Gutmenschenlogik: Pinochet hätte in jedem Land verfolgt werden müssen, weil er Menschenrechte verletzt habe. Castro schickt man Genesungsgrüße, obwohl er Menschenrechte verletzt.
Spanien zeigt mit einer aktuellen Parlamentsentscheidung: Es muss nicht immer missioniert werden. Nach einer Parlamentsentscheidung darf die Justiz des Landes künftig Menschenrechtsverletzungen sowie Völkermord im Ausland nur noch in Ausnahmefällen verfolgen. Damit sind spanische Richter für Menschenrechtsverletzungen nur dann zuständig, wenn sie Spanier betreffen.
Eine befreiende Entscheidung, die wir in Deutschland auch bräuchten. Hier regiert nämlich eine Kanzlerin, die früher den sowjetischen Herren diente und nun der Wallstreet und ihren nachgelagerten Politschaltstellen. Die fühlen sich bekanntlich für alle Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, außer den eigenen.
Es fragt sich schließlich auch immer, welche Wertordnung und Wertmaßstäbe da gelten sollen. Soll der Iran als Gottesstaat zukünftig nach Europa Truppen entsenden, weil hier Kinder im Mutterleib getötet werden und Völkermord nach islamischen Vorstellungen zu ahnden ist? Oder beschwert sich Libyen, weil nach dortigen Vorstellungen mit Parteien keine demokratische Mitbestimmung zu machen sei?
Wir kämen ein ganzes Stück weiter, wenn die Nationen erstmal vor der eigenen Haustüre kehren würden. Möchte man Gewaltherrscher und Potentaten einkerkern, die die Menschenrechte verletzen, dann würde die israelische Regierung zusammen mit Herrn Obama und dem chinesischen ZK auf der Anklagebank sitzen. Und auch in Europa, wo rechte Opposition massiv kriminalisiert und bekämpft wird, sollte man sich nicht so weit wegschmeißen.
Was in Spanien jetzt mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist, ist Teil rechter Zielvorstellungen – die Souveränität der Völker ist zu achten.
Das US-amerikanische Einmischungsprinzip schafft keine friedliche Weltordnung.
Die deutsche Rechte fordert deshalb mit Verweis auf Spanien eine Nichteinmischung auch für Deutschland.