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F & P Aktiengesellschaft & Co. KG
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen)

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F & P Aktiengesellschaft & Co. KG

Scheingewinne rückzahlen oder nicht?



(News4Press.com)- Bremen, den 03.07.08 - In einer Information vom 20.02.2007 bestätigte die Insolvenzverwalterin der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG, Kassel (Amtsgericht Kassel, Az.: 660 IN 136/05), dass mit einer Insolvenzquote von ca. 40 % zu rechnen sei. Der Verteilungsbestand betrage Euro 23.036.212,57, von 2.584 Forderungen seien Euro 47.542.729,39 zur Tabelle festgestellt worden.

Entschieden wurde über etwaige Anfechtungsansprüche in einem Volumen von Euro 5,6 Mio. gegenüber etwa 330 Anlegern gemäß § 134 InsO. Davon betroffen sind alle Auszahlungen an Gläubiger innerhalb der letzten vier Jahre (unentgeltliche Leistungen).

Nicht wenige Anleger erhielten zum Behufe dieser Ansprüche vor kurzem Zahlungsaufforderungen, in die Masse einzuzahlen. Inwieweit hier Zahlungen geschuldet werden, hängt vom Einzelfall ab.

In vergleichbaren Fällen wurden Klagen auf Zahlung von Scheingewinnen je nach individuellem Sachverhalt in den Phoenix Kapitaldienst GmbH Fällen abgewiesen, manchmal auch nicht. In 1400 Fällen gab es keine Konstellation, die es nicht gab. Dem schlechten Geld sollte kein gutes hinterher geworfen werden. Für die erfolgreiche Klärung des regulatorischen Umfeldes stehen die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, zur Verfügung.


Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de









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