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Die Vergiftung der Menschenrechte

Sind Kriegsverbrecher für US-Bürger etwas anderes als für Deutsche?

Am 6. Juni hat Amerika den Prozeß gegen die Haupttäter der Anschläge vom 11. September vor einem Militärtribunal eröffnet. Der Hauptangeklagte heißt Chalid Scheich Mohammed. Neben ihm müssen sich vier weitere Männer verantworten. Einer davon ist Ramsi Binalshibh, der zur Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehört haben soll.

Mohammed, ein 44-jähriger Pakistani, war einst die Nummer drei im Führungszirkel bei Al-Kaida und gibt sich selbst die Hauptverantwortung für das Attentat in New-York, bei dem 2973 Menschen ums Leben kamen.

Jetzt gibt es möglicherweise einen kleinen zeitlichen Aufschub für die Angeklagten, denen die Todesstrafe droht und die teilweise seit sechs Jahren in Gewahrsam sind: Nur wenige Tage nach der Eröffnung des Verfahrens wurde ihnen mitgeteilt, daß sie sich nicht mehr vor einem Militärtribunal verantworten müssen, sondern rechtlichen Zugang zu einem Zivilgericht haben.

Dies hat der oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court in Washington, am 12. Juni in einer Grundsatzentscheidung verkündet, die mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen fiel. Jetzt haben die Angeklagten zumindestens theoretisch die gleichen Verfassungsrechte wie jeder angeklagte US-Bürger.
Inwieweit aber die Erkenntnisse der Ermittler nach internationalen Rechtsmaßstäben überhaupt Geltung haben, ist umstritten. Denn neben dem Hauptangeklagten sind wahrscheinlich auch die anderen Angeklagten gefoltert worden. »Verhörbeamte« teilten nach der »Befragung« von Mohammed mit, daß er ihnen »Respekt abgenötigt« habe, weil er das berüchtigte »Waterboarding« zwei Minuten ausgehalten habe, »ohne um Gnade zu betteln«.

Wie die CIA an »Geständnisse» kommt

Beim »Waterboarding« wird das Folteropfer auf ein Brett geschnallt und um seinen Kopf ein Tuch gewickelt, dann wird auf seinen Kopf minutenlang Wasser geschüttet, er bekommt das Gefühl, zu ertrinken. Der amerikanische Rechtsexperte, Vincent Warren vom amerikanischen Zentrum für Verfassungsrecht, ist der Ansicht, daß die Erkenntnisse, die aus solchen Verfahren stammen, unter keinen Umständen von der Anklage verwendet werden dürften.

Auch George Bush hat dies des öfteren bestätigt. Nicht zuletzt hat auch die UNO in einer ihrer zahlreichen Resolutionen die Folter als eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet. Dagegen ist schwer anzukommen. Deshalb wird jetzt von den Amerikanern auch nicht die Frage diskutiert, ob gefoltert wurde, sondern was eigentlich Folter ist. Ergebnis ist, daß die Methoden, mit denen das CIA an seine Geständnisse kam, wie zum Beispiel das »Waterboarding«, eben keine Foltermethoden seien, diese Ansicht vertritt zumindestens das US-Verteidigungsministerium.

Aber nicht alle Militärs sind einverstanden mit diesem menschenverachtenden Vorgehen. Oberst Morris Davis legte sein Amt auf Guantanamo als Chefankläger nieder, weil das Verteidigungsministerium ihn aufforderte, zu foltern und den Prozeß zu beeinflussen.

Er sagte aus, daß Vizeverteidigungsminister Gordun Englund ihm zu verstehen gegeben habe, noch vor den Wahlen im November prominente Häftlinge anzuklagen, weil dies von strategischem Wert sein könnte. Ebenso, ließ Davis verlauten, habe der Chefjurist des Pentagons zu ihm gesagt, daß es unter keinen Umständen Freisprüche geben dürfe, weil man sonst erklären müßte, was man nicht könne, nämlich wieso man die etwa 300 Gefangenen in Guantanamo so lange festgehalten habe.

Dagegen betonte der für die Koordination der Militärkommisionen auf Guantanamo zuständige Verantwortliche, General Thomas Hartmann, daß der Prozeß »fair, gerecht und transparent« sei. Ihn beschuldigt Davis aber auch: Hartmann habe ihn um »sexy Fälle« gebeten, an »denen Blut klebe«: »Sie haben von mir verlangt, daß ich Schauprozesse veranstalte, die nichts mit der jahrhundertealten Tradition der Militärjustiz in Amerika zu tun haben«, so Morris gegenüber der Zeitschrift »Time«.

Fragwürdige Haltung der Bundesrepublik

Auch die Anwälte der Angeklagten sehen Probleme mit dem Verfahren. So seien ihre Rechte als Verteidiger ebenfalls beschränkt worden. Sie beanstanden, daß sie erst kurz vor Prozeßbeginn die Möglichkeit hatten, mit den Angeklagten Kontakt aufzunehmen. An all diesen Vorgängen rund um Guantanamo ist zu sehen, daß faktische Menschenrechtsverletzungen immer mit der Einschränkung der Unabhängigkeit und damit der Mißachtung der Justiz Hand in Hand gehen.

Deutschland hält sich zurück, wie immer, wenn Amerika die Welt mit fragwürdigen Methoden erobert. Doch nicht alle sind stumm, auch die nicht, für die es vielleicht besser gewesen wäre. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu den Menschenrechtsverletzungen der USA: »Die, die sagen, daß dies nicht die richtige Lösung ist, müssen bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist«.

Politiker verstehen sich, wenn es darum geht, bestimmte Interessen unter dem Motto »Kampf gegen den Terror« durchzusetzen. So mußte auch Schäuble in jüngster Zeit vom Bundesverfassungsgericht bei seinen geplanten Aktionen zum »Schutz des Bürgers vor Terror« gestoppt werden.

»Kampf gegen den Terror ist selbst Terror«

Wer im Zusammenhang mit den amerikanischen Vergewaltigungen der Menschenrechte als deutscher Politiker Klartext redet, bekommt Probleme, auch mit den eigenen Leuten. Als die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin im Jahre 2002 die Methoden von George Bush indirekt mit denen von Adolf Hitler verglich, ließ Bundeskanzler Gerhard Schröder unverzüglich ein Enschuldigungsschreiben über den großen Teich flattern. Für Däubler-Gmelin war dies gleichbedeutend mit ihrem politischen Absturz.

So ist man sich in Deutschland einig: nur keinen Ärger mit den ehemaligen »Befreiern«. Deshalb warnt auch der »Menschenrechtsbeauftragte« der Bundesregierung, Günter Nooke, vor einer »einseitigen Fixierung« auf das Thema Guantanamo. »395 Gefangene sind eben nur 395 Gefangene, die ungerechtfertigt ohne Prozeß festgehalten werden.« Guantanmo sei »nicht so besonders, wie es in der Öffentlichkeit dargestellt wird«, so Nooke. Man könne eben nicht die Einhaltung der Menschenrechte zu 110 Prozent fordern.

Ob Nooke von der CIA bei Kaffee und Kuchen durchs Lager auf Kuba geführt wurde oder gar beim »Waterboarding« zuschauen durfte, ist nicht bekannt. Bekannt ist dagegen, daß Amerika wahllos Hunderte von Menschen aus rund 30 verschiedenen Ländern nach Kuba verfrachtet hat; bekannt und bestätigt ist auch, daß viele von ihnen dort massiv gefoltert und mißhandelt werden - ein massiver Verstoß gegen die Menschenrechte.

Das weiß auch in den USA jeder, doch wer politisch was werden will, muß vorsichtig sein. Das hat der Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Barack Obama, bereits gezeigt. Er brach die Beziehung zu seinem Pastor Jeremiah Wright ab, nachdem dieser gesagt hatte, Gott solle Amerika verdammen, weil es unschuldige Menschen töte; weil es sich aufführe, als sei es Gott selber. Die USA hätten sich die Folgen des 11. September auf Grund ihrer eigenen Politik selbst zuzuschreiben, folgerte Wright.

Und: Man könne nicht mit terroristischen Mitteln gegen andere Völker vorgehen und dann meinen, man könne davon verschont bleiben: »Der Kampf gegen den Terrorismus ist der Terror selbst«, so der Prediger. Mag stimmen, bringt aber keine Stimmen, dachte sich wohl Obama und verdammte Wright.

Kollateralschäden des US-Interventionismus

Doch muß man sehen, daß Wright nicht ganz unrecht hat, denn wer die Menschenrechte im »Kampf gegen den Terror« nicht einhält, ist wahrscheinlich auch nicht viel besser als ein Terrorist. Denn er benützt das Völkerrecht nur als Instrument, um seine Ziele durchzusetzen. Dabei wird dieses relativ neue Recht aber immer weiter abgenützt, bis es schließlich ganz seine normsetzende Kraft verliert.

Der Ursprung des modernen Völkerrechts findet sich in den Nürnberger Prozessen. Als Amerika und seine Alliierten die deutschen militärischen und politischen Führer kurz nach Kriegsende zur Rechenschaft zogen, wurden den Angeklagten vor allem drei Delikte vorgeworfen: Verbrechen gegen den Frieden durch einen unzulässigen Angriffskrieg; Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung.

Wenn man aber sieht, wie Amerika heute unter dem Slogan »Kampf gegen den Terror« Kriege führt, bei denen zum Beispiel wie im Irak bisher rund 650.000 Menschen gestorben sind, wird einem deutlich, wieso das Land keine Einmischung von einem internationalen Gerichtshof in seine Angelegenheiten möchte. Die meisten Opfer der amerikanischen Interessen waren und sind Zivilisten.

Die Justizfarce von Nürnberg

Gerade dies ist besonders verwerflich. Rousseau stellte die These auf, daß im Krieg der Feind nur der gegnerische Soldat und niemals sein Bürger sein könne. Daraus ist moralisches Allgemeingut geworden. Deshalb hat auch die UNO an dieser Barbarisierung des Kriegsgeschehens durch die USA zu knabbern: »Keinem Land der Welt sollte es gestattet sein, die Verbrechen seiner Soldaten zu entschuldigen, indem es sich auf das Recht auf Selbstverteidigung, die Führung eines ‚gerechten Krieges‘ oder dessen positive Folgen beruft«, so Jose` Ayala Lasso, ehemaliger Hochkommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen.

Während deutsche Militärs und Politiker in Nürnberg für das Führen eines Angriffkrieges verurteilt wurden, geht Amerika für dasselbe Delikt frei aus. Dazu kommt, daß es bis 1945 überhaupt kein international gültiges Gesetz gab, daß das Führen eines Angriffskrieges bedingungslos unter Strafe stellte, erst nach Nürnberg wurde dies rechtlich klar erschaffen. Der im Jahre 1928 verfaßte Briand-Kellogg-Pakt, der den Krieg im Allgemeinen ächtete, war zu schwammig und interessenlastig formuliert, um einen Angriffskrieg vom Wesen erfassen zu können. Auch konnten keine strafrechtlichen Sanktionen für Einzeltäter abgeleitet werden.

Deshalb war es für die Siegermächte unmöglich, sich bei ihrer Verurteilung der deutschen Elite auf bestehendes Recht zu berufen. Vielmehr wurden von den Siegern, wie der Rechtstheoretiker Hans Kelsen sagt, die Besiegten für Verbrechen verurteilt, die von den Kriegsgewinnern einseitig mit rückwirkender Kraft definiert worden sind.

Das heißt, in Nürnberg wurden Täter für Taten verurteilt, die zur Zeit ihrer Bestrafung gar nicht strafbar waren. Dabei hatten die deutschen Angeklagten noch Glück: nach einer englischen Denkschrift wollte man sie nach ihrer Ergreifung unverzüglich »summarisch exekutieren«. Auch Stalin wollte nach Kriegsende 50000 deutsche Offiziere und Techniker »umstandslos« erschießen lassen.

Selbst den Vorwurf der deutschen Anwälte, daß auch die Alliierten große Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt hätten, wies der damalige Vorsitzende Lord-Richter Lawrence zynisch zurück: »Und übrigens sitzen wir hier nicht darüber zu Gericht, ob andere Mächte Völkerrechtsbrüche begangen haben oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Wir verhandeln hier darüber, ob diese Angeklagten solche Dinge begangen haben.«

Der Tonfall dieser schäbigen Rechtsauffassung veranlaßte die »Chicago Tribune« am 2. Oktober, einen Tag nach der Urteilsverkündung in Nürnberg, zu schreiben: »Die Wahrheit ist, daß keiner der Sieger von der Schuld, die ihre Richter an den Besiegten bestraft haben, frei gewesen ist.«

Doch können sich moderne Schänder der Menschenrechte nicht mehr auf fehlende Völkerrechtsgrundlagen berufen. Bereits 1946 bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Prinzipien, die nach Nürnberg zum präzisierten Verbot eines Angriffskrieges geführt hatten. Im Jahre 1948 hat die Vollversammlung der Vereinigten Nationen, die internationale Staatengemeinschaft, darunter auch Amerika, in Form der »Genozid-Konvention« dokumentiert, daß alle Staaten auf die Respektierung von Grundrechten verpflichtet sind.

»Der Giftbecher an den eigenen Lippen«

»Personen, die Völkermord begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind.« Dies wurde Jahre später in den »Genfer Konventionen« in vielen Punkten deutlicher gemacht. Doch hängt die Kraft, die hinter den Menschenrechten steht, letztlich davon ab, ob diese Normen in der Wirklichkeit durchgesetzt werden können.

Daß sie es nicht können, dafür ist Amerika ein gutes und ein schlechtes Beispiel. Gerade weil sich eine große wirtschaftliche Macht bewußt diesen Forderungen entzieht, bringt sie eine große weltkulturelle Leistung ins Wanken. Die Konsequenzen können drastisch sein.

Wie sagte noch der Richter am Obersten Gerichtshof am 20. November 1945 in Nürnberg, Robert H. Jackson: »Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Den Angeklagten einen Giftbecher reichen, heißt, ihn auch an unsere eigenen Lippen setzen.«

Michael Mayer

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