finanzierungs- und Einnahmenkonstellation käme auch die sogenannte 105 % Klausel Loan to Value-Klausel zum tragen. Das bedeutet, die Bank kann den Kredit kündigen oder weitere Sicherheiten verlangen, wenn der Schiffswert im Verhältnis zum ausgereichten Kredit sinkt. Die Folge wäre ein „Notverkauf“ des Schiffes und mutmaßlich der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Über eine solche Klausel, die mit einem entsprechenden Währungsrisiko zusammenhängt, hätte nach Auffassung von Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens auch eine Aufklärung seitens der Bank, des Maklerpools oder des freien Vermittlers erfolgen müssen. Die Unterlassung dieser Aufklärung berechtigt den Anleger Schadensersatz zu verlangen, das heißt, er kann sein Kapital zurückverlangen, so RA Ahrens.

Der MPC Flottenfonds war einer der großen und vielfach angepriesenen Schiffsfonds aus dem Hause MPC. Mittlerweile befindet sich der Fonds in Schieflage. Ohne ein Sanierungskonzept geht nichts mehr. Sanierungskonzept heißt grundsätzlich, dass der Anleger frisches Geld investieren soll, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier ist Vorsicht bzw. eine genaue Prüfung geboten. Denn: „Nachhaltige Konzepte sind eher die Ausnahme“, sagt RA Ahrens von KWAG.

Nach Auffassung der Schiffsgesellschaften sind die Gründe für die Schieflage schnell gefunden:
Die gestiegenen Betriebskosten der Schiffe und die volatilen Chartermärkte. Die zu erzielenden Charterraten auch bei diesem Fonds ob Fest,- Tages- oder Poolcharter sind nicht mehr in der Höhe zu erzielen. Die Einnahmen reichen nicht aus, um die Schiffbetriebskosten und den Schuldendienst zu bedienen. Auch bei diesem Fonds wurde über Zins und Tilgungsaussetzungen mit den finanzierenden Banken verhandelt, da aufgrund der Marktlage die Betriebskosten durch die Chartereinnahmen nicht gedeckt werden können.

Was gern verschwiegen bzw. nicht deutlich gesagt wird ist aber die „Überfrachtung“ der Schiffsfonds mit Weich- und Nebenkosten.
Nach Recherchen und Berechnungen von KWAG belaufen sich diese auf insgesamt gut 30% inkl. Agio. Für die Eigenkapitalvermittlung, die durch Banken und freie Vertriebe an Anleger erfolgte, kämen abzüglich des Agio rund 26 % Provision zum Vorschein. Es ist davon auszugehen, dass Anleger die diesen Fonds gezeichnet haben, von Ihrer Bank, dem Mitarbeiter eines Maklerpools oder freien Vermittler nicht darüber aufgeklärt worden sind, dass lediglich nur 70 % Ihrer Einlagen effektiv in die Finanzierung der 14 für diesen Fonds vorgesehenen Schiffe geflossen sind. Über diese Prozentsätze wird auch im Prospekt nicht im Detail aufgeklärt. Dieses stellt einen eklatanten Fehler im Prospekt und die unterlasse Aufklärung darüber ein eklatantes Beratungsverschulden dar.

Nach ständiger Rechtssprechung des BGH müssen versteckte Provisionen von mehr als 15% genannt werden. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, berechtigt dies den Anleger zur Geltendmachung von Schadensersatz. Dasselbe gilt, wenn die Bank nicht über sog. Rückvergütungen kick-backs aufklärt.
Daneben muss jeder Vermittler bzw. Anlageberater mindestens die Plausibilität, des von ihm offerierten Fonds prüfen. Auch die Unterlassung dieser Pflicht führt zum Schadensersatz.

Betroffene Anleger sollten schnell Maßnahmen ergreifen, um Handlungsoptionen abschätzen zu können. Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Flottenfonds" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.




Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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