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Die Treibjagd auf Steuersünder ist eröffnet!
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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Die Treibjagd auf Steuersünder ist eröffnet!

Konzerne verlagern einfach ihre Gewinne über Briefkastenfirmen und komplizierte Rechtskonstruktionen in Steueroasen des Auslandes, und umgehen so die Besteuerung ihrer Gewinne. An dem Rad utopischer Spekulationsgewinne hat die Politik über ihre Landesbanken intensiv mitgedreht. Das was wir heute als Finanzkrise präsentiert bekommen, ist alleine das Werk gieriger Finanzmarktteilnehmer und sich selbst überschätzender eitler Politiker.

Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert. Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land wieder nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“

Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über den Ankauf geklauter Daten um eventuellen Steuerhinterziehern habhaft zu werden in ganz anderem Licht. Hier werden Nebelkerzen geworfen und Neiddiskussionen bedient. Nachdem vor ca. zwei Jahren der damalige Finanzminister Steinbrück mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes gestohlene Kundendaten bei einer Liechtensteiner Bank aufkaufen ließ, hat nun ähnliches der jetzige Bundesfinanzminister Schäuble im Sinn. Trotz aller juristischer Argumentationen, ob nun der Staat gestohlene Ware kaufen darf, bzw. ob es sich bei dieser Ware um Ware im Sinne des Hehlerei-Tatbestandes handelt, bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt völlig außen vor, nämlich die Moral bei dieser Geschichte.

Mittlerweile werden nach jüngsten Pressemitteilungen dem Staat Baden-Württemberg ebenfalls solche Daten zum Kauf angeboten. Sowohl die Parteien als auch die Regierung scheinen bei allem Getöse um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu vergessen, dass zumindest in der Vergangenheit (oder noch heute?) auch den Parteien diese Diskretion recht willkommen war. Offensichtlich will man davon jetzt nichts mehr wissen, nachdem dieses Geheimnis keines mehr ist. Insoweit ist dem früheren Innenminister Baum völlig recht zu geben, dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern.

Ein noch viel gewichtigeres Argument dürfte aber darin liegen, dass vorliegend die Relationen auch in keiner Weise stimmen. Nachdem in der Presse ständig wechselnde Informationen über die Dimension der zu erwartenden Steuereinnahmen kursieren, mittlerweile stehen 100 bis 400 Millionen € bei einem Kaufpreis von ca. 2.5 Millionen € im Raum, bedeutet dies auf den Gesamtsteueretat der Bundesrepublik bezogen etwas mehr als 0,02%.

Zur Information, die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen werden für 2008 auf ca. 560 Milliarden € geschätzt. Betrachtet man nunmehr den möglichen Zuwachs an Mehreinnahmen und auf der anderen Seite den moralischen Schaden, der damit unzweifelhaft einhergeht, fragt es sich doch, wie das Ganze damit in Einklang zu bringen ist, dass einer Partei von der Hotelbranche eine beträcht-lichen Spende zufließt und diese Branche dann kurzerhand ein Mehrwertsteuergeschenk dergestalt erhält, dass für Übernachtungsleistungen (ohne Frühstück) der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% reduziert wird. Vorsichtigen Schätzungen zufolge summieren sich Mindereinnahmen auf ca. 1 Milliarde € pro Jahr!!! Zwar handelte es sich nur um eine Schätzung, letztendlich geht es um die Dimensionen und den Zeitraum des Einnahmeausfalls durch die unbefristete Reduzierung der Mehrwertsteuer. Hierbei ist auch noch völlig offen, ob die Erwartungen in die Hoteliers, wonach der reduzierte Steuersatz dazu führen soll, mehr Personal einzustellen und Renovierungen durchzuführen, auch tatsächlich je eintreten werden oder ob dies ein frommer Wunsch bleibt und die Mehreinnahmen überwiegend zur Gewinnmaximierung dienen (ein Schelm, wer Arges denkt).

Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor nun eine derartige Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Dazu der Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier (Heidelberg): „Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein. Insbesondere wenn der Bundesfinanzminister nun ständig in der Presse verlautbaren lässt, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.“

Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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