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DVU-Sieg vor Verfassungsgericht

Brandenburger Verfassungsgericht: Der Ausschluss des DVU-Abgeordneten Markus Nonninger aus der Landtagssitzung vor einem Jahr war rechtswidrig.

Vor genau einem Jahr hatte die Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg, Gerline Stobrawa (LINKE), den DVU-Volksvertreter Markus Nonninger aus einer Plenarsitzung des Landtages ausgeschlossen. Heute hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg entschieden, dass dieser Ausschluss rechtswidrig war.

Frau Stobrawa hatte Herrn Nonninger am 17. September 2009 bereits einen Ordnungsruf erteilt, weil er angeblich einen anderen Abgeordneten mit dem NS-Propagandaminister Goebbels verglichen hätte. Auf Intervention dieses Abgeordneten hatte die LINKEN-Abgeordnete den DVU-Abgeordneten dann des Saales verwiesen und vom Rest der Plenarsitzung ausgeschlossen.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass ein Abgeordneter des Landtages Brandenburg von einer Sitzung ausgeschlossen worden war.

Das Landesverfassungsgericht entschied heute in einem Organstreitverfahren auf Antrag von Markus Nonninger, dass der Ausschluss des DVU-Abgeordneten Nonninger gegen die Geschäftsordnung des Landtages verstieß und damit rechtswidrig war. (VfGBbg 45/08)

Markus Nonninger:

“Wieder einmal zeigt sich, dass den Herrschenden in diesem Lande Recht und Gesetz egal sind, wenn es gegen die nationale Opposition geht. Jetzt hat sogar das Landesverfassungsgericht bestätigt, dass im Kampf gegen die DVU die Geschäftsordnung gebrochen wird.

Ich finde es besonders passend, dass diese rechtswidrige und antidemokratische Maßnahme einer LINKEN ausgerechnet bei einem DVU-Antrag passierte, die Freiheitlich Demokratische Grundordnung in Deutschland und auch in Brandenburg zu schützen.”

Die Presseerklärung des Landesverfassungsgerichts finden Sie unter http://www.dvu-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/09/verfassungsgericht.gif .


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