Im Fall Williamson: Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft Regensburg
Die demokratische Grundordnung in Deutschland und in Europa ist massiv in Gefahr.
(News4Press.com, 19. Oktober 2009)
An die
Staatsanwaltschaft Regensburg
Kumpfmühler Str. 4
93047 Regensburg
Betreff: Strafanzeige
Wir erstatten hiermit Strafanzeige wegen
Mißbrauch der Amtsgewalt
gegen
den Staatsanwalt (unbekannter Täter), der gegen den
hochwürdigen Herrn Bischof Richard Williamson Strafantrag stellte.
Begründung:
Im Artikel 5 Grundgesetz (GG) ist das Recht der öffentlichen Abgabe seiner Meinung grundrechtlich geschützt.
Ausdrücklich heißt es in Art. 5.1 GG: “Eine Zensur findet nicht statt.“
Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht 1958 wie folgt bestätigt:
“Das Grundrecht ist als unmittelbarster Ausdruck menschlicher Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend“(BVerfG 7, 198(208)-Lüth)
Im § 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen heißt es ebenso: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
In der noch nicht gültigen „Charta der Grundrechte“ der Europäischen Union sind im Artikel II – 70-71 ebenfalls die „Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit“ garantiert.
Es ist nicht hinnehmbar, daß Staatsanwaltschaften diese Grundrechte einem Bürger der Europäischen Union nicht nur verwehren, sondern sogar die Nutzung dieses Grundrechtes unter Strafe stellen und damit verbieten wollen.
Die demokratische Grundordnung in Deutschland und in Europa ist dadurch massiv in Gefahr.
Ob nun die Meinung von HH. Bischof Williamson richtig oder falsch ist, spielt keine Rolle, das hat der Gesetzgeber auch toleriert und die Staatsanwaltschaften müssen dies auch anerkennen.
Wir leben, Gott sein Dank, nicht in einer Meinungsdiktatur.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, daß immer die Gefahr besteht, daß geschichtliche Fakten übernommen und dann falsch interpretiert werden.
So zum Beispiel die Vergasung der Menschen durch Zyklon B.
(Siehe Beilage Martin Humer, Feldweg 1 4730 Waizenkirchen)
Daß in der Nazi-Zeit Menschen vergast wurden, darüber gibt es keinen Zweifel.
Daß dies mit Zyklon B gemacht wurde, ist technisch sehr aufwendig, gefährlich und daher bestehen berechtigte Zweifel. Die Menschen wurden mit Kohlenmonoxyd oder Kohlendioxyd ermordet.
Es besteht leider sogar die Gefahr, daß durch diese berechtigten Zweifel auch die tatsächlichen Verbrechen in Frage gestellt werden.
Das dürfte dem hochw. Bischof Williamson auch passiert sein.
MfG
Initiative Nie Wieder! e.V.
gez. Günter Annen
Anlage
Anlage
Schreiben an:
1. Staatsanwaltschaft Wien,
z.Hd. Dr. Karl Schober
Staatsanwalt
Landesgerichtsstraße 11
1082 Wien
2. Landesgericht Wien
z.Hd. Dr. R. Engelsberger
Richter des LG Wien
Landesgerichtsstraße 11
1082 Wien
3. Staatsanwaltschaft Wien
z.Hd. Dr. Lendl
Justizsprecher
Landesgerichtsstraße 11
1082 Wien
2005
Sehr geehrte Herren!
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Fotokopie eines Briefes über Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich,
der in die Botschaft der Islamischen Republik Iran floh und dort um politisches Asyl ansuchte. Auf die im Brief vorgebrachten Argumente möchte ich nur auf das Faktum „Zyklon B" eingehen.
"Zyklon B" ist eine Handelsbezeichnung und keine Bezeichnung für eine chemische Verbindung. Dieses Mittel wurde für die Entlausung und Desinfektion von Spitalwäsche verwendet.( oder wird heute noch verwendet)
"Zyklon B" besteht aus dem Mineral Kieselgur, das mit Blausäure getränkt wurde.
Blausäure siedet bereits bei 27C und verdampft anschließend. Das hochgiftige Gas Zyanwasserstoff entweicht aus dem Kieselgur nur langsam.
Dieselbe Technologie hatte der berühmte Chemiker Nobel bei Nitro-Glyzerin angewendet. Nobel tränkte Kieselgur mit dem hochexplosiven Nitro-Glyzerin und setzte dadurch die Explosionsgefahr des Nitro-Glyzerins herab und machte so die Sprengkraft technisch anwendbar. Der neue Sprengstoff hat die Handelsbezeichnung "Dynamit".
Ich fordere die Staatsanwaltschaft Wien und das Landesgericht Wien in aller Entschiedenheit und mit Nachdruck auf, unverzüglich und ernsthaft zu prüfen, ob ein Massenmord mit dem Entlausungsmittel "Zyklon B" in einer Gaskammer überhaupt möglich war. Ich bitte, mir einen Bericht über Ihre Prüfung zu senden.
In den vergangenen Tagen brachte der ORF eine Reportage über die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen. Die Stapel von Leichen zeigten Menschen und keine Schaufensterpuppen. Es ist wichtig, daß diese Dokumente immer wieder gezeigt werden, denn viele möchten heute diese Tatsachen am liebsten verschweigen und „weglügen“.
Es geht aber nicht an, daß schon ein Hauptschüler mit geringen Kenntnissen in Chemie beweist, daß Massenvergasungen mit dem Entlausungsmittcl "Zyklon B" nicht möglich war.
Es besteht sogar die Gefahr, daß später einmal die Verbrechen in den KZ's überhaupt, ganz allgemein, in Frage gestellt werden könnten.
Die Zahl der Morde ist für mich kein Thema! Ein einziger vom Staate befohlener Mord genügt mir, um so einer Regierung die Anerkennung zu versagen.
Das vergangene 20. Jahrhundert ist und bleibt eine Schande für die Menschheit!!
Wir können aus der Geschichte nur das Eine lernen:
Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und dann rechtzeitig und mutig entgegen steuern.
Die Neigung zum Verbrechen hält auch heute in der ganzen Welt an.
Wir ermorden die ungeborenen Kinder und beginnen schon, den Alten, Kranken und Behinderten das Recht auf Leben abzusprechen. Es hat den Anschein, daß wir, 60 Jahre nach Auschwitz, wieder einmal nichts aus der "Geschichte" dazugelernt haben.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht Wien abermals auf, mit der Prüfung von "Zyklon B" unverzüglich zu beginnen!
Freundliche Grüße!
gez. Martin Humer Obmann der
"Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs"
Initiative Nie Wieder! e.V.
Klaus Günter Annen
Cestarostraße 2
69469 Weinheim
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