Freiwilliges Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige: erhebliche Änderungen stehen bevor.
„Bei jedem Selbstständigen, der zurzeit eine Absicherung von Krankentagegeld über eine gesetzliche Krankenkasse besitzt, endet dieser Versicherungsschutz zum Ende diesen Jahres!“ so Bernd Hüttenrauch vom Versicherungsmakler FiEx in einer Pressemitteilung.
Ab 2009 haben Selbstständige nur noch drei Möglichkeiten:
1. Die Absicherung des Tagegeldes über eine private Krankenversicherung
2. Die Absicherung über einen Wahltarif bei der vorhandenen gesetzlichen Krankenkasse
3. zu einer neue Krankenkasse mit besserem Leistungskatalog wechseln
4. Absicherung *ohne Krankentagegeld*, mit Option auf existenzielle Auswirkungen.
„Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Versicherte selbstständig aktiv werden muss und bei seiner aktuellen gesetzlichen Krankenkasse eine Vertragserklärung abzugeben hat,“ so Makler Hüttenrauch weiter.
Vorsicht ist geboten, denn wer voreilig ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. für Existenzgründer mit Krankengeldanspruch unterschreibt, kann vorerst nicht mehr in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Es gilt bei den Wahltarifen eine grundsätzliche Mindestbindungsdauer von 3 Jahren und der Umstieg bleibt daher verwehrt. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung gilt hierbei nicht.
Bernd Hüttenrauch fährt fort: „Wahltarife der gesetzlichen Kassen sind im Grunde nichts anderes als Tarife mit einem Selbstbehalt mit einer geringen Beitragsrückerstattung, die bei weitem nicht an die Beitragsrückerstattung der meisten Privatkrankenkassen herankommt. Ob eine Beitragsrückerstattung immer sinnvoll ist kann nicht generell beantwortet werden.“
Die Wahltarifangebote sind daher praktisch uninteressant, dienen aber den gesetzlichen Kassen als "Lockmittel " für Interessenten, die keine unabhängigen Vergleiche anstellen und ein ‚fertiges Produkt’ ohne detaillierte Analyse bedenkenlos akzeptieren!
Einen unabhängigen Vergleich bietet Fiex GmbH, der Finanzexperte aus Bühl. Unter < www.finanzexpertise.eu > können sich Selbstständige unverbindlich und unabhängig beraten lassen
Wahltarife der gesetzlichen Krakenversicherung binden deren Kunden 3 Jahre lang, ohne Wechselrecht innerhalb dieser Zeit!
„JEDER Selbstständige hat somit einen aktuellen Handlungsbedarf und sollte schnellstmöglich einen Berater seines Vertrauens kontaktieren,“ warnt Hüttenrauch in seiner Pressemitteilung. Allerdings ist hier ein ganz wichtiger Aspekt zu berücksichtigen. Hier kommt es nicht nur auf Fachkompetenz und Vertrauen allein an, sondern auch auf die Möglichkeit, alle Tarife und Bausteine professionell zu verknüpfen und zu vergleichen.
„Hier gibt es nicht nur riesige finanzielle, sondern gerade oder aber auch ganz besonders qualitative Unterschiede,“ so der FiEx-Berater und fährt fort: „Selbstständige sollen sich umfassend Zeit nehmen, um mit ihrem Berater die einzelnen Punkte zu analysieren, am besten direkt vor Ort über die entsprechende Vergleichssoftware.“
Diese Entscheidung sollte klug getroffen werden, denn sie ist eine Entscheidung für das ganze Leben. Für den Selbstständigen, für seine Familie und seine Kinder. Eine falsche Beratung und falsche Tarifauswahl kann schnell zu einem finanziellen Desaster führen, wenn die einzelnen Bausteine nicht stimmig sind. Empfohlen wird dabei die Unterstützung durch einen Versicherungsmakler. Denn nur Versicherungsmakler oder Maklerpools haben die Möglichkeit, aus 3.500 Tarifen von über 40 Versicherungsgesellschaften auszuwählen und einen optimalen Vertrag anzubieten.