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Gläubigerversammlung der Deikon GmbH

News4Press.com Bremen, den 15.09.2010 - Auf der Gläubigerversammlung vom 13. September 2010 der Deikon GmbH in Düsseldorf wegen der ersten Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 20.000.000 € ging es zunächst darum, die jährlichen Zinsausschüttungen von 6 % pro anno auf einen Prozent pro anno durch Beschluss zu reduzieren, um die Zahlungsunfähigkeit und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages abzuwenden. < http://www.youtube.com/watch?v=pWZFhfMfyPs >

Der Versammlungsleiter führte u.a. aus, dass die Inhaber der Anleihen im Insolvenzfalle nichts erhalten würden. Dieses spricht für eine weitgehende Wertlosigkeit der Instrumente.

Das Präsenzverzeichnis dieser ersten von drei Gläubigerversammlungen zeigte auf, dass von circa 19.700 umlaufenden Anleihen circa 4600 Anleihen vertreten waren.

Das Nennwertquorum wurde damit nicht erreicht. Rechtliche Fragen wurden von der Versammlungsleitung beantwortete, wirtschaftliche Fragen von dem Geschäftsführer.

Für die Beschlussfassung werden reichen 75 % der Präsenz für die geplante zweite Versammlung. In der zweiten Versammlung könne unabhängig von der Mehrheit abgestimmt werden. Auf die Anzahl der Erschienenen soll es für die zweite Versammlung nicht ankommen.

Der Geschäftsführer führte auf der Versammlung aus, die ganze Geschichte habe im Jahre 2005 begonnen. Es bestand die Geschäftsidee, durch die Hereinnahme von Eigenkapital Einzelhandelsimmobilien zu erwerben. Ein „Mezzaninesystem“ wurde angewendet.

20.000.000 € wurden in der ersten Anleiheemission erworben.
20.000.000 € wurden in der zweiten Anleiheemission erworben.
30.000.000 € wurden in der dritten Anleiheemission erworben.

Der Vertrieb wurde durchgeführt von der Boetzelen AG.

Später konnte die Stadtsparkasse Düsseldorf für die Finanzierung gewonnen werden.

Im März 2006 war ein Börsengang geplant, der aber mangels Interesse abgebrochen werden musste.

Es wurde dann ein Swap über 70.000.000 € abgeschlossen. Er soll ab 2016 Gewinne bringen, so die Angaben gegenüber der Versammlung.

Derzeit seien 6 Mitarbeiter für das Unternehmen tätig.

Der Vertreter der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) äußerte sich kritisch: Es würden nur Angaben auf einer Excel-Tabelle gezeigt. Schriftlich liege nichts vor. Der Beitrag der Gesellschafter zur Sanierung sei nicht geklärt. Auch erwarte man von den Banken einen Beitrag. Derzeit würden jährliche Tilgungen von 4,5 Millionen € anfallen. Die Insolvenzreife hätte vorher publiziert werden müssen. Der Treuhänder hätte Initiativen ergreifen müssen zum Schutze der Vermögenswerte der Anleger. Die Immobilien könnten den Anleihen nicht zugeordnet werden. Ende 2009 seien noch 90 Immobilien vorhanden gewesen, jetzt lediglich 62. Seine Frage war, was mit dem Rest der Immobilien geschah.

Die Sprache kam dann auf eine Datenbank, die verkauft worden sei für 6,5 Millionen €. Später wurde gesagt, dass darauf nur 2,5 Millionen € gezahlt worden seien. Wegen des Restes habe man sich verglichen. Auskunft wurde über die Höhe der Nettokaltmieten für die 62 Immobilien erbeten.

Ein Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) kritisierte, dass kein testierter Abschluss für 2009 vorliege. Es sei nicht bekannt, wie der Swap strukturiert gewesen sei. Der Insolvenzgrund sei ebenfalls unklar. Unklar sei, warum nur die Gläubiger bluten sollen. Allerdings gehe es hier derzeit nicht um die Abrechnung, sondern um die Existenzsicherung.

Weiter wurde aus dem Plenum beanstandet: Unklar sei, aus welchen Gründen ein Kapitalschnitt um 40 % für das Jahr 2011 in Aussicht genommen werde. Hier sei mit einem formellen Sanierungsgewinn zu rechnen. Die Frage der Überschuldung stelle sich nicht. Dieses sei kein Insolvenzgrund mehr bei einer positiven Bestehensprognose. Ein Forderungsverzicht sei daher rechtlich nicht erforderlich. Die Überschuldung könne bleiben. Erforderlich sei die Anfertigung eines Sondergutachtens durch einen neutralen Prüfer. Bei der Veräußerung der Immobilien müsse über den Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verhandelt werden.

Die Datenbasis für eine Entscheidung sei nicht vorhanden. Ein „Gemeinsamer Vertreter“ nach dem Schuldverschreibungsgesetz sei zu wünschen.

Es gebe circa 18 gute Immobilien. Es sei eine Liquiditätsreserve vorhanden gewesen, die zwischenzeitlich nicht mehr bestehe. In dem ersten Prospekt stand noch drin, dass diese bestehe. Erst im dritten Prospekt wurde gesagt, dass sie auch verwendet werden könne.

Der Treuhänder äußerte u.a., seine Aufgaben hätten sich nach dem Treuhandvertrag gerichtet. Er habe bislang nichts unternommen und warte auf die Entscheidung der Versammlung. Er empfahl, der Zinsreduzierung zuzustimmen.

Von der Versammlungsleitung wurde u.a. ausgeführt: Die UBS habe im Rahmen eines gescheiterten Börsenganges 60 % des Aktienbestandes in Höhe von 23 Mio. € übernommen und sei nun Mitgesellschafterin wider Willen. Deshalb sei sie wenig geneigt, einen Sanierungsbeitrag zu leisten.

An Immobilien seien Aktiva circa 197 Millionen Euro vorhanden. Die Bilanz wies Verbindlichkeiten in ähnlicher Höhe aus. Der Swap bringe circa 5 Mio. € Verluste im Jahr. Hier seien entsprechende Rückstellungen gebildet worden.

Mitgeteilt wurde, dass bei den Mehrfachimmissionen eine Separierung der Vermögenswerte nicht erfolgt sei.

Auszugehen sei derzeit von einem Zerschlagungswert durch den Insolvenzverwalter in Höhe einer Jahreskaltmiete des 8-10 fachen.

Die Kreditinstitute hätten einer Kreditprolongation zugestimmt.

Mit den Instituten seien „Gesamtgrundpfandrechte“ vereinbart worden. Diese würden die Immobilien der Anleihen eins, zwei und drei erfassen.

Eine gesellschaftsrechtliche Separierung sei nicht erfolgt. Diese hätte dadurch bewirkt werden können, dass pro Gesellschaft nur eine Emission herausgegeben worden sein würde.

Die Sicherungszweckerklärungen erfassten alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte. Eine sachenrechtliche Bestimmbarkeit sei daher nicht gegeben.

Offen blieb die Frage, wieweit die fehlende Absonderungsfähigkeit und die damit verknüpften Risiken hinreichend deutlich gemacht worden sind beim Anlageerwerb.

Bei einer gedachten gesellschaftsrechtlichen Separierung sei es denkbar, dass die Inhaber der ersten Emission Ansprüche gegen die Inhaber der zweiten Emission hätten.

Dann ging es noch um eine „verdeckte Sacheinlage“ von 14,9 Millionen €. Es sollte sich hier um eine Einlage der Bötzel AG handeln. Nach Verhandlungen sei später noch ein Spitzenbetrag von 32.000 € gezahlt worden.

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.

Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
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