In diesen Tagen treffen sich die Innenminister aller Bundesländer. Dabei beraten sie nicht etwa über eine verschärfte Bekämpfung organisierter Kriminalität, illegaler Prostitution, Drogen- und Menschenhandel, Ausländerkriminalität oder Kindesmißbrauch, sondern es ist wieder einmal der Versuch eine Art „lex NPD“ zu schaffen – diesmal auf „Verfassungs“ebene. Der Versuch der Innenminister klingt wie Ironie: Der NPD soll mittels einer Grundgesetzänderung die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Dies kommt einer Bekämpfung des Rechtsstaates durch den Rechtsstaat gleich und kann daher nur als schizophrener Suizidversuch der politischen Entscheidungsträger bezeichnet werden.
Der Innenminister von Niedersachsen stellte ein Gutachten eines Professors vor, welches vorschlägt, daß der Artikel 21 GG um folgenden Passus ergänzt wird: „Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können auf Grund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.“ Dies solle nach Ansicht des Gutachters Epping der Bundestagspräsident entscheiden.
Schizophrener kann es kaum klingen. Im Umkehrschluß würde dies bedeuten, daß auch die Parteien, welche ihr „Ja“ im Bundestag zu diesem Vorhaben geben würden, auch von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden müßten, da sie durch derartige Vorhaben elementare Verfassungsgrundsätze (Gleichheitsgrundsatz, Chancengleichheit der Parteien) aushebeln würden.
Des Weiteren dürfte sich das Bundesverfassungsgericht nicht erfreut über diesen Vorstoß geben, da einerseits hohe Schutzgüter des Grundgesetzes verletzt würden und andererseits die politische Pluralität stark eingeschränkt wäre. Außerdem untergräbt eine solche Verfassungsänderung das Rechtsstaatsprinzip, da einzig und allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden darf. Nur dieses Gericht – und keine Partei – hat das Monopol, über Verbot und Nicht-Verbot zu urteilen. Etwas dazwischen kann es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht geben!
Es bleibt also abzuwarten, ob dieser fast hilflose Versuch der Innenminister beschlossen und im Bundestag verabschiedet wird. Eine notwendige 2/3- Mehrheit wird sich dazu in diesem von selbst ernannten Musterdemokraten besetzten Parlament sicher finden. Doch es ist davon auszugehen, daß der Gang nach Karlsruhe wieder zum Spießrutenlauf für die Etablierten wird.
Tobias Kammler
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