Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Urteil betrifft auch dreckige Städte, wie Dortmund, Bochum und Duisburg.
Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden dagegen nicht. Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. In der Praxis sei die geforderte Trennung kaum zu machen - zu bürokratisch, befürchten die Kommunen. Städte in NRW, die die Steuer bereits erheben, werden jetzt die Details in ihren Satzungen überprüfen.
Vor Gericht in Leipzig setzten sich zwei klagende Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) durch. Sie hatten mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga die Steuer zu Fall bringen wollen. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erklärte die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur „Kulturförderabgabe“ für unwirksam, weil sie keinerlei Regelungen zu privaten und berufsbedingten Übernachtungen enthielten.
Die Bettensteuer - andernorts auch Citytax genannt - wird in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben, darunter auch etliche Städte in Nodrhein-Westfalen. Die Satzungen unterscheiden sich allerdings. Zum Beispiel habe Dortmund durchaus eine Differenzierung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen vorgenommen, das werde bei der Anmeldung abgefragt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der mündlichen Verhandlung.
Köln erhebt laut Satzung eine Abgabe auf jede entgeltliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Auch in Duisburg und Aachen wird nicht zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen unterschieden. „Wir werden die Steuer weiter erheben können, müssen aber wohl unsere Satzung anpassen“, sagte eine Sprecherin der Stadt.
Auch Köln wird laut einer Presseerklärung der Stadt die Satzung überprüfen. Diese sehe allerdings bereits die Möglichkeit einer Rückerstattung vor, schon 15 000 Geschäftsreisende hätten einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit Musterklagen werde die Rechtmäßigkeit derzeit überprüft.
Für die Städte bedeutet das Urteil erhebliche Einbußen. Trier hatte nach Angaben eines Sprechers 2011 rund 600000 Euro mit der Kulturförderabgabe eingenommen, Bingen hatte dieses Jahr mit 130 000 Euro gerechnet. Die Stadt Bingen kündigte an, das eingenommene Geld an die Betriebe zurückzuzahlen. Die Stadt Köln teilte mit, im vergangenen Jahr seien 4,5 Millionen Euro „Kulturförderabgabe“ über die Bettensteuer eingenommen worden.
Wer etwas genauer hinsieht und guckt, wer hat´s denn erfunden, kommt wie zu erwarten, auf einen perfiden Sozialdemokraten, der mal wieder abzocken wollte, um seine maroden Kassen aufzufüllen.
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Gib einen alten Freund nicht auf, denn du weisst nicht, ob du so viel an einem neuen hast.
