Im Arndt-Verlag (Kiel) ist – rechtzeitig zum Jahrestag – das Buch „Die Opfer des 20. Juli 1944“ erschienen. Der Autor unterzieht das Attentat vom 20. Juli 1944 einer kritischen Prüfung in charakterlicher, ethisch-moralischer, politisch-historischer und rechtlicher Hinsicht. Das Buch würdigt zudem alle Todesopfer und Verletzten des Anschlags in ausführlichen Biografien. Autor des Werkes ist Werner Landhoff, von dem auch nachfolgender Diskussionsbeitrag zum Thema stammt.
Kritische Durchleuchtung
Eine kritische Durchleuchtung des Versuches eines Staatsstreiches am 20. Juli 1944 ist heute in der Bundesrepublik Deutschland kaum möglich, aber dringend geboten. Weshalb wurde das Attentat mit einem Sprengsatz ausgeführt, bei dem außer Hitler auch andere Opfer zwangsläufig in Kauf genommen wurden? Gab es keine Alternativen? Wie stand es um die Entschlusskraft der Verschwörer? Weshalb musste von Stauffenberg selber sowohl das Attentat ausführen als auch den Staatsstreich von Berlin aus leiten, wodurch wertvolle Zeit in den Mittagsstunden des 20. Juli ereignislos verstrich? Wie verhält es sich mit dem Problem des Hoch- und Landesverrats?
Die Frage, warum ausgerechnet ein Schwerstkriegsversehrter wie von Stauffenberg das Attentat ausführen musste, ist durchaus berechtigt. Ein Pistolenattentat sei für ihn, so heißt es, wegen seiner Behinderung unmöglich gewesen, sodass ein Sprengstoffanschlag alternativlos gewesen sei. In der Tat bereitet ein Pistolenattentat einem Schwerstbehinderten Probleme, unmöglich ist es aber nicht, wie spätere Versuche ergaben. Auch die Bombe hätte Hitler verlässlich töten können, wenn Stauffenberg bereit gewesen wäre, sein eigenes Leben zu opfern und er sie am Körper in Hitlers unmittelbare Nähe getragen hätte. Beides unterblieb, weil von Stauffenberg sowohl Attentat als auch den Staatsstreich persönlich ausführen wollte. Er selber hatte diese Aufgabenhäufung durchgesetzt. Den Tod von Kameraden durch die Bombe nahm er billigend in Kauf.
Komplexe Materie
Bei der rechtlichen Bewertung der Vorgänge um den 20. Juli 1944 handelt es sich um eine überaus komplexe juristische Materie. Im Zusammenhang mit dem Attentat werden die analytisch exakt zu definierenden Grenzen zwischen Hoch- und Landesverrat immer wieder – sei es bewusst oder unbewusst – verwischt und von dem weltanschaulichen Argument überlagert. Doch zwischen Hoch- und Landesverrat besteht ein eklatanter Unterschied: Der Hochverräter versucht, die Regierung seines Landes, die er als nationales Unglück ansieht, durch einen Staatsstreich oder ein Attentat zu beseitigen. Der Hochverrat gilt auch nicht als unehrenhaft, er wurde früher unter Anerkennung der ehrenhaften Gesinnung des Täters statt mit Zuchthaus lediglich mit Festungshaft geahndet. Der Landesverräter hingegen verfolgt zwar oft das gleiche Ziel wie der Hochverräter, bedient sich allerdings nicht nur der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Kräfte des eigenen Landes und Volkes, sondern wendet sich beispielsweise auch an das Ausland, um das bestehende Regime zu bekämpfen. Befindet sich das Land im Kriegszustand, wird diese Vorgehensweise allgemein als noch verwerflicher angesehen.
Bei einigen der Verschwörer des 20. Juli 1944 gibt es Beispiele für landesverräterische Tätigkeit: Carl Friedrich Goerdeler – ziviler Kopf des Widerstandes und nach dem Staatsstreich als neuer Reichskanzler vorgesehen – hatte bereits vor Ausbruch des Krieges in Gesprächen mit dem britischen Industriellen Arthur Primrose Young gefordert, dass die westlichen Staaten die so genannte Appeasement-Politik gegenüber Hitler beenden sollten, um innere Unruhen in Deutschland zu provozieren. Und auch die Rolle von General Hans Speidel während der alliierten Invasion in der Normandie ab dem 6. Juni 1944 ist in dieser Hinsicht sehr dubios. Zeitzeugenberichte, wie etwa der von Geyer von Schweppenburg, sprechen Bände: Speidel habe ihm gegenüber zugegeben, dass die beiden guten Panzerdivisionen, die 2. und die 116., unter einem Vorwand von den Kämpfen in der Normandie ferngehalten worden seien, damit man bei dem Putsch gegen Hitler über sie verfügen könnte. In seinen 1949 veröffentlichten Erinnerungen wiederholte Speidel dieses Bekenntnis. Anders die Rolle des Generalfeldmarschalls Erwin von Witzleben. Er lehnte zwar aus religiösen Gründen ein Attentat ab, plante aber bereits während der Sudetenkrise 1938 einen Militärputsch gegen die Reichsführung. Nach einem gelungenen Staatsstreich am 20. Juli 1944 hätte von Witzleben Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden sollen.
20. Juli als positive Traditionslinie
Heute gilt in der Bundesrepublik Deutschland der 20. Juli 1944 als die einzig mögliche positive Traditionslinie der Bundeswehr zur Wehrmacht. Doch sollte diese Sichtweise einer Prüfung auf Grundlage der aktuellen höchsten Rechtsprechung unterzogen werden. Zur rechtlichen Einschätzung des Falles, für die Erreichung eines tatsächlich oder vermeintlich „höheren Ziels“ den Tod unschuldiger Dritter billigend in Kauf zu nehmen, ergibt sich aus dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 – eine klare bindende Richtschnur. Mit diesem Urteil hat das BVerfG die Ermächtigung des seit Anfang 2005 in Kraft befindlichen Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, nach welcher der Bundesverteidigungsminister ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen darf, um den Missbrauch der Maschine als Waffe gegen weitere Unschuldige zu verhindern. Menschenleben, so heißt es, lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. „Wenige“ Passagiere zu opfern, um eine größere Zahl potenzieller menschlicher Opfer am Boden zu retten, deklariert das Urteil als Unrecht, da den Opfern durch dieses Handeln die Menschenwürde abgesprochen würde.
Die Parallelen zum Attentat des 20. Juli sind unverkennbar.
Insgesamt wirft das gescheiterte Attentat vom 20. Juli 1944 mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Die Namen der Opfer des gescheiterten Anschlags kennt heute praktisch niemand mehr. Doch vielleicht ist vor allem dies nötig, um an den 20. Juli 1944 umfassend zu erinnern.
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Werner Landhoff: Die Opfer des 20. Juli 1944. 336 Seiten, € 25,95
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