Rechtsanwalt Ingmar Knop obsiegt im Rechtsstreit mit Landtagspräsidenten. dvu.de befragte ihn zu dem großen Erfolg:
dvu.de: Herr Knop, Sie haben als Rechtsanwalt jetzt gerade einen juristischen Erfolg vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg errungen, indem Sie gerichtliche Feststellung erwirkt haben, daß der DVU-Abgeordnete Markus Nonninger zu Unrecht von der weiteren Teilnahme an einer Plenarsitzung ausgeschlossen wurde. Ist es inzwischen üblich geworden, dass man politische Gleichbehandlung über die Gerichte erzwingen muss?
Ingmar Knop: Zur politischen BRD-Korrektheit gehört es seit Jahren, die deutsche Rechte in den Landtagen zu verunglimpfen, zu benachteiligen und sogar rechtswidrig zu schikanieren. In diesem oftmals so perfiden wie primitiven Gebaren gegen unsere volkstreuen Abgeordneten gleichen sich die meisten Vertreter der etablierten Parteien. Um so bemerkenswerter ist es, wenn ein deutsches Gericht über das Rückgrat verfügt, besonders skandalöses Fehlverhalten auch zu rügen und beim Namen zu nennen. Ohne eine couragierte Justiz hätte der absurde „Kampf gegen rechts“, der in Wahrheit ein Kampf gegen das eigene Volk ist, wohl schon inquisitorische Züge angenommen. Die gestrige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg ist hoffentlich beispielgebend und macht Mut.
dvu.de: Ist bei den Verantwortlichen des Landtages Brandenburg überhaupt eine Spur von Scham zu erkennen, dass man hier so willkürlich mit dem Rederecht im Landtag umgeht?
Ingmar Knop: Nun, ich habe glücklicherweise keinen persönlichen Kontakt zum Präsidenten des Landtages Brandenburg und weiß nicht, ob und in welchem Ausmaß er sich schämt. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß Herr Fritsch aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes irgendwelche Konsequenzen ziehen wird. Nach dem Politikverständnis der Etablierten, so wie ich es regelmäßig erlebe, scheinen auch rechtswidrige Diskriminierung und kriminelles Handeln, wenn es sich denn gegen deutsche Patrioten richtet, eine gute Tat in den Augen der Herrschenden zu sein.
dvu.de: Michael Paulwitz konstatiert in der aktuellen Ausgabe der Jungen Freiheit eine eklatante Ungleichbehandlung der kleinen Parteien, etwa durch die Verpflichtung, Unterschriften zu sammeln oder durch die Nichtwürdigung ihrer politischen Ansätze in der Presse. Muss man hier nicht noch weiter gehen? An welchem Punkt ist dieser Rechtsstaat angekommen, wenn er selbst einer gewählten Opposition die grundlegenden Rechte streitig macht?
Ingmar Knop: Als Rechtsanwalt, der den politischen Ungeist der Etablierten regelmäßig in Form von Fällen auf dem Schreibtisch hat, stelle ich mir oft die Frage, ob unser Rechtsstaat nicht bereits zum Linksstaat mutiert ist. Ich persönlich denke, daß Meinungspluralität und Gedankenvielfalt, wie sie richtigerweise das Grundgesetz fordert, nur dann gelebt werden können, wenn unter Demokratie wieder etwas anderes verstanden wird als die unverschämte Niedermachung politisch Andersdenkender. Der Kampf gegen rechts wird mehr denn je auch in die Justiz hineingetragen, und in der Agonie der Gegenwarts-BRD scheint jedes Mittel recht zu sein, eine wirkliche Opposition mundtot zu machen. Würde das deutsche Volk nicht rund um die Uhr verhetzt, getäuscht und irre gemacht, würde es vermutlich wie die Mitteldeutschen im Herbst 1989 wieder auf die Straße gehen und echte Volksherrschaft einfordern. Als Rechtsanwalt sehe ich mich in der Pflicht, gegen die besonders krassen Mißstände juristisch vorzugehen.