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Lehman-Brothers Informationsveranstaltung am 28. November 2008 in Essen einladen.



Zertifikateschaden - Informationsveranstaltung am 28. November 2008



(News4Press.com)

Hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zu unserer nächsten Lehman-Brothers Informationsveranstaltung am 28. November 2008 in Essen einladen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir die Geschädigten umfassend informieren, auf welche Weise Ansprüche gegen die beteiligten Banken in Deutschland sowie in den USA und den Niederlanden gegen die Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI), die Lehman Brot-hers Inc.(LBI) und die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) mit Sitz in Amsterdam verfolgt werden können.

Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

* Welche Rechtsansprüche bestehen gegen die vermittelnde/beratende Bank?
* Wie können diese Ansprüche durchgesetzt werden?
* Welche Möglichkeiten bestehen, Ansprüche im Rahmen eines Insolvenz- bzw. Entschädigungsverfahrens in den USA und den Niederlanden durchzusetzen?

Eine für viele Kleinanleger sehr wichtige Frage ist die, wie und mit welchen Gewinnaussichten und Kosten sie sich einer Streitgenossenschaft (Stichwort Sammelklage) anschliessen können.

Die vortragenden Rechtsanwälte werden Ihnen einen detaillierten Überblick über die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise geben, ebenso über die Möglichkeiten, Ansprüche in den USA im Rahmen eines Entschädigungs- bzw. Insolvenzverfahrens durchzusetzen, wofür wir mit einem in den USA zugelassenen Rechtsanwalt zusammenarbeiten. Hier erlauben wir uns an dieser Stelle aber sofort den Hinweis, daß alleine die Ermittlung aller weltweit verstreuten Vermögenswerte der Lehman Brothers Gesellschaften nach Meinung von Experten Jahre dauern wird.

Gleichzeitig läuft in Deutschland die dreijährige Verjährungsfrist ab, weshalb insbesondere die Klagemöglichkeiten in Deutschland erläutert und vorgestellt werden.

Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, so bitten wir um Voranmeldung unter der Mail zertifikateschaden@gmx.de oder per Telefon unter 0231 - 22630504,
– möglichst bis zum 24.11.2008.
Den Veranstaltungsort werden wir rechtzeitig hier auf unserer Homepage bzw. per E-Mail bekanntgeben, der eine Wegbeschreibung beigefügt sein wird.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Hennig Kröger
Redaktion

Hotline - auch am Wochenende Telefon 0174 - 5267397

Zusatzinformationen:
Prozesskostenfinanzierer - die kostenlose Klagemöglichkeit
Sie wollen weitere Risiken ausschliessen und dem guten Geld kein weiteres schlechtes Geld hinterherwerfen ? Dann klagen Sie doch zusammen mit anderen geschädigten Anlegern in einer grossen Klägergemeinschaft und überlassen das Prozessrisiko einer Finanzierungsgesellschaft. Für dieses Vorgehen stellen wir die Interessenten zusammen, der geplante Streitwert soll 5 Millionen Euro betragen. Anmeldungen können unter
Lehman-zertifikateschaden@web.de erfolgen.

Ob Anmeldungen zu den Insolvenzverfahren in den Niederlanden bzw. in den USA letztlich auch Geld bringen werden ist mehr als unsicher.
Experten meinen, daß alleine die Erfassung sämtlicher Vermögenswerte der Lehman Brothers Bankengruppen, die ja weltweit mit den unterschiedlichsten Tochtergesellschaften tätig sind, einige Jahre dauern wird.

In Deutschland läuft somit den Anlegern die Zeit davon. Hier gilt die dreijährige Verjährungsfrist ab Kaufdatum. Und wer will sich da schon auf die unsichere Rechtsprechung im Ausland verlassen ?
Da sollte man vielleicht wirklich besser versuchen, nach den in Deutschland entwickelten und feststehenden Rechtsprechungsgrundsätzen der deutschen Obergerichte den Schadenersatz da zugesprochen zu bekommen, wo er auch entstanden ist:

Bei den deutschen Banken, die die Zertifikate an unwissende Anleger verkauft haben.

Wie aber kann man gegen die deutschen Banken vorgehen ?

Die geschädigten Anleger lassen sich jetzt grob in 4 Gruppen einteilen:

1. Kunden, die jetzt völlig verarmt sind, die alles verloren haben, können jetzt unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (Früheres Armenrecht) klagen. Aber auch hier gilt zu beachten, daß der Staat nicht alle Kosten übernimmt, daß man z.B. auch nur eine Ratenzahlung bewilligt bekommt usw.

2. Kunden, die trotz der erlitttenen Verluste noch liquide sind können im eigenen Namen klagen und müssen dann aber auch Anwaltskostenvorschüsse und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen.

3. Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung haben, können (sofern eine Deckungszusage vorliegt) mit Hilfe dieser Versicherung gegen die banken klagen. das Kostenrisiko trägt dann der Versicherungskonzern.

4. Kunden, die keinerlei weitere Risiken mehr eingehen möchten und die insbesondere auch keine weiteren Gelder mehr einschiessen möchten können sich einen Prozesskostenfinanzierer suchen. Das sind in der Regel große Aktiengesellschaften, die sich auf die Durchführung teurer Verfahren spezialisiert haben und die alle Kosten vorschiessen, dafür im Erfolgsfall aber auch eine vorher zu vereinbarende Gewinnbeteiligung einbehalten. Selbstverständlich sind dieses Gesellschaften dem eigenen Kapital nicht böse und prüfen daher sehr genau die Gewinnaussichten.

Die Vorbereitungs - und Prüfungskosten sind nicht gering, deshalb nehmen derartige Finanzierungsgesellschaften in der Regel keine Kleinforderungen an sondern sind immer an hohen Streitwerten ab ca. 50 000 Euro aufwärts interessiert.

Wir stellen im Moment die Kapitalanleger zusammen, die mit der Lösung 4 einverstanden sind und sich einem Prozesskostenfinanzierungsunternehmen anschliessen möchten. Dabei werden auch kleinere Beträge einbezogen; auf diese Art kommt ebenfalls ein großer Streitwert zusammen.

Anmeldungen dazu bitte unter
lehman-zertifikateschaden@web.de





Zertifikateschaden IG
Beate Krings
Postfach
23701 Eutin
Tel:018050040859  
lehman-zertifikateschaden@web.de
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