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Die neue Health Claims Verordnung
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Health Basics GmbH & Co. KG)

Die neue Health Claims Verordnung


Die neue Health Claims Verordnung

Wir beleuchten in unserem lebensmittelrechtlichen Seminar am 27. März 2008 in München erste rechtlich beleuchtete Erfahrungen aus der Lebensmittel-Praxis.



Es handelt sich hier um eine Verordnung, nicht um eine Richtlinie, d. h. die Regelung tritt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft und muss nicht erst durch die nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden. Spätestens also seit 1. Juli 2007 kommt kein Lebensmittelunternehmen mehr an der Health Claims Verordnung vorbei: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung, die zu dramatischen Einschränkungen bei der Werbung für Lebensmittel führt, innerhalb der gesamten EG.

Diese Verordnung hat die bisherigen Grundsätze für Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln auf den Kopf gestellt. Galt bislang für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben das Motto „Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist“, so heißt es nunmehr „Es ist alles verboten, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“ Für alkoholische Getränke ist der mit der Health Claims Verordnung einhergehende Paradigmenwechsel gar noch extremer. Insoweit gilt künftig, was gesundheits- und nährwertbezogene Angaben anbelangt: „Es ist fast alles verboten und wird auch nicht erlaubt werden“.

Verbindlich festgelegt ist nun europaweit, wann ein Produkt mit nährwertbezogenen Angaben wie "fettarm", "ballaststoffreich", oder "von Natur aus" beworben werden darf.

Gesundheitsbezogene Angaben bedürfen der Zulassung nach der Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". Wie lange diese dauern, welche Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung gestellt werden und was überhaupt Angaben über Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind und wie diese von allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben abzugrenzen sind, ist noch weitgehend unklar.

Um Sie über die neuesten Entwicklungen im Bezug auf die Health Claims Verordnung zu informieren veranstalten wir das nachfolgende Seminar.


Health Basics GmbH & Co. KG
Tobias Boltze
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
Tel:08106-37789-11
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