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Lehmanfristen
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen)

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Lehmanfristen

Drei Ausschlussfristen beachtlich



News4Press.com technische Wiederholung der Sachstandsmitteilung vom 8. September 2009 von HELGE NABER LL.M. RECHTSANWALT - ATTORNEY AT LAW - LANDGERICHT BREMEN - SUPREME COURT OF MONTANA - naber@naberpc.com :

1. Das Insolvenzgericht für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 die Ausschlussfristen für die Anmeldung von Gläubigeransprüchen im Reorganisationsinsolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding Inc. bestimmt. Der Beschluss ist 16 Seiten lang und etabliert drei Ausschlussfristen für verschieden Gläubigergruppen und Anspruchsarten. Das vom Gericht vorgesehene Anmeldeverfahren ist ungewöhnlich detailliert und auf Betreiben der Schuldner wohl auch absichtlich und unnötig kompliziert, um möglichst viele Ansprüche wegen Nichtbeachtung der erforderlichen Formalien bereits im Vorfeld ablehnen zu können. Es gilt:
a. Alle Gläubiger müssen ihre Ansprüche bis zum 22. September 2009 um 17:00h New Yorker Zeit durch Verwendung des vom Gericht genehmigten Formulars “Proof of Claim”anmelden. Alle Gläubiger, die seit Insolvenzeröffnung am 15. September 2008 bereits Ansprüche angemeldet haben und nicht das vom Gericht am 2. Juli 2009 genehmigte Formular benutzt haben, müssen ihre Anmeldung unter Verwendung dieses Formulars zwingend ergänzen;
b. für Gläubiger, die Ansprüche auch in einem Insolvenzverfahren ausserhalb der USA angemeldet haben, gilt die Frist 22. September 2009 nicht, es sei denn, sie machen einen Anspruch aus einer Garantie geltend, die die Lehman Brothers Holding Inc. für eine ihre ausser-amerikanischen Tochter-oder Konzernunternehmen abgegeben hatte. Das heisst, für Gläubiger, die Zertifikate der Lehman Brothers Treasury BV erworben haben und deshalb einen Anspruch aus der Garantie gegen die Lehman Brothers Holding Inc. geltend machen wollen, ist und bleibt die Frist 22. September 2009 verbindlich;
c. für Gläubiger, die bestimmte Lehman-Anleihen erworben haben, gilt die Frist 22. September 2009 nicht, sofern die Anleihe in der vom Gericht am 20. August 2009 genehmigten Master List of Securities aufgeführt ist. Dies bedarf der raschen Prüfung im Einzelfall durch Durchsicht der Master List of Securities und Abgleich der Registrierungsnummern. Zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Erwerb dieser Anleihen – selbst von sie auf der Master List of Securities aufgeführt sind -, z.B. Prospekthaftungsansprüche, Ansprüche aus Organisations-, Auswahl-und Überwachungsverschulden im Zusammenhang mit den mit dem Vertrieb dieser Anleihen betrauten Vertreter und Geldinstitute, ist die Frist 22. September 2009 ebenfalls verbindlich;
d. für Gläubiger, die gegen mit der Lehman Brothers Holding Inc. verbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften der Lehman Brothers Holdings Inc. bzw. Tochtergesellschaften der mit Lehman Brothers Holding Inc. verbundenen Unternehmen geltend machen, gilt die Frist 22. September 2009 nur dann, wenn die betreffende Gesellschaft nicht auf der vom 20. August 2009 vom Gericht genehmigten Exempt Entities List aufgeführt ist. Für Gläubiger, die Ansprüche gegen verbundene und Tochtergesellschaften der Lehman Brothers Holdings Inc. bzw. Tochtergesellschaften von mit Lehman Brothers Holding Inc. verbundenen Unternehmen geltend machen , die ausserhalb der USA ein Insolvenzverfahren durchführen z.B. Lehman Brothers International Ltd. oder Lehman Brothers Treasury B.V., ist die Frist 22. September 2009 verbindlich, unabhängig davon, ob die entsprechende Gesellschaft auf der Exempt Entities List ausgeführt ist oder nicht.

2. Alle Gläubiger, die Ansprüche aus einer Garantie der Lehman Brothers Holding Inc. für Verbindlichkeiten von Verbund- oder Tochterunternehmen geltend machen, müssen bis 22. September 2009 ihre Ansprüche auf dem am 2. Juli 2009 vom Insolvenzgericht genehmigten Formular geltend machen bzw. bereits angemeldete Ansprüche entsprechend ergänzen. Alle Gläubiger, die Ansprüche aus einer Garantie der Lehman Brothers Holding Inc. für Verbindlichkeiten von Verbund-oder Tochterunternehmen geltend machen – also prinzipiell auch alle Inhaber von Zertifikaten der Lehman PRO5 < / > 08 LEHMAN BROTHER • 08-BK-13555 S.D.N.Y. • 1 Brothers Treasury B.V.-, müssen ausserdem bis zum 22. Oktober 2009 ihre Ansprüche in elektronischer Form spezifizieren. Hierzu ist Beantwortung eines Fragebogens vorgesehen sowie die elektronische Bereitstellung von Dokumenten und Beweisstücken unter Verwendung der Anspruchsnummer auf der Webseite < www.lehman-claims.com > , die nach Anmeldung am 22. September 2009 vergeben werden wird. Hierbei sind die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Anspruchs aus Garantie darzutun, die schriftsätzliche Einreichung ist nicht vorgesehen. Nur diejenigen Gläubiger, die bis zum 22. September 2009 das gerichtlich genehmigte Proof of Claim-Formular und bis zum 22. Oktober 2009 die elektronische Substantiierung ihrer Ansprüche vornehmen, werden im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens berücksichtigt. Diese Substantiierungspflicht betrifft auch diejenigen Gläubiger, die weiterführende Ansprüche aus Anleihen-Erwerb geltend machen, unabhängig davon, ob die entsprechende Anleihe auf der Master List of Securities vermerkt sind oder nicht.

3. Eine Nachmeldung von Ansprüchen nach dem 22. September 2009 hat das Gericht
kategorisch ausgeschlossen. Alle Zertifikate-Inhaber, deren Anmeldung nicht bis zum 22. September 2009 vorgenommen wurde, sind von der Möglichkeiten der elektronischen Substantiierung bis zum 22. Oktober 2009 bereits technisch und ohne Heilungsmöglichkeit ausgeschlossen. Die Frist 2. November 2009 hat für Inhaber von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. keine, für Inhaber von Lehman Brothers Holding Inc.-Anleihen nur in Ausnahmefällen Relevanz. Die Frist 2. November 2009 gilt nur für Inhaber von Anleihen, die unter dem Euro Medium Term Note-Programm, dem German Note Issuance-Programm,dem Swiss Certificates-Programm bzw. dem Italian Linked Notes-Programm emittiert und die in den entsprechenden Prospekten als Lehman Programs Securities klassifiziert wurden. Ob dies im Falle eines bestimmten Zertifikats bzw. einer bestimmten Anleihe der Fall war, ergibt sich aus dem jeweiligen Prospekt.

4. Es ist daher allen Lehman-Geschädigten dringend zu empfehlen, bis zum 22. September 2009 wenigstens das vom Insolvenzgericht am 2. Juli 2009 genehmigte Proof of Claim-Formular einzureichen, um nicht den formellen Ausschluss von Ansprüchen zu riskieren. Nur dann, wenn diese Anmeldung erfolgt – auch wenn in den unter 3. beschriebenen Ausnahmefällen nicht zwingend vorgeschrieben -, bleibt die Möglichkeit der Ergänzung bzw. Substantiierung nach dem 22. September 2009 prozessual erhalten. PRO5 < / > 08 LEHMAN BROTHER • 08-BK-13555 S.D.N.Y. • 2


HELGE NABER LL.M.
RECHTSANWALT ATTORNEY AT LAW
LANDGERICHT BREMEN -
SUPREME COURT OF MONTANA

300 CENTRAL AVENUE SUITE 320 •
GREAT FALLS MONTANA 59401
TELEPHONE 406 452 3100 •
FACSIMILE 406 452 6599
naber@naberpc.com

1 Beratungsrechtliche Pflichten bei strukturierten Finanzprodukten Lehman-Zertifikate - ein wertpapierrechtliches Glossar - v. 20.09.09 - < http://www.news4press.com/Ein-wertpapierrechtliches-Glossar_496999.html >
2 Lehmanfristen v. 08.09.09 < http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID=495769 >
3 Compliance im Wertpapierhandel - ein Kurzabriss v. 13.06.2009 - < http://www.news4press.com/Compliance-im-Wertpapierhandel_464032.html >
4 Lehman Brothers - Keine Panik wegen Verjährung v. 07.06.09 < http://www.news4press.com/Lehman-Brothers--Update-1N_462876.html >
5 Lehman Brothers Update 1 - Zwischenbericht von Rechtsanwalt Helge Naber Attorney at Law v. 22.05.09 - < http://www.news4press.com/Lehman-Brothers_458688.html >
6 Lehman Brothers Zertifikate - bundesweit vier obsiegende Urteile, ein Klage abweisendes Urteil v. 11.05.09 - < http://www.news4press.com/Lehman-Brothers-Zertifikate_449405.html >
7 Grundsatzfragen eigentlich beantwortet - Hamburger Urteile < http://www.news4press.com/Lehman-Brothers-Zertifikate-Mit-wenigen_482333.html >

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



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