Büros, Werksstätten und Labors verführen durch ihre Ausstattung häufig zu Diebstahl. Aber auch in Privathaushalten kommt es immer wieder zu enormen Sach- und Bargeldverlusten. Eine Detektei kann Ihnen in den meisten Fällen helfen den Täter zu ermitteln.
News4Press.com Unternehmen aller Größenordnungen entstehen dadurch erhebliche Schäden. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden gehören zu den Tätern. Das Mitgehenlassen von Büromaterial und Werkzeug ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern ein krimineller Straftatbestand. Eine sofortige Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung kann die Folge sein.
Aber auch in Privathaushalten verschwinden häufig größere Bargeldmengen und Wertgegenstände. Hier kommen sowohl Familienmitglieder, Gäste oder Haushaltshilfen als Täter in Frage. Auch Nachbarn, denen man für den Notfall einen Haus- oder Wohnungsschlüssel übergeben hat, können diesen dazu verwenden, sich an fremden Hab und Gut zu bereichern. Nicht nur der Verlust des Geldes oder der Wertgegenstände ist ärgerlich. Es kommt auch das ungute Gefühl hinzu, dass jemand schamlos das Vertrauen missbraucht, das man in seine Mitmenschen setzt.
Natürlich ist es sinnvoll präventive Maßnahmen zu ergreifen. Bargeld und Wertgegenstände sollten stets so verwahrt werden, dass der schnelle Zugriff auch für Personen des engeren Umfeldes nicht zu einfach ist. Kostenfreie Beratung erhalten Sie über unsere gebührenfreie Servicehotline, oder kontaktieren Sie uns unter < http://www.detektei-silber.de >
Was kann man aber tun, wenn es trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen wiederholt zu Fällen von Diebstahl kommt? Gewissheit kann man als Unternehmen oder als Privatperson erlangen, indem man in solchen Fällen einen Detektiv einschaltet. Dieser observiert die Räumlichkeiten selbst - zum Beispiel, indem er als Ladendetektiv den Kunden auf die Finger schaut - oder sichert Beweise mit Hilfe von Videoaufnahmen. Falls ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird, ist die Kombination von Video und Aussage des Detektivs vor Gericht ein schlagkräftiges Argument.
Mit dem Auftrag an den Detektiv, bei Verdacht auf Diebstahl zu ermitteln und die Firmenräume zu observieren handelt es sich um einen Dienstvertrag. In §611 BGB ist geregelt, dass kein Erfolg erforderlich ist, damit das Honorar des Detektivs fällig wird. Das heißt, auch wenn kein Diebstahl nachgewiesen wird, kann die Detektei ihre Leistungen - in der Regel auf Stundenbasis zuzüglich sonstiger Auslagen abrechnen.
Diebstahl wird in Deutschland nach §242 StGB geahndet. Der Dieb muss mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch, einen Diebstahl zu begehen, ist bereits strafbar. Kleptomanie wird übrigens nur in wenigen Ausnahmen als strafmindernd angerechnet. Hierfür muss eine nachgewiesene psychische Krankheit vorliegen.