(News4Press.com) - Bremen, den 15.01.2009 - Die Driver & Bengsch AG bietet über mehrere Tochtergesellschaften strukturierte Finanzinstrumente an. Die Kunden werden über die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) betreut.
Die Kick-back-Aufklärung verlangt umfangreiche Informationen. Dieses ist eine Wahrheit, die keines Beweises bedarf. Hiernach ist ein Hinweis auf die Möglichkeit von Kick-backs für die Kundenaufklärung unzureichend. Ein Prospekthinweis, dass Rück- bzw. Drittvergütungen anfallen, ist ungenügend. Neben weiter erforderlichen strukturellen Informationen wäre der korrekte Charakter dieser Rückvergütung bei den KWG-Produkten zu beachten gewesen.
Unzureichend ist – in zeitlicher Hinsicht - die Benennung der Drittvergütungen nach der Durchführung des Kontraktes, da die Kenntnis der Rückvergütungen nicht Teil der Anlageentscheidung werden konnte. Die Benennung der Rück- oder Drittvergütung vor der Abwicklung des Vertrages kann ebenfalls verfehlt sein, wenn der korrekte rechtliche Zeitpunkt missachtet wird. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass Kick-backs erlaubt sind, die Anforderungen an die Aufklärung hierüber aufgrund der MiFID-Anwendungen in Ansehung der zeitlichen Momente hoch sind.
Ist der Schaden mangels Aufklärung eingetreten, stellt sich die Frage nach der Erfüllung von Kundenansprüchen. Hier kann das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) sowie die Finanzmarktstabislierungsverordnung (FMStFV) mit der Rechtsfolge der Hilfe durch die SoFFin an das Unternehmen helfen. Klingt wie ein Witz, ist aber keiner.
Nähere Auskünfte in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoaufklärung der Finanzinstrumente wie auch an die Erfüllung von Kundenansprüchen nach dem FMStFG erteilen die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen.
Wer sich der Interessensgemeinschaft Driver & Bengsch AG anschließen möchte, kann das Vertretungsformular verwenden
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Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
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