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Gesundheitsreform durch Therapie nach Kassenlage?!
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Gesundheitsreform durch Therapie nach Kassenlage?!


Gesundheitsreform durch Therapie nach Kassenlage?!

Inwieweit die Gesundheitsreform noch etwas mit Gesundheit zu tun haben wird, darf zurecht kritisch hinterfragt werden, nachdem aktuell die Deutsche Krebsgesellschaft vor einer Therapie nach Kassenlage warnt.



Experten bestätigen, daß aufgrund der sogenannten „Kosten-Nutzen-Bewertung“ als Bestandteil der Gesundheitsreform ab 2009 für Schwerkranke der Erhalt aller Medikamente nicht mehr möglich ist. Vielfach wird Kritik an der Bewertungsmethodik geübt, die Beispielsweise das Kriterium der Lebenszeit zu losgelöst vom Kriterium der mit der Wirkungsweise von Medikamenten verbundenen Lebensqualität – Stichwort: Nebenwirkungen – erfaßt.

Während Ärztepräsident J.-D. Hoppe davor warnt, die „K-N-Bewertung“ nicht als Instrument lediglich der Kostensenkung zu verstehen, wirbt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hilflos um die Unterstützung eben derjenigen Industrie, der die KKH wörtlich „Wucherpreise“ vorwirft. Ein Versagen der Politik wird Ulla Schmidt deutlich vor Augen geführt, wenn der KKH-Vorsitzende Ingo Kailuweit von den Medien mit folgenden Worten zitiert wird:

„Wenn multinational operierende Pharmahersteller die liberale Situation in Deutschland ausnutzen, um Jahr für Jahr exorbitante Preissteigerungen zu Lasten von Millionen Beitragszahlern durchzusetzen, so ist der Gesetzgeber gefordert.“

Wären nicht Ulla Schmidt und die derzeitigen Bundestagsparteien, sondern die NPD als Gesetzgeber gefragt, gäbe es anstelle des bisherigen Krankenversicherungswesens nur eine gesetzliche Gesundheitskasse mit allgemeiner Versicherungspflicht für alle Deutschen, unabhängig vom Einkommen oder beruflichen Status. Zudem würden sämtliche Sozialversicherungsabkommen mit Ländern, die nach derzeitiger Rechtslage einen Leistungsanspruch für Ausländer inklusive ihrer – über den Kreis der in Deutschland regulär Mitversicherten hinausgehenden – Familienangehörigen in den Heimatländern geltend machen können, aufgekündigt und im nationalen Interesse neu verhandelt. Darüber hinaus würden Arbeitgeber über einen an der Unternehmensbruttowertschöpfung zu bemessenden Gesundheitskassenanteil beteiligt, um zu verhindern, daß sich Konzerne, die Arbeitsplätze in Deutschland abbauen, aus der Solidargemeinschaft davonstehlen.

Dergestalt sähen nach nationaldemokratischen Vorstellungen die Grundzüge einer Gesundheitsreform aus, die nicht krank macht, Gesundheitsversorgung als Grundrecht und nicht als Luxusgut sieht und vor allem gleiche medizinische Leistungen für jeden Versicherten gleich bezahlbar hält.

Sascha Rossmüller


deutsche-stimme.de/ds
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