Start  |  RSS  |  Presse- und Meinungsfreiheit
news4press



  Wirtschaft |  Computer |  Politik/Meinungen |  Sport |  Kultur/Reisen |  Vermischtes
Autor/Pressekontakt  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden



LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro

Das Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008 (Az. 1 HK O 17/08), dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien.



So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".
Folgende sechs AGB-Klauseln sind nach Ansicht des Landgerichts Bamberg als wettbewerbswidrig einzustufen:

1. "Bitte überprüfen Sie die Ware direkt bei der Lieferung, da wir Transportschäden weitermelden müssen. Spätere Schadensmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden."

2. "Bitte überprüfen Sie die Ware direkt bei der Anlieferung auf Unversertheit. Transportschäden müssen auf den Lieferpapieren vermerkt werden und vom Spediteur gegengezeichnet werden, nur dann können wir hierfür aufkommen. Spätere Meldungen können wir leider nicht berücksichtigen."

3. "Sollte Ihre Beanstandung gerechtfertigt sein, übernehmen wir die Kosten für die Ersatzlieferung der beanstandeten Teile oder Produkte. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadensersatz aller Art sind ausgeschlossen."

4. "Liefermöglichkeit bleibt stets vorbehalten. Der Lieferant ist überdies ausdrücklich von der Einhaltung einer Frist oder Lieferverpflichtung ohne Gegenansprüche befreit, wenn die liefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen kann."

5. "Vertragsänderungen und-ergänzungen: Diese bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden jeder Art bleiben unwirksam."

6. "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfristen gelten nur annährend. Nichteinhaltung derselben schließen die Berechnung zur Setzung von Verzugsfristen, Verzugsstrafen usw. aus".
Weitere Informationen: http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-checkliste-recht.html


IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold

Alter Messeplatz 2
80339 München

Telefon: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Telefax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
www.it-recht-kanzlei.de


Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt
Update: Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich
Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger
Batteriegesetz: Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
Batteriegesetz: Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
Weitere Niederlage für Google an der Thumbnail-Front
Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen im Internet
Schon wieder: Aufgrund eBay-Panne wird Widerrufsbelehrung nicht angezeigt
OLG Köln: Fachärzte dürfen auch "fachfremd" inserieren
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Verpackungsverordnung






www.it-recht-kanzlei.de








Kontakt  |  www.it-recht-kanzlei.de  |  Druckansicht  |  Senden

Valid XHTML 1.0 Transitional