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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft.
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. )

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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft.

Landgericht Wiesbaden stellt Prospektfehler und Schadenersatzpflicht der Gründungsgesellschafter fest.



Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft. Die Gründungskomplementäre der Fondsgesellschaften haften auf Schadenersatz. Dies stellte das Landgericht Wiesbaden unlängst in einer Entscheidung fest.

Wie der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel mitteilte, stützt sich die Entscheidung darauf, dass in den auf 20 Jahre angestellten Prognoseberechnungen in den jeweiligen Fondsprospekten keine Mietausfallreserven einkalkuliert sind. Außerdem fehlten in den Prospekten für die Nürnberger Immobilienfonds 10. KG und die Nürnberger Immobilienfonds 13. KG hinreichende Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalausfalles.

Wer ein Zahlenwerk verfasse, das für einen Verkaufsprospekt bestimmt sei und einer Vielzahl von Anlegern nicht nur die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Chancen, sondern auch die Risken verdeutlichen solle, dürfe nicht euphorisch denken, sondern müsse eine realistische, kaufmännischen Erfahrungen entsprechende Kalkulation vornehmen, so das Landgericht Wiesbaden in seiner Begründung. Nur dann genüge er dem Informationsbedürfnis des Anlegers, für den die Aussagen im Prospekt regelmäßig besondere Bedeutung hätten. Bei dem Mietausfallwagnis handele es sich auch um einen solchen Umstand von wesentlicher Bedeutung.

„Anleger der Nürnberger Immobilienfonds können vor diesem Hintergrund auch noch heute Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Anlageberater geltend machen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Nittel.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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