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Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gegen UBS Securities
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen)

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Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gegen UBS Securities

Anlegerschäden aus Auction Rate Securities erstattet



(News4Press.com)- Bremen, den 18.08.08
1) Künstlicher Markt geschaffen
2) Markt kollabierte ohne „Auktionen“
3) Preisverfälschungen durch In-Sich-Geschäfte
4) Öffentliche und Privatanleger geschädigt

Rechtsanwalt Helge Naber informiert in Kooperation mit den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, Bremen, Kapitalanlagerecht, in dem folgenden Kurzbericht über den Stand der Rechtslage in den USA. Der Kollege Naber, Rechtsanwalt in Bremen und Attorney at Law in Great Falls, Montana ist in den USA mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Wertpapierrechtsverletzungen befasst.

1) Mit Schuldverschreibungen künstlichen Markt geschaffen
UBS Securities LLC, der Investment-Arm der Schweizer Großbank UBS, ist im Zusammenhang mit Auction Rate Securities (ARS) Schadensersatzforderungen von Anlegern in Milliardenhöhe ausgesetzt. Auction Rated Securities sind kommunale oder Unternehmensschuldverschreibungen. Diese Schuldverschreibungen versprechen die Rückzahlung des im Nennwert genannten Betrages zuzüglich einer festen Verzinsung über oder nach einem bestimmten Zeitraum. Die Schuldverschreibungen wurden von der kreditgebenden Bank dann einem breiten Publikum als Anlage angeboten. Auction Rate Securities sind nicht verkehrsfähig. Die großen Banken hatten daher unter der Federführung von UBS Securities LLC nichtöffentliche „Auktionen“ turnusmäßig veranstaltet und so einen künstlichen Markt geschaffen, auf dem die ARS im Auftrage der einzelnen Anleger zwischen den Banken gehandelt wurden.

2) Markt kollabierte ohne „Auktionen“
Dieser künstliche Markt, der im Jahr 2007 ein Volumen von rund US$ 330 Mrd. erreichte, war im Februar 2008 vollständig zusammengebrochen, weil sich die UBS aus dem ARS-Geschäft zurückgezogen hatte und keine Auktionen mehr veranstaltete. Eine echte Nachfrage nach den wertlosen Liquiditätsfazilitäten, die der Schaffung künstlicher Bilanzaktiva nach IFRS gedient haben könnte, bestand nicht.

3) Marktpreisverfälschungen vermittelst von In-Sich-Geschäften
Wenn auf den „Auktionen“ beispielsweise eine nur als Gesamttranche handelbare Wertpapiereinheit verkauft werden konnte, der Käufer aber nur eine Teiltranche erwerben wollte, trat die Verkäuferin als Käuferin ihres eigenen Angebotes im Wege einer „supporting bid“ („unterstützendes Gebot“) auf, damit die „Auktion“ überhaupt durchgeführt werden konnte. Damit wurden Marktpreise geschaffen, die es ohne dieses unterstützende Gebot nicht gegeben hätte.

4) Öffentliche und Privatanleger geschädigt
Seit dem Herbst 2007 hatte UBS daher verstärkt Kleinanlegern zu einem Engagement in ARS geworben, um eigene Bestände loszuwerden. Die UBS hatte ihren Kunden Auction Rate Securities als sichere, hochliquide Anlageform empfohlen und verkauft, da sie risikolos als auch höher verzinst seien als etwa Geldmarktzertifikate. Beides war gelogen. Bereits im Herbst 2007 plante UBS, die Auktionen einzustellen, empfahl Anleger aber weiterhin den Kauf, um eigene Bestände profitabel abzustoßen. Seit Februar 2008 führten UBS und die anderen Banken dann keine Auktionen mehr durch und tausende Anleger blieben auf den unverkäuflichen und wertlosen Papieren, die eine teilweise mehrjährige Restlaufzeit haben, sitzen.

Mehrere Bundesstaaten haben UBS Securities LLC bereits mit Aufsichtsverfahren überzogen, darunter New York, Massachussetts, Texas und North Carolina. In der jüngsten Vergleichsvereinbarung zwischen UBS und der Wertpapieraufsicht des Staates New Hampshire hat sich die Bank verpflichtet, Auction Rated Securities für insgesamt US $18,6 Mrd. von Anlegern zurückzukaufen. Bevor Anleger einer Rückkaufsvereinbarung zustimmen, sollten sie ihre Ansprüche unabhängig überprüfen lassen, da eine solche Vereinbarung weitergehende Ansprüche wegen Betruges, Verletzung von Treuepflichten und Strafschadensersatz ausschließt.

Rückkaufverpflichtungen gelten nur für den jeweiligen amerikanischen Bundesstaat, in dem die Geschädigten ihren Wohnsitz haben. Sie gelten nicht für europäische Anleger. Bei deren Aufsichtsbehörden wie z. B. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren diesbezügliche Aktivitäten erlässlich gewesen. Für ARS-Betroffenen ist die internationale Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gegeben – weil die Wertpapiere dort gehandelt wurden - als auch – jedenfalls bei den deutschen Geschädigten – die Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtes.

Merrill Lynch, Lehman Brothers und Citibank haben ebenfalls Privatanlegern die Investition in Auction Rate Securities empfohlen. Auch hier sind Schadensersatzansprüche überprüfenswert.



Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de







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